Damit ist den Anlegern des umstrittenen Projekt-Finanzierers eine schwierige Entscheidung genommen, denn geld gibt es vorerst keines. Die Gebrüder Scheffold waren offensichtlich nicht in der Lage, die drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden.
Die Captura GmbH arbeitete Inhaberschuldverschreibungen und so genannten Nachrangdarlehen. Prekär für die Betroffenen: Diese müssen im Insolvenzverfahren erst nach allen Forderungen bedient werden.
Für Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht aus Lahr, ist Hoffnung auf ein für die Anleger erfolgreiches Insolvenzverfahren unbegründet. Viel eher sollten Anleger versuchen, die Verantwortlichen für den herben Kapitalverlust zur Verantwortung zu ziehen und gegebenenfalls prüfen, ob die Vermittler der höchst riskanten Anlage zur Rechenschaft gezogen werden können.
Dazu sollte mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die juristischen Konstellationen geklärt werden.
Die Captura GmbH warb mit dem Spruch "Wir realisieren Projekte!" und sammelte Millionen für Bauprojekte ein. In einem aktuellen Schreiben an die Anleger wurden diese Tage vor der Insolvenz von der Geschäftsführung aufgefordert, auf fällige Auszahlungen zu verzichten. Als Gründe für den vorliegenden finanziellen Engpass wurden genannt: Zahlungsausfälle, das nicht Erfüllen von Verträgen durch Dritte und Verzögerungen bei dem geplantem Immobilienabverkauf.
Offensichtlich haben nicht allzu viele Anleger von diesem Verzichtsangebot Gebrauch gemacht: Die Captura GmbH meldete am 16. September 2015 Insolvenz an.