Klage auf Neulieferung in der Gewährleistungsfrist ist der Königsweg
Insgesamt gibt es fünf Möglichkeiten für geschädigte Verbraucher, Schadensersatz einzufordern und Verantwortliche des Diesel-Abgasskandals von Fiat Chrysler zur Rechenschaft zu ziehen. Besonders die Neulieferung ist für Verbraucher interessant, die ihr Fahrzeug erst kürzlich erworben haben. Wie sehen die Möglichkeiten im Detail aus?
- Neulieferung
Wurde das Fahrzeug als Neuwagen bei einem Händler gekauft und ist die zweijährige Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs noch nicht abgelaufen, kann die Neulieferung eines aktuellen sauberen Modells verlangt werden. In diesem Fall muss das alte Fahrzeug zurückgegeben werden. Zu einer solchen Konstellation hat sich der Bundesgerichtshof bereits positiv geäußert. Der Clou dabei ist, dass für das alte Fahrzeug und die gefahrenen Kilometer keine Nutzungsentschädigung bezahlt werden müssen. Man ist also jahrelang kostenlos gefahren. Dr. Stoll & Sauer hat im Abgasskandal von VW solche Urteile bereits erstritten. Eines davon ist rechtskräftig, weil das verklagte Autohaus auf eine Revision vor dem Bundesgerichtshof verzichtet hatte. Die Kanzlei sieht keine Gründe, warum Gerichte eine Neulieferung verweigern sollten. Im Resultat sind die Skandale bei VW und Fiat vergleichbar.
- Rücktritt/Rückgabe
Ist die Gewährleistungsfrist gegen den Händler abgelaufen, besteht sowohl gegenüber dem Hersteller als auch gegenüber dem Händler die Option, die Rückgabe des Fahrzeugs geltend zu machen. Es muss der Kaufpreis zuzüglich Ausstattungen, die an dem Fahrzeug angebracht wurden, zurückgezahlt werden. Bisher nimmt die Rechtsprechung noch an, dass eine Nutzungsentschädigung zu bezahlen ist. Die Frage, ob überhaupt eine Nutzungsentschädigung geschuldet ist, muss aber noch durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden, dem diese Frage von mehreren Gerichten bereits vorgelegt worden ist.
- Minderung
Das Fahrzeug muss jedoch nicht zwingend zurückgegeben werden. Schließlich hängt das Herz eines jeden Campers an seinem Wohnmobil. Aufgrund der Manipulation hat es jedoch mit Sicherheit einen Minderwert, den man geltend machen kann. Die Kanzlei hat bereits Urteile erstritten, in denen 25 Prozent des Kaufpreises als Minderung gewährt wurden. Die Verbraucher können also ihr Fahrzeug behalten und erhalten einen großen Teil des Kaufpreises zurück. Die Kanzlei empfiehlt diese Variante nicht, weil die Weiternutzung der Fahrzeuge mit großen Unsicherheiten verbunden sind. Diesel-Fahrverbote und behördlich angeordnete Stilllegungen sind möglich. Darüber hinaus ist es fraglich, ob eine Nachrüstung bei den Motoren überhaupt machbar ist. Das Software-Update bei VW hat nach Expertenmeinungen und Verbraucherstimmen zu nachlassender Motorenleistung und erhöhtem Spritverbrauch geführt.
- Schadensersatz
Neben all diesen Varianten lässt die Kanzlei feststellen, dass Fiat Schadensersatz schuldet. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Schäden, die durch eine Stilllegung oder durch sonstige Maßnahmen entstehen, abgedeckt sind. So werden die Ansprüche der Verbraucher auch vor einer möglichen Verjährung geschützt.
- Staatshaftungsklage gegen die BRD
Eigentlich hätten die Wohnmobile spätestens ab 2016 durch die Bundesrepublik mit einem Verkaufsstopp belegt werden müssen. Doch die Politik hat die Wohnmobilhersteller in Deutschland offensichtlich schützen wollen und beim Kraftfahrt-Bundesamt für eine Genehmigung der Fahrzeuge gesorgt. Zudem wurde europäisches Recht nicht richtig umgesetzt. Die Kanzlei verklagt im Namen ihrer Mandanten, die ihr Fahrzeug ab 2016 erworben haben, die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz.
Gerade bei den Reise- und Wohnmobilen ist es für Verbraucher auf den ersten Blick nicht ersichtlich, wer denn nun für den Skandal zur Rechenschaft gezogen werden kann. Gegen den Motorenlieferanten Fiat, den Hersteller, den Händler und sogar die Bundesrepublik Deutschland können Klagen gerichtet werden.
- Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem VW-Verfahren klar gemacht, dass der Autobauer haftet, selbst wenn das Fahrzeug von einem Gebrauchtwagenhändler erworben worden ist. Gegen den Hersteller des Basisfahrzeugs, also Fiat Chrysler Automobiles kann Klage erhoben werden, egal bei wem und wann das Fahrzeug gekauft wurde. Der BGH hat in verschiedenen Verfahren festgestellt, dass ein Hersteller, der Fahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen auf den Markt bringt, haften muss.
- Auch der Händler von Reise- und Wohnmobilen kann verklagt werden. Allerdings tritt zwei Jahre nach Übergabe des Fahrzeugs die Verjährung ein, und der Händler kann dann nicht mehr belangt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verbraucher von der Manipulation etwas wusste oder nicht. Die Kanzlei rät deshalb betroffenen Verbrauchern zur Eile und zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
- Auch der eigentliche Hersteller des Reise- und Wohnmobils kann zur Rechenschaft gezogen werden wie das Beispiel Knaus Tabbert zeigt. Der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegen interne Informationen zum Reise- und Wohnmobilhersteller vor. Gemeinsam mit dem damaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer hat Tabbert dafür gesorgt, dass die manipulierten Motoren von Fiat eine Genehmigung für den Straßenverkehr erhalten haben. Deshalb verklagt die Kanzlei Tabbert bei Fahrzeugen, die nach April 2016 auf den Markt gekommen sind.
Ein Grund, warum die Autobauer im Abgasskandal bei der Aufklärung wenig bis gar nicht mithelfen, ist das Thema Verjährung. Zieht sich die öffentliche und juristische Aufarbeitung in die Länge und ist keine Klage eingereicht, kommt beispielsweise Fiat günstig davon und der mögliche Betrug am Verbraucher und der Umwelt hat sich rentiert. Hier ein kurzer Abriss, was der Verbraucher beim Thema Verjährung beachten muss:
- Wer noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs ist, muss umgehend handeln, weil die Ansprüche gegen den Händler ansonsten verjähren. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wann der Verbraucher von der Manipulation erfahren hat. Ganz wichtig: Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs zu laufen.
- Hinsichtlich der Ansprüche gegen die Hersteller tritt die Verjährung kenntnisabhängig ein. Ein Gericht prüft, ob der klagende Verbraucher möglicherweise Kenntnis vom Skandal hätte haben müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob er von der Manipulation tatsächlich Kenntnis hatte oder nicht. Bereits 2018 wurde eingehend in den Medien von der Manipulation durch Fiat berichtet. Ein Gericht kann aufgrund der umfassenden Berichterstattung im Abgaskanal annehmen, dass Verbraucher spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten Kenntnis haben müssen. Dann würden ihre Ansprüche Ende Jahr 2021 verjähren. Die Kanzlei empfiehlt daher den geschädigten Verbrauchern, nicht weiter abzuwarten und die Ansprüche dringend geltend zu machen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.
- Am 1. August 2020 richtet Dr. Stoll & Sauer eine Webseite für Verbraucher mit Informationen rund um den Skandal ein. Die Seite wird ständig aktualisiert.
- Am 3. August 2020 reicht Dr. Stoll & Sauer die erste Klage im Abgasskandal gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) am Landgericht Freiburg ein.
- Anzeige wegen Betrugs gegen die Robert Bosch GmbH am 8. Oktober 2020 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Bosch hatte die Abschalteinrichtungen für die Fiat-Motoren geliefert und den Autobauer beim Kraftfahrt-Bundesamt angeschwärzt. Aus Sicht der Kanzlei liegt hier eine Tatbeteiligung an einem Betrug vor.
- Aus Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und Schriftwechseln geht hervor, dass die Behörde bereits 2016 wusste, dass im Fiat-Motor Ducato eine unzulässige Abschalteinrichtung das Abgaskontrollsystem manipulierte. Trotzdem hat die Behörde Wohnmobile mit diesem Motor die Typengenehmigung womöglich auf Anordnung des Bundesverkehrsministeriums erteilt.Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fordert vom Präsidenten des KBA Richard Damm mit Schreiben vom 7. Oktober 2020 Auskunft und Akteneinsicht über den Vorgang und übersandte ihm einen Fragenkatalog.
- Im Skandal involviert ist auch der aktuelle Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und sein Vorgänger im Amt Alexander Dobrindt (beide CSU). Sie haben dafür gesorgt, dass Wohn- und Reisemobile eine Typengenehmigung erhalten, obwohl die Motoren mit illegaler Motorensteuerung ausgerüstet waren. Gegen beide sowie die Bundesrepublik Deutschland wird die Kanzlei im Namen von Mandanten Klage auf Schadensersatz erheben, falls sich die beiden Politiker nicht bereit erklären, für den entstandenen Schaden aufzukommen.
- Gründung der Facebook-Gruppe „Fiat-Skandal Interessengemeinschaft“. Hier können sich betroffene Verbraucher Hilfe und Informationen abholen. Zudem kooperiert die Kanzlei mit der Gruppe „Abgasskandal Wohnmobile mit Fiat Ducato Motor der Baujahre 2014-2019“.
- Was ist aus dem Vertragsverletzungsverfahren mit der Nummer 20172044 gegen Italien geworden? Fiat Chrysler hat sich nicht an die Richtlinien zur Typengenehmigung gehalten und die italienische Zulassungsbehörde hat offensichtlich nichts dagegen unternommen. Die Kanzlei will deshalb in einem Schreiben vom 15. Oktober 2020 von der Kommission wissen, wie der Stand der Dinge bei dem Verfahren ist.
- Der YouTuber Ronny Neubert informiert die Camper-Szene auf seinem Kanal #Projekt SUNxxRISE99 wohnen#im#kasten über den Abgasskandal bei Fiat. Die Kanzlei unterstützt ihn dabei mit ihrem Wissen und ihrer Expertise.
- Im Interview mit dem Umweltexperten Axel Friedrich macht die Verbraucherkanzlei öffentlich, dass alle FCA-Motoren mit den Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 im Abgasskandal verwickelt sind. Die Abgasmanipulationen begannen bereits im Jahr 2008.