(lifePR)
(
Verpasste Flüge aufgrund Personalmangels haben vielen Verbrauchern den Start in den Sommerurlaub verdorben. Und jetzt hat die Gewerkschaft Cockpit am 2. September 2022 einen Streik der Lufthansa-Piloten beschlossen. Der Flug aus oder in den Urlaub wird für Reisende zum Geduldspiel. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer informiert darüber, dass Lufthansa betroffene Passagiere nicht im Stich lassen darf. Bei Flugannullierung oder auch -verspätung wird eine Entschädigung fällig. Pauschalreisende müssen sich an ihren Reiseveranstalter halten. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer prüft für betroffene Verbraucher im kostenlosen
Online-Check die Chancen auf Schadensersatz, wenn es zu Problemen mit Fluggesellschaft oder Veranstalter kommt. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherschutz.
Piloten-Streik: Was Passagiere wissen müssen
Kurz vor dem Ende der Sommerferien schlägt die Pilotengewerkschaft Cockpit am 2. September 2022 mit einem eintägigen Streik zu. Die Gewerkschaft will 5,5 Prozent mehr Gehalt für die Piloten und ab dem kommenden Jahr einen automatisierten Inflationsausgleich. Gespräche mit der Lufthansa waren gescheitert. Die Gewerkschaftsmitglieder haben sich für einen Streik ausgesprochen. Damit Reisende nicht gut informiert sind, zeigt die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer die Rechte der Verbraucher auf und beantwortet die wichtigsten Fragen:
- Welcher Umfang hat der Streik?
Nach Angaben der Lufthansa fallen 800 Flüge aus. Davon sind 130.000 Passagiere betroffen. Am Wochenende rechnet die Airline mit weiteren Ausfällen und Verspätungen. In der Regel werden Passagiere, die bei der Buchung ihre Kontaktdaten hinterlassen haben, im Falle einer Annullierung oder Umbuchung von Lufthansa kontaktiert.
- Was ist ratsam, wenn der Flug gestrichen wird?
Verbraucher haben gemäß der EU-Richtline 261/2004 zwei Optionen: Erstens muss sich die Fluggesellschaft um einen Ersatzflug kümmern. Handelt es sich um einen Inlandsflug, kann auch auf Bus und Bahn umgebucht werden. Sitzen Verbraucher am Flughafen fest, muss die Airline so genannte Betreuungsleistungen anbieten. Je nach Wartezeit handelt es sich dann um kostenlose Mahlzeiten und Getränke. Falls der Ersatzflug erst am nächsten Tag oder noch später stattfindet, muss die Fluggesellschaft eine Unterbringung in einem Hotel samt Shuttleservice zum Flughafen organisieren. Außerdem stehen den Verbrauchern nach der Fluggastrechteverordnung so genannte Ausgleichsleistungen in Höhe zwischen 250 bis 600 Euro. Zweitens können Verbraucher auch den Flugpreis zurückfordern. Die Rückzahlung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen.
- Welche Ansprüche bestehen, wenn der Flug Verspätung hat?
Auch muss die Fluggesellschaft die Wartenden vor Ort betreuen. Nach fünf Stunden Warten kann vom Beförderungsvertrag zurückgetreten werden und die Rückzahlung des Preises gefordert werden. Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden. Ganz wichtig: Reisebüros dürfen für die Rückabwicklung der Tickets keine Extragebühr verlangen.
- Ist ein Schadensersatz auch möglich?
Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung von drei Stunden steht den Verbrauchern nach EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Die Ursache für die Probleme bei der Beförderung darf jedoch kein „außergewöhnlicher Umstand“ sein. Airlines sehen Streiks als einen solchen Umstand an. Gerichte werten diese Konstellation immer häufiger zu Gunsten der Verbraucher.
- Müssen Verbraucher trotz Streik pünktlich am Flughafen sein?
Das ist in jedem Fall ratsam, wenn von der Airline keine anderen Informationen vorliegen. Wer den möglicherweise angebotenen Ersatzflug verpasst, hat Pech gehabt.
- Welche Regelungen gelten bei Pauschalreisen?
Wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist, dann wenden sich Verbraucher an ihren Reiseveranstalter und drängen auf eine Lösung mit einer anderen Airline oder auf einen späteren Flug. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weist darauf hin, dass Veranstalter einer Pauschalreise auch bei Streiks in der Verantwortung für die Kosten stehen, die durch eine Verspätung entstehen. Das können z. B. Verpflegung, Unterkunft, Taxifahrten und Telefonate sein. Daher ist es wichtig, den Kontakt mit dem Reiseveranstalter zu halten und beispielsweise auf eine Unterkunft für die Nacht zu drängen, falls nicht am selben Tag eine Ersatzmaschine startet. Bei einer Verspätung ab fünf Stunden kann außerdem der Reisepreis gemindert werden. Die Verspätung muss beim Reiseveranstalter unverzüglich gemeldet werden. Der Tagesreisepreis kann ab der fünften Stunde um fünf Prozent je Stunde bis maximal 20 Prozent gemindert werden.
Die Situation bei einem Streik kann manchmal verzwickt sein. Gibt es Probleme mit der Rückerstattung von Kosten, prüft die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer für betroffene Verbraucher im kostenlosen
Online-Check die Chancen auf Schadensersatzansprüche gegen Airline und Veranstalter.