Zwei hochaktuelle Urteile des Landgerichts Stuttgart, 12 O 386/16 und 20 O 425/16 aus Juni/Juli 2017 im eigentlichen VW Abgasskandal helfen den Geschädigten weiter. In einem Urteil wurde einem Geschädigten ein Minderungsbetrag zugesprochen, weil das Fahrzeug nach Ansicht des Gerichts mangelhaft ist. Es ist mit einer illegalen Abschalteinrichtungen versehen und entspricht daher nicht dem, was der Käufer beim Kauf erwarten durfte. Eine Fristsetzung zur Behebung des Mangels war nicht erforderlich. In dem anderen Fall urteilte das Landgericht Stuttgart ebenfalls, dass ein vom VW Abgasskandal betroffenes Fahrzeug mangelhaft ist, wenn es mit einer Manipulationssoftware versehen ist. Eine Frist zur Nachbesserung muss nicht gesetzt werden, weil eine Nachbesserung durch Installation eines Softwareupdates unzumutbar ist, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Update den Mangel nicht beseitigt oder zu Folgemängeln führt. Der Mangel ist auch nicht unerheblich. Damit kann nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart das manipulierte Fahrzeug gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung und gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgegeben werden.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der mit seiner Kanzlei bundesweit mehr als 35.000 Geschädigte im Abgasskandal vertritt und mehr als 3.400 Gerichtsverfahren führt, teilt mit: "Diese Urteile helfen den Geschädigten Porschebesitzern weiter. Sie sind zwar im eigentlichen VW Abgasskandal ergangen, jedoch sind sie auf Porsche Geschädigte übertragbar. Auch ihnen steht das Recht zu, ihr Fahrzeug zurückzugeben, da es mangelhaft ist. Sollte in den Porschefahrzeugen ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtungen verbaut sein, können Modelle wie z.B. der Cayenne oder der Macan zurückgegeben werden. Wir haben vor dem Landgericht Stuttgart erste Klagen gegen Händler eingereicht. Außerdem haben wir die Porsche AG selbst aufgrund des Verstoßes gegen EU-Recht und wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verklagt. Wir sind zuversichtlich, in diesen Verfahren zu gewinnen. Geschädigte sollten in keinem Falle das Softwareupdate hinnehmen, sondern sich beraten lassen."
Weitere Informationen: www.vw-schaden.de