Arbeitsgericht kennt keine Nachsicht mit schwänzenden Azubi
Die Schule zu schwänzen mag für manche ein Kavaliersdelikt aus Kindheitszeiten sein. Bei einem erwachsenen Auszubildenden sieht das jedoch ganz anders aus. Das Arbeitsgericht Siegburg machte das in seinem Urteil deutlich:
- Ein 24-Jähriger absolvierte eine Ausbildung zum Sport- und Gesundheitstrainer. Als er durch eine schulische Prüfung durchrasselt, erhielt er in einem Nachholtermin über die Dauer von zwei Tagen eine zweite Chance. Allerdings legte er seinem Ausbildungsbetrieb, einem Fitnessstudio, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Kurze Zeit später griff er zu den Hanteln und powerte sich bei einem intensiven Krafttraining im Fitnessstudio seines Arbeitgebers aus.
- Der Betreiber des Fitnessstudios glaubte seinem Azubi die Krankheit nicht. Wie sollte das schließlich gehen, zu krank für eine Prüfung, aber trotzdem Gewichte zu stemmen? Noch am selben Tag kündigte der Arbeitgeber seinem Azubi fristlos. Er war sich sicher, dass der Auszubildende die Krankmeldung nur als Vorwand sich hat ausstellen lassen, um der Wiederholung der Prüfung zu entgehen.
- Die Kündigungsschutzklage begründete der Azubi auch damit, dass er zunächst tatsächlich krank gewesen, dann aber "spontan" genesen sei und wieder gearbeitet habe.
- Das Arbeitsgericht Siegburg glaubte dem Azubi nicht. Er sei nicht krank gewesen und habe nur die Prüfung schwänzen wollen. Der Umstand stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar und rechtfertige die fristlose Kündigung. Kein Arbeitgeber kann es hinnehmen, wenn ihm eine falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird. Das Vertrauensverhältnis sei dadurch komplett erschüttert und nicht mehr reparabel. Es sei für den Ausbildungsbetrieb nicht mehr hinnehmbar gewesen, den jungen Mann bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist zu beschäftigen. Die fristlose Kündigung sei wirksam.
Der Fall des schwänzenden Azubis zeigt eines deutlich: Wer seine Rechte und Pflichten kennt, ist klar im Vorteil. Das gilt für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber. Hält sich eine der beiden Parteien innerhalb eines Arbeitsverhältnisses nicht an sie, ist ein Anwalt für Arbeitsrecht gefragt. Denn: Konflikte im Arbeitsrecht lösen sich nur professionell. Mandanten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer genießen individuelle Beratung an den Standorten Lahr und Stuttgart. Hier vertreten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte sowie Betriebsräte direkt vor Ort, aber auch bundesweit sind wir bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen für unsere Mandanten da. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Gemeinsam und individuell finden wir den richtigen Weg aus jeder heiklen Arbeitsrechtssituation.