Trotz Rechtsanspruchs fehlen knapp 400.000 Kitaplätze
Obwohl in Deutschland ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz pro Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr besteht, herrscht ein massiver Mangel an Kitaplätzen. Etwas 378.000 Kitaplätze fehlen im ganzen Land. Das Bundesfamilienministerium hat die Zahl auf Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken Anfang Mai 2023 genannt.
Unterschiedliche Studien haben das Fehlen von genügend Plätzen für das Jahr 2023 bereits in den vergangenen Jahren prognostiziert.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weist darauf hin, dass aufgrund des Rechtsanspruches Kitaplätze auch eingeklagt werden können. Auf diese Weise erhöht sich der Druck, auf zuständige Politiker endlich zu handeln. Schließlich haben es Städte und Gemeinden versäumt, ausreichend Plätze zu schaffen oder den Beruf des Erziehers attraktiv auszugestalten.
Verwaltungsgericht Bremen sieht Anspruch auf Kitaplatz
Etliche Gerichte in Deutschland erkennen daher den Anspruch auf einen Kitaplatz in ihren Urteilen an. In dem von Dr. Stoll & Sauer geführten Verfahren am Verwaltungsgericht Bremen, stellte das Gericht fest, dass die Antragstellerin sowohl einen Anordnungsanspruch als auch einen Anordnungsgrund teilweise glaubhaft gemacht hat. Es wurde als hochgradig wahrscheinlich angesehen, dass der Antragstellerin ein Anspruch auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes zusteht. Ein Abwarten bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren wurde als der Antragstellerin nicht zumutbar angesehen, da der Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung zeitlich beschränkt ist und durch Zeitablauf untergehen könnte. Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen statthaft.
Wie lässt sich ein Kita-Platz einklagen?
Die Voraussetzungen für eine Kitaplatzklage sind im § 24 des Sozialgesetzbuchs VIII festgelegt. Demnach hat jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Um eine Klage einzureichen, muss zunächst ein Betreuungsgutschein beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Die Betroffenen müssen sich auch aktiv um einen Platz bemühen und dem Jugendamt regelmäßig mitteilen, dass noch kein Platz zur Verfügung steht.
Wenn man einen ablehnenden Bescheid erhält oder regelmäßig vertröstet wird, sollte man spätestens drei Monate vor dem ersten Geburtstag des Kindes einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht aufsuchen. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht wird die rechtlichen Gegebenheiten erläutern und die Vertretung gegenüber dem Jugendamt übernehmen. Oft führt allein die Kontaktaufnahme des Anwalts dazu, dass freiwerdende Plätze vorrangig an die Mandanten vergeben werden. Falls nach angemessener Wartezeit keine Zuweisung erfolgt, wird ein gerichtliches Eilverfahren eingeleitet. Hierbei hat man keinen Anspruch auf einen Platz in der Wunsch-Kita, sondern muss jeden zugewiesenen Platz annehmen, solange die Annahme zumutbar ist. Es ist jedoch möglich, eine Kita abzulehnen, wenn sie ein spezielles Konzept aufweist, mit welchem die Eltern nicht einverstanden wären.
Es ist ratsam, das Jugendamt rechtzeitig über die Situation zu informieren, um gute Chancen auf einen Platz zu haben. Wer Probleme bei der Vergabe eines Kitaplatzes hat, dem empfiehlt Dr. Stoll & Sauer die kostenlose Erstberatung im Online-Check.