Staatliche Nachkontrolle bei Corona-Soforthilfe
Am Anfang stand die schnelle Soforthilfe durch den Staat. 2020 und 2021 floss unbürokratisch das Geld in den Markt. Ob tatsächlich ein Anspruch auf Corona-Soforthilfe bestand, prüften die auszahlenden Banken nur grob. Die Anträge mussten plausibel erscheinen. Wie hoch der wirtschaftliche Schaden in der Corona-Krise tatsächlich ausfallen würde, konnte damals nur geschätzt werden. Zum Subventionsverfahren – und die Corona-Soforthilfe war eine Subvention - gehört jedoch auch, dass nachgeprüft wird, ob die Zahlungen notwendig oder zu hoch ausgefallen waren. Insofern ist es nicht ungewöhnlich, wenn Unternehmen ihre Soforthilfe zurückzahlen müssen oder weitere Auskünfte zu ihrem Antrag auf Corona-Hilfe erteilen müssen. Trotz des normalen Vorgangs sollten Betroffene sich anwaltlich beraten lassen, um sich im Bürokratie-Dschungel nicht zu verirren. Außerdem sind die Rückzahlungsforderungen nicht immer berechtigt und müssen genau unter die Lupe genommen werden.
90.000 Betrieben droht im Südwesten Rückforderung
Unternehmer, Soloselbstständige und Freiberufler werden in der Corona-Krise von zwei Seiten in die Zange genommen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. Januar 2022 (Az. IV ZR 144/21) klar gemacht, dass Betreibe keine Entschädigung aus einer Betriebsschließungsversicherung erwarten müssen, weil Covid in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherer nicht enthalten war. Wer in der Corona-Pandemie sein Geschäft schließen musste, erhält von der Versicherung keinen Cent. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass die von der Politik auf den Weg gebrachte unbürokratische Unterstützung via Corona-Soforthilfe zu einer Bürde wird. Unternehmen beispielsweise in Baden-Württemberg, die Soforthilfe erhalten haben, müssen über die Verwendung der Hilfsgelder Auskunft geben. Fast 90.000 Empfänger von Corona-Soforthilfen müssen laut Medienberichten diese ganz oder in Teilen zurückzahlen. Die ersten Rückforderungsbescheide sind bereits bei den Unternehmen eingegangen.
Jetzt schnell Handeln bei der Corona-Soforthilfe
Wer dachte, der Staat vergisst die Nachkontrolle der Corona-Soforthilfen, der sieht sich jetzt eines Besseren belehrt. Hier ist jetzt schnelles Handeln erforderlich. Unsere Kanzlei rät zu Folgendem:
- Betroffene Unternehmen sollten sich rechtzeitig anwaltliche Hilfe einholen und beraten lassen. Am besten bereits, wenn der Rückzahlungsbedarf ermittelt werden soll. Hier müssen komplizierte Formulare ausgefüllt werden.
- Ist ein Widerruf- oder Rückzahlungsbescheid im Unternehmen angekommen, sollte schnell Widerspruch eingelegt werden. Hierzu müssen Fristen und Form gewahrt werden. Auch hier sorgt ein Anwalt für Rechtssicherheit.
- Wer seine Überbrückungshilfe bereits ausgegeben hat, kann nicht auf Nachsicht durch den Staat rechnen. Gerade in einem solchen Fall, wenn die Corona-Soforthilfe verwendet wurde, ist anwaltliche Hilfe überlebenswichtig.