Datenleck-Opfer haben beste Chancen auf Schadensersatz
Opfern von Datenlecks ist in jedem Fall ein Schaden entstanden. Sensible Daten wir Anschriften, Telefonnummern und Kontodaten haben im Internet nichts zu suchen. Unternehmen müssen diese Daten effektiv vor Hackerangriffen schützen. Andernfalls haben sie vor Gericht mit empfindlichen Konsequenzen zu rechnen. Das musste jetzt auch der Vermögensverwalter Scalable Capital erfahren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst den Datenleck-Skandal beim Broker zusammen:
- Der Vermögensverwalter Scalable Capital betreut inzwischen 10 Milliarden Euro von rund 600.000 Kunden.
- Mitte Oktober 2020 kam es zu einem Datenschutzvorfall, bei dem offenbar durch einen Dienstleister unter anderem Ausweisdaten veruntreut wurden und letztlich im Netz landeten. Adressen, Ausweis-, Steuer- und Depotinformationen von mehr als 33.000 aktiven und früheren Kunden von Scalable waren von dem Leck betroffen.
- Scalable Capital hatte die strengen Haftungsvorschriften der Datenschutzgrundverordnung verletzt. Da es offensichtlich durch die Lücke zu keinen materiellen Schäden gekommen war, drehten sich die Rechtsstreitigkeiten um mögliche und immaterielle Schäden.
- Auch wenn es nicht zu einem Datenmissbrauch gekommen war, verurteilte das Landgericht München I Scalable zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 2500 Euro. Die Sicherheitslücke, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, lag im Verantwortungsbereich des Unternehmens.
- Bei der zugesprochenen Summe berücksichtigte das Gericht, dass Dritte das Datenleck nicht zu ihren Gunsten missbrauchen konnten (Az. 31 O 16606/20). Das Landgericht vertrat wie viele andere Gerichte auch die Ansicht, dass Schadensersatzsummen eine abschreckende Wirkung haben und damit eine abschreckende Höhe erreichen müssen.
- Und mit seiner Berufung besaß Scalable am Oberlandesgericht München erneut schlechte Karten. Nach dem Bericht der FAZ hatte der Senat durchblicken lassen, dass er die Berufung zurückweisen wolle und eine Zulassung der Revision vor dem Bundesgerichtshof in Erwägung ziehe. Scalable zog darauf die Berufung zurück.
- Die Gefahr auf ein verbraucherfreundliches Urteil in der zweiten Instanz war zu groß. OLG-Urteile können auf Landgerichte richtungsweisenden Charakter haben. Eine solche Konstellation wollte der Vermögensverwalter vermeiden – erst recht der Gang zum BGH. Dessen Urteile müssen von untergeordneten Gerichten umgesetzt werden.