Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1002452

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr, Deutschland http://www.dr-stoll-kollegen.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Ralf Stoll +49 7821 9237680

Senec-Stromspeicher nach Bränden erneut in den Schlagzeilen

Installateur rät zum Abschalten der Stromspeicher / Senec: Neue Modul-Generation nicht betroffen

(lifePR) (Lahr, )
Die Verunsicherung unter den Kunden des Stromspeicher-Herstellers Senec wächst. Erneut soll es nach Medienberichten zu Häuserbränden gekommen sein. Die zur Photovoltaikanlage gehörenden Senec-Stromspeicher könnten möglicherweise dafür verantwortlich sein. Seit 2022 kommt es immer wieder zu Bränden oder Verpuffungen von Senec-Speicheranlagen. Senec tauscht daher aktuell alte Speichermodule gegen die neue LFP-Technik aus. Darüber hinaus erhebt ein Solar-Installateur in einem Kundenanschreiben schwere Vorwürfe gegenüber Senec. Der Solarteur rät aus Sicherheitsgründen zum sofortigen Abschalten der Speicher. Zudem behauptet er, dass von den aktuellen Bränden auch die zwischenzeitlich ausgetauschten Senec-Speichermodule betroffen sein sollen. Senec dementierte am 10. Oktober 2024 auf der Homepage die Vorwürfe entschieden. „Bei keinem der genannten Fälle waren in den betroffenen Häusern Geräte der neuen LFP-Generation verbaut“, heißt es. Senec prüft nach eigenen Angaben derzeit rechtliche Schritte gegen die Verbreiter der entsprechenden Meldungen.

Trotz des Dementis bleiben nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Zweifel und Verunsicherung über das Vorgehen von Senec vor allem bei den Kunden zurück. Kunden warten seit Monaten auf den Tausch der Module und mussten mit gedrosselter Speicherleistung leben. Und vor allem bleibt eine Frage unbeantwortet: Haben die alten, bisher nicht nachgerüsteten Speicher trotz Drosselung gebrannt? Schließlich soll es eine Zwangsdrosselung gegeben haben, um genau diese Gefahr zu bannen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet daher Senec-Kunden eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Dr. Stoll & Sauer hat vor Gericht bereits die Neulieferung eins Senec-Stromspeichers erstritten (Az.: 2-31 O 77/24). Weitere Informationen zum Thema sind auf einer speziellen Senec-Website verfügbar.

Haus nach Brand unbewohnbar: Senec-Speicher unter Verdacht

Nach einem Bericht der Schwäbischen Zeitung könnte der Brand einem Wohnhaus in Hechingen aufgrund eines defekten Senec-Stromspeichers entstanden sein. Der erhebliche Sachschaden bewegt sich im fünfstelligen Bereich. Das betroffene Haus ist nach dem Bericht aktuell unbewohnbar, und die Feuerwehr sowie unabhängige Gutachter untersuchen die Brandursache. Im Verdacht stehen wie bei den Vorfällen im Februar und März 2022 sowie im März und August 2023 defekte Batteriezellen im Senec-Speicher. Senec bestätigte nach einem Bericht von pv-magazine.de, dass es sich bei dem Speicher noch um ein „altes“ Modell handelt, also kein neuer nachgerüsteter LFP-Speicher betroffen sei. Zudem verwies das Unternehmen darauf, dass das Haus derzeit saniert wird. Daher seien auch andere Ursachen, die auf den laufenden Sanierungsarbeiten beruhen, für das Feuer nicht auszuschließen. Gutachter klären derzeit den Fall.

Brand in Minden: Solarteur rät zum Abschalten der Senec-Speicher

Anders könnte ein Fall aus Minden gelagert sein. Am 18. September 2024 kam es zu einem Brand in einem Wohnhaus in Minden. Dank des schnellen Eingreifens der Feuerwehr konnte Schlimmeres verhindert werden, dennoch entstand auch hier erheblicher Sachschaden, heißt es in einem Bericht des Mindener Tageblatts.

Der Solarteur, der den Speicher installiert hatte, informierte daraufhin seine Kundschaft umgehend schriftlich über die potenzielle Gefahr. Das Schreiben liegt der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor. Der Solarteur berichtete zudem von einem weiteren Beinahebrand in der Region Hannover, der glücklicherweise frühzeitig entdeckt wurde. In dem Kundenanschreiben weist der Solarteur eindringlich daraufhin, dass es sich auch um Senec-Speicher handele, „die bereits durch Senec selbst oder durch den Installateur umgerüstet bzw. ausgetauscht worden sind, im Rahmen der bekannten Problematik“. Wie ernst die Situation ist, zeigt sich in den Schlusssätzen des Schreibens: „Ich kann nur jedem Betreiber von Senec-Stromspeichern raten, diesen umgehend vom Netz zu nehmen. (…) Es geht um Ihre Sicherheit und Ihre Angehörigen.“

Senec dementiert Beteiligung der LFP-Technik an Bränden

Wäre von den aktuellen Bränden die neue LFP-Speichertechnologie betroffen, hätte Senec ein schwerwiegendes Problem. Nach eigenen Angaben sind bisher 18.000 Speicher getauscht worden. Bis zum Austausch verbleiben die betroffenen Speicher in dem bereits bekannten Konditionierungsbetrieb mit maximal 70 Prozent Speicherkapazität. Vehement dementiert das Unternehmen am 10. Oktobe 2024 daher die Berichterstattung über die Brände auf seiner Homepage. Dr. Stoll & Sauer zitiert wörtlich:
  • „Bei keinem der genannten Fälle waren in den betroffenen Häusern Geräte der neuen LFP-Generation verbaut. Die Geräte waren auch nicht im Zuge des laufenden Feldaustausches ausgetauscht worden. Jede andere Darstellung ist unwahr.
  • Inwieweit die verbauten Speicher ursächlich für die Brände waren, wird aktuell von Gutachtern überprüft. Allein der Umstand, dass sich in einem Haushalt ein Batteriespeicher befindet, rechtfertigt nicht die Behauptung, dieser sei der Brandauslöser. So fanden in einem der betroffenen Häuser zum Zeitpunkt des Brandes Renovierungsarbeiten im Keller statt; in einem anderen Fall besteht die Vermutung, dass ein elektrisches Gerät brandursächlich war.
  • Senec bedauert, dass auf diese Art und Weise Kund*innen und die Öffentlichkeit verunsichert werden und prüft derzeit rechtliche Schritte gegen die Verbreiter der entsprechenden Meldungen.“
Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer: Zweifel an Senec bleiben

Die erneuten Brände und das Schreiben des Solarteurs werfen im Senec-Skandal neue Fragen auf. Hat Senec die Sicherheitsprobleme der Stromspeicher gelöst? Sind die neuen installierten sogenannten LFP-Zellen eine sicherere Alternative als die früher verwendeten Nickel-Cobalt-Zellen? Sollten die Senec-Kunden Abstand vom angebotenen Austausch der Speicherzellen nehmen? Alarmierend ist in diesem Zusammenhang die Einschätzung des Solarteurs aus Minden, dass auch Speicher mit neuen Modulen von Bränden betroffen sein sollen. Zwar dementiert Senec die Verwicklung der LFP-Technologie in Bränden, trotzdem bleiben Zweifel. Senec ist bisher nicht durch eine erhöhte Transparenz bei der Lösung der Brandprobleme aufgefallen. Seit zwei Jahren warten Kunden auf Besserung. Gelingt es Senec mit dem Modultausch die Brandgefahr tatsächlich zu beseitigen? Die Verbraucher können in Teilen Ihre Anlage nicht so nutzen, wie es Senec versprochen hat. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Kunden, sich nicht allein auf die von Senec angebotenen Austauschbedingungen zu verlassen, da diese möglichen Schadensersatzansprüche beeinträchtigen könnten. Die Kanzlei bietet Verbrauchern mit Stromspeicher-Problemen eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an.

Urteil: Drosselung der Senec-Stromspeicher stellt Sachmangel dar

Senec-Stromspeicher stehen seit 2022 durch Brandentwicklungen und Verpuffungen in den Schlagzeilen. Tausende Verbraucher klagen mittlerweile gegen den Hersteller. Das Landgericht Frankfurt hat ein bemerkenswertes Urteil erstritten. Der Händler muss dem klagenden Verbraucher einen kompletten, mangelfreien Speicher liefern. Dr. Stoll & Sauer fasst das Verfahren kurz zusammen:
  • Der Kläger erwarb im Frühjahr 2022 eine Photovoltaikanlage mit dem Senec.Home V3 hybrid Duo Stromspeicher. Nach den ersten Berichten über Brände wurden zahlreiche Geräte vom Hersteller per Fernzugriff abgeschaltet oder in ihrer Leistung gedrosselt. Der Kläger litt aufgrund dieser Maßnahmen unter einer erheblichen Reduzierung der Speicherkapazität seines Geräts. Auch Entschädigungsangebote seitens Senec reichten nicht aus, um die Schäden vollständig auszugleichen.
  • Nachdem Senec keine mangelfreie Lösung anbot, reichte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Klage ein. Im Kern ging es um die Neulieferung eines mangelfreien Stromspeichers.
  • Das Landgericht Frankfurt stellte in seinem Urteil fest, dass der Stromspeicher des Klägers einen Sachmangel aufweist, da die Leistungsfähigkeit dauerhaft auf 70 Prozent gedrosselt wurde.
  • Das Gericht verpflichtete die Anbieterin, ein neues, mangelfreies Gerät zu liefern, und stellte klar, dass die Drosselung eine erhebliche Einschränkung darstellt, die nicht den vertraglichen Anforderungen entspricht.
  • Das Landgericht Frankfurt verurteilte die Beklagte zur Lieferung eines neuen Stromspeichersystems Zug-um-Zug gegen Rückgabe des alten Geräts. Die Drosselung der Speicherkapazität auf 70 % stellt laut Gericht einen erheblichen Mangel dar, der die Funktionsfähigkeit des Speichers unzumutbar einschränkt. Der Versuch, den Kläger mit Kulanzzahlungen abzuspeisen, wurde als unzureichend bewertet.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und das Gericht hat die Berufung zugelassen.
Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer: „Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für alle betroffenen Senec-Kunden. Es zeigt deutlich, dass Verbraucher das Recht auf mangelfreie Produkte haben – selbst bei technischen Geräten, die über Jahre im Einsatz sind. Die von Senec angebotenen Kulanzzahlungen reichen bei weitem nicht aus, um den Schaden und die Nutzungseinschränkungen zu kompensieren,“ erklärt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. „Die Rechte der Verbraucher wurden mit diesem Urteil erneut gestärkt, und wir empfehlen allen Senec-Kunden, die von der Leistungsdrosselung betroffen sind, ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.“

Die Kanzlei bietet Verbrauchern mit Stromspeicher-Problemen eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Weitere Informationen zum Thema sind auf unserer speziellen Senec-Website verfügbar.

Schadensersatzansprüche gegen Homespeicher-Hersteller wie Senec möglich

Seit 2022 kämpft also der Stromspeicher-Hersteller Senec mit seinen Batterien. Ob das Unternehmen die Probleme in den Griff bekommt, ist offen. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Kunden? Schließlich haben sie viel Geld in eine Technik investiert, die sich bisher nicht auszahlt.
  • Der Hersteller Senec hat seinen Kunden garantierte Speicherkapazitäten zugesichert. Durch die reduzierte Kapazität der Stromspeicheranlagen werden vertraglich zugesicherte Rechte verletzt.
  • Insgesamt können Verbraucher auch Gewährleistungsansprüche geltend machen und die Minderung des Kaufpreises oder sogar den Rücktritt vom Kaufvertrag fordern. Das Gerät funktioniert selten einwandfrei. Letztlich könnte der Home-Stromspeicher mangelhaft sein.
 

Website Promotion

Website Promotion

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von 23 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Das Verfahren konnte in erster Instanz gewonnen werden.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.