Landgericht Stuttgart sieht Gefahr der Fahrzeug-Stilllegung
Ein sensationelles Urteil hat das Landgericht Stuttgart am 12. Mai 2022 gegen FCA und Knaus Tabbert gesprochen (Az. 20 O 58/21). Bei dem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittenen Urteil handelt es sich nicht um ein Versäumnisurteil. FCA und Knaus haben sich der Klage gestellt und sich geäußert. Das Gericht machte klar, dass dem Verbraucher durch Fiat Chrysler und Knaus Tabbert ein Schaden entstanden ist. Hier die wichtigsten Fakten zum Urteil am Landgericht Stuttgart:
- Der Kläger kaufte im Januar 2017 das Wohnmobil „Boxstar 630ME Freeway“ des Herstellers Knaus Tabbert für 57.275 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411C.
- Das Gericht folgte in wesentlichen Punkten den Anträgen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer und verurteilte FCA und Knaus als Gesamtschuldner nach §823 BGB zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 49.736,10 Euro. Der Verbraucher muss das Fahrzeug im Gegenzug zurückgeben. Der Kläger hat aus Sicht des Gerichts schlüssig vorgetragen, dass Fiat Chrysler im Basisfahrzeug des Wohnmobils Boxstar 630 ME Freeway von Knaus Tabbert unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat, die dazu führen, dass die Abgaswerte auf dem Prüfstand auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß optimiert werden. Im realen Straßenbetrieb wird dann die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Menschen gefährdet. Die Abgasreinigung wird durch eine sogenannte Zeitschaltuhr nach rund 22 Minuten ausgeschalten. Darüber hinaus ist im Motor noch ein Thermofenster verbaut, das die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur regelt – sprich ausschaltet. Das On-Board-Diagnosesystem muss auch manipuliert worden sein, ansonsten hätte es die falschen Abgaswerte angemahnt. Das Gericht wertete diese Steuerung als unzulässige Abschalteinrichtung.
- Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass das Fahrzeug nicht der EU-Verordnung EG 715/2007 entspricht, wonach dieses bei normalen Betriebsbedingungen die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreiten dürfe. FCA hätte im Verfahren nur darauf beharrt, dass bei Tests die Abgasgrenzwerte eingehalten werden. FCA und Knaus Tabbert hätten sich nicht dazu geäußert, ob das Wohnmobil den relevanten Stickoxidgrenzwert auch im realen Straßenverkehr einhalte, betonte das Gericht in der Urteilsbegründung. Die höchstrichterliche Rechtsprechung sieht außerdem vor, dass die Grenzwerte auch im realen Betrieb eingehalten werden müssen (EuG vom 23. Dezember 2018, Az. T 339/16 und BGH vom 8. Januar 2019, Az. VIII ZR 225/17).
- Interessant ist auch die Begründung, warum der Wohnmobil-Hersteller Knaus-Tabbert verurteilt worden ist: Das Gericht machte klar, dass der Hersteller das Fahrzeug so auszurüsten hat, dass die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Art. 5 Abs. 1 auch unter normalen Betriebsbedingungen auf der Straße eingehalten wird. „Die genannten Normen nehmen als unmittelbar geltendes Unionsrecht die Hersteller direkt in die Pflicht“, argumentierte das Gericht. Denn es heißt, „(d)er Hersteller hat das Fahrzeug so aus(zurüsten), dass ... das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen dieser Verordnung und ihren Durchführungsvorschriften entspricht".
- Des Weiteren bemängelt das Gericht, dass Knaus Tabbert sich von Fiat Chrysler nur zusichern ließ, dass der Motor den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Ob die Grenzwerte auch im normalen Straßenbetrieb eingehalten werden, habe sich Knaus nicht zusichern lassen. Im Verfahren haben FCA und auch der Wohnmobil-Hersteller bezweifelt, ob die Grenzwerte auch auf der Straße eingehalten werden müssen. Diese Ansicht entspreche laut Gericht nicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
- Beim Thema Motorschutz, das von Autobauern generell argumentativ für den Einbau von Abschalteinrichtungen vorgetragen wird, blieb das Gericht ebenso unnachgiebig. Aus der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 gehe klar hervor, dass der Hersteller mit Hilfe technischer Maßnahmen sicherstellen müsse, dass die Auspuff- und Verdunstungsemissionen während der gesamten normalen Lebensdauer eines Fahrzeuges bei normalen Nutzungsbedingungen entsprechend wirkungsvoll begrenzt werden. Alles andere ergibt keinen Sinn und lässt die Verordnung ins Leere laufen.
- Dem Kläger ist aus Sicht des Gerichts beim Kauf ein Schaden entstanden. Das Gericht machte deutlich, dass dem Fahrzeug durch die Abschalteinrichtungen jeder Zeit die Zulassung entzogen werden könne und daher eine Stilllegung drohe. Der Bundesgerichtshof, so die 20. Kammer, habe deutlich gemacht, dass alleine die Möglichkeit einer Stilllegung genüge, um dem Verbraucher einen Schaden zuzufügen.
- Das Gericht ging von der Gesamtlaufleistung des Motors von 250.000 Kilometern aus. Der Kläger muss sich eine Nutzungsentschädigung für das Fahrzeug anrechnen lassen.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fiat-Kunden stehen seit Sommer 2020 unter Schock. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt durchsuchte vor knapp zwei Jahren Büroräume von Fiat und Iveco. Der Verdacht: Abgasmanipulation im großen Stil. Ermittlungsergebnisse liegen öffentlich derzeit zwar noch keine vor, trotzdem ist klar, dass der Autokonzern FCA von einem ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal betroffen ist.
Der Abgasskandal bei Fiat Chrysler ist jedoch bereits viel älter. Seit 2016 war dem Kraftfahrt-Bundesamt bekannt, dass mit Fiat-Motoren etwas nicht stimmen konnte. Der Fiat 500X war bei Untersuchungen der Behörde negativ aufgefallen. Zudem hatte die Robert Bosch GmbH im Zuge der VW-Ermittlungen der Behörde berichtet, Fiat habe Abschalteinrichtungen bei ihr bestellt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im Vorfeld Abgasuntersuchungen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse waren verheerend. Das KBA wollte den Wohnmobilen daher die zweistufige Zulassung verweigern. Fiat hatte in Italien eine Typgenehmigung für den Motor erhalten. In der zweiten Stufe erhalten dann die Wohnmobile von der deutschen Behörde ihre Zulassung. Und jetzt kommt der Wohnmobil-Hersteller Knaus Tabbert ins Spiel. Die Geschäftsleitung schrieb an den damaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer einen Brief und beklagte sich über die Situation. Scheuer intervenierte schriftlich für das bayerische Unternehmen bei seinem Parteifreund, dem damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. Als nächstes trat der Parlamentarische Staatssekretär Michael Odenwald auf den Plan. Und quasi über Nacht erhielten die deutschen Wohnmobil-Hersteller für ihre Fahrzeuge die Typgenehmigungen ausgestellt.
Somit konnten Fiat und Iveco Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen unbehelligt völlig überteuert weiterverkaufen. Zum Iveco Daily liegt mittlerweile ein Rückruf beim Kraftfahrt-Bundesamt vor. Damit hat der Diesel-Abgasskandal von FCA Einzug in eine gerade durch die Corona-Pandemie boomende Branche gehalten. Am 3. August 2020 hat Dr. Stoll & Sauer bereits die erste Klage in Deutschland im Abgasskandal gegen FCA am eingereicht. Mittlerweile sind weit über 1000 Klagen der Kanzlei gegen FCA an deutschen Gerichten anhängig. Zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile konnte die Kanzlei erringen. Auch steigt die Anzahl von Gutachten, die durch Gerichte in Auftrag gegeben worden sind. Der Skandal ist an den Gerichten angekommen.
Die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei FCA/Stellantis ist ein großes Stück weitergekommen. Die Chancen auf Schadensersatz sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.