Fiat-Motoren der Baujahre 2014 bis 2019 sind betroffen
Im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler kommt endlich Bewegung hinein. Der Verdacht der Motorenmanipulation besteht allerdings bereits seit Anfang 2016. Am 22. Juli 2020 hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen wegen des Verdachts des Betruges Büroräume von FCA in Frankfurt, Ulm, Italien und der Schweiz durchsuchen lassen. Gegenstand der Untersuchung ist die Vermutung, dass folgende Motoren mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind. Die Verwendung derartiger Abschalteinrichtungen ist nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 22. Juli 2020 nach Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) 715/2007 untersagt:
Motor „Family B“, Euro 5 und Euro 6 in Fiat, Alfa Romeo und Jeep
- 1,3l Multijet
- 1,6l Multijet
- 2,0l Multijet
- 110 Multijet – Motorkennung F1AE3481G
- 115 Multijet – Motorkennung 250A1000
- 150 Multijet – Motorkennung F1AE3481D
- 180 Multijet – Motorkennung F1CE3481E
Zwei Tage später veröffentlichte das Polizeipräsidium Frankfurt am 24. Juli 2020 einen Zeugenaufruf, bei dem die Liste der betroffenen Motoren vereinfacht, konkretisiert und ergänzt wurde:
- 1,3 Liter Multijet
- 1,3 Liter 16V Multijet
- 1,6 Liter Multijet
- 1,6 Liter
- 2,0 Liter Multijet
- 2,0 Liter
- 2,2 Liter Multijet II
- 2,3 Liter
- 2,3 Liter Multijet
- 3,0 Liter
Was ist mit älteren Baujahren bis Ende 2013 und jüngeren ab 2020?
Bei älteren und jüngeren Baujahren hoffen die Besitzer von Reise- und Wohnmobilen darauf, dass sie nicht vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind. Dr. Stoll & Sauer unterstreicht aufgrund der Erfahrungen mit Autobauern wie VW und Daimler: Die für Verbraucher ernüchternde Wahrheit, welche Motoren und Fahrzeugmodellen betroffen sind, gelangt nur scheibchenweise ans Tageslicht. Was hat Fiat ab 2019 anders gemacht? Funktioniert hier die Abgasreinigung den Normen entsprechend oder wird anderweitig manipuliert. Die Verbraucherkanzlei ist auch deshalb so skeptisch und verlässt sich nicht auf die Angaben der Autobauer, weil selbst bei neuesten Dieselmotoren von VW Manipulationen am Abgaskontrollsystem vermutet werden - sogar Benziner sind mittlerweile vom Skandal betroffen. Deshalb sollten Verbraucher unbedingt in die anwaltliche kostenfreie Erstberatung und checken lassen, ob sie tatsächlich nicht betroffen vom Fiat-Skandal sind.
Welche Reisemobile von anderen Herstellern sind betroffen?
Die Antwort auf diese Frage ist schwierig zu geben. Schließlich fahren unzählige Modelle namhafter Hersteller von Reise- und Wohnmobilen mit einem Motor und Fahrgestell von Fiat auf den Straßen. Da die Motoren der FCA-Tochter Iveco auch unter Verdacht stehen, lässt sich mit einer von Iveco selbst veröffentlichten Liste erkennen, welches Ausmaß der Skandal in der Branche annehmen wird.
- Iveco hat aktuell folgende drei Wohnmobile im Angebot, die unter Verdacht stehen, die EU-Abgasnorm nicht einzuhalten und die Abgasreinigung manipuliert zu haben:
Daily Hi-Matic
2. Daily 4x4
3. Eurocargo - Motorisiert ist beispielsweise der Daily Hi-Matic mit dem Motor F1A, 2.3 Liter, 136 oder 156 PS oder F1C 3.0 Liter, 180 oder 210 PS. Beim Eurocargo wirbt Iveco damit, dass nur ein SCR-Katalysator zum Einsatz kommt und alleine damit die Euro-6-Norm eingehalten wird. Experten zweifeln daran. Motoren und Fahrgestell von Daily 4x4 und Eurocargo werden nach Iveco-Website-Angabe auch in Fahrzeugen folgender anderer Reisemobilherstellern verwendet. Damit stehen auch die Modelle dieser Anbieter unter Verdacht, die EU-Abgasnormen nicht einzuhalten.
- Biomobil
- Bocklet
- Carthago
- Concorde
- Dethleffs
- Dopfer
- Form IT
- Kerkamm
- Laika
- Morelo
- Niesmann Bischoff
- Notin
- Pilote Le Voyageur
- Phoenix
- Protec
- Swift
- Woelcke
Kann ich Fiat Chrysler auch in Deutschland verklagen?
Selbstverständlich. Und das hat mit einem Verfahren gegen VW vor dem EuGH zu tun. Der EuGH fällte am 9. Juli 2020 ein verbraucherfreundliches Urteil (Az. C-343/19). Generell, so der EuGH, können Hersteller eines manipulierten Diesels in dem Land verklagt werden, in denen die Fahrzeuge verkauft und erworben worden sind. Normalerweise müssen Klagen im Herkunftsland eines Herstellers geführt werden. Aus diesem Grund hat VW beispielsweise alle Verbraucher außerhalb Deutschlands vom Vergleich zur Musterfeststellungsklage ausgeschlossen. Mit diesem Trick wollte VW offensichtlich Geld sparen. Das wird jetzt so nicht funktionieren, weil der EuGH eine Ausnahme definiert hat. Verbraucher außerhalb Deutschlands haben nun die Möglichkeit, ihre Rechte gegen den Autobauer in ihren Heimatländern einzuklagen. Diese Rechtsprechung gilt natürlich auch für den Fiat-Skandal. Kein Verbraucher muss sich daher auf italienisches Rechtsgebiet begeben.
Händler oder Fiat? Wer kann überhaupt verklagt werden?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem VW-Verfahren klar gemacht, dass der Autobauer haftet, selbst wenn das Fahrzeug von einem Gebrauchtwagenhändler erworben worden ist. Das ist mittlerweile gängige Rechtsprechung und wird auch auf Fiat Anwendung finden.
Jetzt gegen Fiat klagen, Anzeige erstatten und so Druck erzeugen
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Situation im Diesel-Abgasskandal um den Fiat-Chrysler-Konzern für den Verbraucher undurchschaubar ist. Die Skandale bei VW, Daimler, Opel und BMW haben gezeigt, dass die Autobauer kein Interesse daran haben, zur Aufklärung einen Beitrag zu leisten. Deshalb rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
Ganz wichtig ist auch das Thema Anzeige wegen Betrugs. Damit wächst der Druck auf Politik und Behörden, gegen die Verantwortlichen des Skandals zu ermitteln. Mit Klagen und Anzeigen kommt der Fall nachhaltig ins Rollen. Dr. Stoll & Sauer übernimmt für Mandanten den schriftlichen Vorgang für die Anzeige. Wer die Anzeige selbst erstellen möchte, der kann sich am untenstehenden Download bedienen, unterschreiben, Adresse und Datum eintragen, sowie Kaufvertrag und Fahrzeugschein anhängen. Die Papiere gehen dann per Fax oder mit der Post an die Staatsanwaltschaft Frankfurt.
Was Dr. Stoll & Sauer im Abgasskandal von Fiat unternimmt
- Am 3. August 2020 reicht Dr. Stoll & Sauer die erste Klage im Abgasskandal gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) am Landgericht Freiburg ein.
- Anzeige wegen Betrugs gegen die Robert Bosch GmbH am 8. Oktober 2020 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Bosch hatte die Abschalteinrichtungen für die Fiat-Motoren geliefert und den Autobauer beim Kraftfahrt-Bundesamt angeschwärzt. Aus Sicht der Kanzlei liegt hier eine Tatbeteiligung an einem Betrug vor.
- Aus Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und Schriftwechseln geht hervor, dass die Behörde bereits 2016 wusste, dass im Fiat-Motor Ducato eine unzulässige Abschalteinrichtung das Abgaskontrollsystem manipulierte. Trotzdem hat die Behörde Wohnmobile mit diesem Motor die Typengenehmigung womöglich auf Anordnung des Bundesverkehrsministeriums erteilt.Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fordert vom Präsidenten des KBA Richard Damm mit Schreiben vom 7. Oktober 2020 Auskunft und Akteneinsicht über den Vorgang und übersandte ihm einen Fragenkatalog.
- Im Skandal involviert ist auch der aktuelle Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und sein Vorgänger im Amt Alexander Dobrindt (beide CSU). Sie haben dafür gesorgt, dass Wohn- und Reisemobile eine Typengenehmigung erhalten, obwohl die Motoren mit illegaler Motorensteuerung ausgerüstet waren. Gegen beide sowie die Bundesrepublik Deutschland wird die Kanzlei im Namen von Mandanten Klage auf Schadensersatz erheben, falls sich die beiden Politiker nicht bereit erklären, für den entstandenen Schaden aufzukommen.
- Gründung der Facebook-Gruppe „Fiat-Skandal Interessengemeinschaft“. Hier können sich betroffene Verbraucher Hilfe und Informationen abholen. Zudem kooperiert die Kanzlei mit der Gruppe „Abgasskandal Wohnmobile mit Fiat Ducato Motor der Baujahre 2014-2019“.
- Was ist aus dem Vertragsverletzungsverfahren mit der Nummer 20172044 gegen Italien geworden? Fiat Chrysler hat sich nicht an die Richtlinien zur Typengenehmigung gehalten und die italienische Zulassungsbehörde hat offensichtlich nichts dagegen unternommen. Die Kanzlei will deshalb in einem Schreiben vom 15. Oktober 2020 von der Kommission wissen, wie der Stand der Dinge bei dem Verfahren ist.