Beitragserhöhung müssen durch PKV detailliert begründet werden
Immer zum Jahresende droht die Private Krankenkasse teurer zu werden. Doch Angst davor ist ein schlechter Ratgeber. Denn die Beitragsanpassungen müssen nach Urteilen des Bundesgerichtshofes ausreichend begründet werden. Die Rechnungsgrundlage muss detailliert erklärt werden, warum die Beiträge erhöht werden müssen. Bietet die Krankenkasse aufgrund des technischen Fortschritts mehr Leistungen an? Hat sich die Sterbewahrscheinlichkeit dauerhaft verändert? Vorübergehende Änderungen rechtfertigen keine höheren Beiträge. In diesen Grenzen lässt der Bundesgerichtshof Beitragserhöhungen zu. Und wenn die Grenzen nicht eingehalten werden, müssen die Privaten Krankenversicherungen die zu viel bezahlten Beiträge zurückerstatten. Wie sah das jetzt im vorliegenden Fall bei der Huk Coburg aus?
- Der privat krankenversicherte Kläger wurde Anfang 2017 und ein Jahr später 2018 mit Beitragserhöhungen der PKV Huk Coburg konfrontiert. Das entsprechende Schreiben an den Versicherten war ein standardisierter Brief. Der Versicherte ließ vom Landgericht Köln die Schreiben auf ihre mögliche unzureichende Begründung hin überprüfen.
- Das Landgericht Köln bestätigte in seinem Urteil, dass die Erhöhung der Huk Coburg Krankenversicherung aus dem Jahr 2017 formell unwirksam war. Für den Kläger war nicht eindeutig erkennbar, ob die Erhöhung der Versicherungsbeiträge aufgrund der gestiegenen Leistungsausgaben, niedrigen Zinsen oder längeren Lebenserwartung ausgelöst wurde. Die Beitragsanpassung muss jedoch auf einen konkreten Grund beruhen. Daher war die Prämienanpassung unwirksam. Huk Coburg muss die zu viel bezahlten PKV-Beiträge zurückerstatten.
- Die Beitragserhöhung aus dem Jahr 2018 beanstandeten die Richter nicht. Ursache für den erhöhten Beitrag waren gestiegene Leistungsausgaben.
- Laut Gesetz müssen die Beitragserhöhungen für Versicherte nachvollziehbar begründet werden. Für das Landgericht Köln entsprachen die Begründungen der PKV nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Der vorliegende Fall zeigt für die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer wie gut die Chancen für die Verbraucher stehen, zu viel bezahlten PKV-Beiträge wieder zurückzuholen. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Gemeinsam und individuell finden wir den richtigen Weg, Ihr Geld zurückzufordern. Hier nochmals kurz zusammengefasst, wann die Chancen besonders gutstehen, zu viel bezahlte Beiträge zurück holen zu können:
- Fehlende bzw. nicht ausreichende Begründung der Beitragsanpassung (§203 Abs. 5 VVG).
- Zu niedrige Kalkulation der Tarife bei Versicherungsbeginn und Erhöhung dann zu dem Zweck, auf eine ausreichende Berechnungsgrundlage zu kommen (§155 Abs. 3 Satz 2 VAG).
- Schwellenwert werden nicht erreicht.
Nur wenn Krankheitskosten um mehr als 10 Prozent über den kalkulierten Ausgaben liegen, dürfen höhere Beiträge verlangt werden. Steigt die Lebenserwartung sind es 5 Prozent (§§203 Abs. 2 VVG, 155 Abs. 3 VVG)