Beitragserhöhung des SDK nicht ausreichend begründet
Private Krankenkassen passen ihre Beiträge regelmäßig an. Die Anpassungen müssen jedoch nach den Urteilen des Bundesgerichtshofes ausreichend begründet werden. Im Mittelpunkt der Begründung muss die Rechnungsgrundlage stehen, aus der hervorgeht, warum die Beiträge erhöht werden müssen. Also: Haben sich die Leistungen der Versicherung oder die Sterbewahrscheinlichkeit dauerhaft verändert? Wenn es sich nur um eine vorübergehende Änderung handelt, reicht die nicht dazu aus, die Beiträge zu erhöhen. In diesen Grenzen lässt der BGH Beitragserhöhungen zu.
Das Landgericht Verden hat die Begründung der Beitragsanpassung im vorliegenden Verfahren kritisiert. In dem Schreiben an den Kläger führte die SDK nur allgemein rechtliche Regelungen zur Beitragserhöhung an. Konkrete Umstände für die Anpassung der Prämie fehlten jedoch. Die Beitragsanpassung war für das Gericht nicht ausreichend begründet. Daher gab das Gericht dem Kläger recht. Er hat Anspruch auf die zu viel bezahlten Beiträge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Für die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer ist das Urteil eine Bestätigung dafür, dass sich Versicherte gegen Prämienerhöhungen zur Wehr setzen sollten. Pauschale Angaben zu den gesetzlichen Vorgaben für eine Erhöhung sind unzureichend. Private Krankenversicherungen sind dafür bekannt, regelmäßig ihre Beiträge enorm zu erhöhen. Verbraucher sind diesen Erhöhungen jedoch nicht wehrlos ausgeliefert. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Gemeinsam und individuell finden wir den richtigen Weg, Ihr Geld zurückzufordern.