Hiobsbotschaft für Besitzer von Reise- und Wohnmobilen
Der Abgasskandal bei Fiat-Chrysler und Iveco verunsichert die Verbraucher gerade im Segment der Reise- und Wohnmobile. Für die kostspieligen Freizeitfahrzeuge ist jahrelang gespart worden. Manche haben auch ihre Lebensversicherung in ein Fahrzeug gesteckt, um den Lebensabend mit Reisen verbringen und genießen zu können. Und dann der Schock: Seit Juli 2020 ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Verdachts des Betrugs. Die Abgasreinigung der Motoren soll wie beim Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG vergleichbar manipuliert worden sein. Nur auf dem Prüfstand sollen die Abgasgrenzwerte eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr verpesten die Fahrzeuge die Umwelt. Die heißgeliebten Reise- und Wohnmobile sind nicht das Geld wert, das die Verbraucher bezahlt haben. Zudem hat sich herausgestellt, dass die Fahrzeuge gar keine Typgenehmigung bekommen hätten dürfen. Nur auf politischem Druck hat das Kraftfahrt-Bundesamt 2016 die Zulassung für die Freizeitfahrzeuge erteilt. Und dann kam in der Gesamtschau noch heraus, dass der Skandal bereits 2015 in den USA seinen Beginn hatte.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt sucht nach wie vor betroffene Verbraucher als Zeugen. Öffentlich hat sich die Behörde zum Stand der Ermittlungen noch nicht geäußert. Ein Mandant der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wollte es jedoch mit Schreiben vom 26. November 2020 genauer wissen, ob sein Fahrzeug (Hymer Yellowstone) in den Skandal verwickelt ist. Und tatsächlich erhielt er am 30. Dezember 2020 Post von der Staatsanwaltschaft Frankfurt: „In Bezug auf die von Ihnen im Schreiben vom 26. November 2020 genannten Details ist davon auszugehen, dass Ihr Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist.“ Der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegt das Schreiben vor. Beim Motor handelt es sich um einen 150 Multijet mit 2,3 l, 150 PS und der Abgasnorm Euro 6b. Die Motorkennung lautet F1AGL411C. Die Daten weisen darauf hin, dass es sich bei dem Motor um einen sogenannten 2,3 Liter Multijet2 handelt. Der Multijet2 stand bisher auf keiner von der Staatsanwaltschaft herausgegebenen Liste mit unter Verdacht stehenden Motoren. Das sieht jetzt völlig anders aus. Auch der 2,3 Liter Multijet2 ist im Skandal verwickelt.
Der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer interpretiert darüber hinaus das Schreiben der Staatsanwaltschaft so, dass sich der Manipulationsverdacht gegen Fiat Chrysler aus Sicht der Ermittlungsbehörde so gut wie bestätigt hat. Für die Betroffenen eine ganz bittere Erkenntnis. Es ist jetzt an der Zeit, dass die Verbraucher ihre berechtigten Ansprüche vor Gericht anmelden. Die Kanzlei rät Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.
Welche Motoren sind im FCA-Skandal verwickelt?
FCA-Kunden haben jetzt natürlich viele Fragen. Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass sich der Fall Fiat ähnlich entwickeln wird wie die Skandale bei VW, Daimler, BMW und Opel. Die Kanzlei gehört zu einer der erfahrensten im Abgasskandal, hat am 6. Oktober 2015 die erste Klage im Dieselskandal von VW eingereicht und mit der Musterfeststellungsklage gegen VW deutsche Rechtsgeschichte geschrieben. Eine der wichtigsten Frage für die Verbraucher ist natürlich, bin ich vom Skandal betroffen.
Das Polizeipräsidium Frankfurt hatte bis zum 8. Februar 2020 in einem Zeugenaufruf detailliert verschiedene Motoren vom Typ Multijet der Baujahre 2014 bis 2019 (Euro 5 und Euro 6) aufgelistet, die unter Verdacht stehen, die Abgasreinigung zu manipulieren. Mittlerweile hat die Polizei die Webseite geändert und teilt mit:
„Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt wegen Fahrzeugen (PKWs, Transporter und Wohnmobile) des Hersteller Fiat Chrysler (der Marken Fiat, Jeep und Alfa Romeo), die die Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 erfüllen. Neuere Fahrzeuge, die die Abgasnorm EUR 6dTemp erfüllen, sind nicht Bestandteil der hier geführten Ermittlungen.“
Damit bestätigt sich letztlich das, was die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer und der Umweltexperte Axel Friedrich von Anfang an im Abgasskandal von Fiat Chrysler vermutet haben. Alle Motoren mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 sind in den Abgasskandal bei Fiat-Chrysler verwickelt. Erst ab Euro 6dTemp entspricht die Abgasreinigung den gesetzlichen Vorgaben. Euro 6dTemp gesteht einem Diesel auf der Straße den 2,1-fachen NOx-Ausstoß im Vergleich zum Prüfstand zu. Wenn das Auto im Labor also 80 mg/km ausstößt, dürfen es auf der Straße 168 sein.
Warum sollten Verbraucher im Fiat-Skandal keine Zeit verlieren?
Der VW-Skandal hat für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gezeigt, dass die Autobauer immer auf Zeit spielen und hoffen, dass möglichst viele Fälle verjähren und sich der zu zahlende Schadensersatz in Grenzen hält. Das betrifft Motoren- und Fahrzeughersteller sowie auch die Händler. Gemeinsam bilden sie eine starke Gemeinschaft gegen den einzelnen Verbraucher. Der sollte sich von einer spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten lassen. Nur gemeinsam können die Verbraucher der Industrie die Stirn bieten. Von der Politik und dem KBA ist nichts zu erwarten. Deshalb rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bei Fiat Chrysler zur Eile. Denn seit 2016 ist Behörden bekannt, dass der Autobauer es mit der Wahrheit bei der Abgasreinigung nicht genau nimmt. Was ist bei der Verjährung zu beachten?
- Wenn Verbraucher noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs sind, müssen sie sofort handeln, weil die Ansprüche gegen den Händler ansonsten verjähren. Da ist nach zwei Jahren ab Kauf die Möglichkeit eines juristischen Vorgehens vorbei. Ist die Gewährleistung abgelaufen, besteht natürlich die Möglichkeit gegen FCA juristisch vorzugehen.
- Bei den Ansprüchen gegen Hersteller ist die Situation etwas komplizierter. Denn die Verjährung tritt kenntnisabhängig ein. Was heißt das? Ein Gericht prüft, ob der klagende Verbraucher möglicherweise hätte Kenntnis haben müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Verbraucher von der Manipulation tatsächlich gewusst hatte. Bereits 2018 wurde eingehend in den Medien von der Manipulation an Fiat-Motoren berichtet. Ein Gericht kann aufgrund der umfassenden Berichterstattung im Abgasskandal annehmen, dass der Kläger spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte Kenntnis haben müssen. Dann würden die Ansprüche Ende 2021 verjähren. Daher der Rat: Verbraucher sollten nicht weiter abwarten und ihre Ansprüche dringend geltend machen.
- Abwarten ist daher keine Option. Stoll & Sauer rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.