Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 867575

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr, Deutschland http://www.dr-stoll-kollegen.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Ralf Stoll +49 7821 9237680

Verfahren gegen Daimler-Mitarbeiter im Diesel-Abgasskandal endet mit Strafbefehl

Dr. Stoll & Sauer vermutet Bauernopfer / Verantwortlichen kommen wohl ungeschoren davon

(lifePR) (Lahr, )
Klammheimlich versuchen Daimler und Justiz den strafrechtlichen Aspekt des Diesel-Abgasskandals, zu den Akten zu legen. Wie die Stuttgarter Zeitung am 22. September 2021 berichtete, haben „drei niederrangige Daimler-Mitarbeiter wegen Betruges Haftstrafen von unter einem Jahr auf Bewährung erhalten“. Die entsprechenden Strafbefehle des Amtsgerichts Böblingen seien rechtskräftig, zitierte die Zeitung die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Zu einem öffentlichen Prozess kommt es nicht, die Verurteilten müssen sich nicht äußern und werden von Daimler nicht entlassen, so die Zeitung. Kritik übte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer an den Strafbefehlen. „Der Ausgang ist sehr unbefriedigend. Die wirklichen Verantwortlichen kommen wohl ungeschoren davon. Die Mitarbeiter wirken wie Bauernopfer“, sagte Dr. Ralf Stoll. Die Verbraucherkanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten aktuell den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG.

Was hat die untere Führungsebene mit dem Abgasskandal zu tun?

Dr. Ralf Stoll machte klar, dass die verurteilten Daimler-Mitarbeiter wichtige Zeugen auch in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Autobauer sind. „Wir werden Akteneinsicht beantragen und die Verurteilten vorladen“, skizzierte Dr. Ralf Stoll die weitere Vorgehensweise der Verbraucherkanzlei. „Es besteht schon die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter nur den Kopf hinhalten für etwas, das sie nicht zu verantworten haben – reine Bauernopfer.“ Denn letztlich hätten die vier nichts zu entscheiden gehabt. Das geht auch aus dem Bericht der Stuttgarter Zeitung hervor. Die Verurteilten sind laut Staatsanwaltschaft ein Mitarbeiter „aus einer der unteren Führungsebenen des Unternehmens“, nämlich ein Teamleiter, und zwei Sachbearbeiter ohne Personalverantwortung. „Wie können diese Mitarbeiter für die massenhafte Abgas-Manipulation verantwortlich sein?“, fragte Stoll rhetorisch. „Entscheidungen von solcher Tragweite fallen weiter oben“, ist sich Stoll ganz sicher. Das sei auch bei VW so gewesen.

Daimler akzeptiert 870 Millionen Euro Geldbuße

Bereits im Juli 2021 habe das Amtsgericht Böblingen die von den Ermittlern beantragten Strafbefehle gegen die Daimler-Mitarbeiter erlassen. Darin werde ihnen zur Last gelegt, für unzulässige Abschalteinrichtungen in bestimmten Dieselmodellen verantwortlich gewesen zu sein, schrieb die Stuttgarter Zeitung. Dabei gehe es um Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro 6, die Daimler zwischen August 2011 und Dezember 2016 auf den europäischen Markt gebracht habe. Um welche Typen es sich dabei gehandelt habe, ist nicht öffentlich geworden. Wegen der Software für die Motorsteuerung seien die Fahrzeuge von einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen gewesen, so die Zeitung weiter. Gegen einen weiteren Sachbearbeiter sei eine Geldauflage verhängt worden. Weder deren Höhe noch das genaue Maß der Freiheitsstrafen auf Bewährung wurde mitgeteilt. Gegen vier andere Mitarbeiter ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart derzeit weiter. Wie Daimler gegenüber der Stuttgarter Zeitung betonte, müssen die Verurteilten nicht mit einer Entlassung rechnen.

Schon vor zwei Jahren hatte Daimler im Zuge der Dieselermittlungen ein Bußgeld von 870 Millionen Euro aufgebrummt bekommen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängte es aufgrund fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht in einer mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung. Dadurch hätten Fahrzeuge eine Typgenehmigung erhalten, obwohl der Ausstoß von Stickoxiden nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Rechtsmittel legte Daimler gegen den Bußgeldbescheid nicht ein, so dass er rechtskräftig wurde und Geld in die Steuerkasse floss. Der Autobauer versucht auf diese Weise, den Abgasskandal relativ geräuschlos ohne öffentliche Verfahren los zu werden.

Das gelingt ihm aber nicht. Immer mehr Gerichte der ersten und zweiten Instanz verurteilen Daimler im Abgasskandal zu Schadensersatz. Zudem haben die Inhaber von Dr. Stoll & Sauer am 7. Juli 2021 für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage am Oberlandesgericht Stuttgart gegen die Daimler AG eingereicht. Die Verbraucherschützer wollen klären lassen, ob der Autobauer die Abgasreinigung seiner Motoren gesetzeswidrig manipuliert. Stellt das Gericht fest, dass Daimler sittenwidrig und vorsätzlich die Kunden geschädigt hat, wäre der Weg frei für Schadensersatz der teilnehmenden Verbraucher an der Musterfeststellungsklage.

Schlussplädoyer am EuGH: Thermofenster ist illegal

Für Daimler wird es im Diesel-Abgasskandal daher immer enger. Den geschädigten Verbrauchern kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu Hilfe. Daimler verwendet wie viele Hersteller in den Dieselmotoren ein sogenanntes Thermofenster. Die Abgasreinigung wird dadurch temperaturabhängig reguliert – sprich ausgeschalten.

In einem VW-Verfahren bezeichnete der Generalanwalt am EuGH Athanasios Rantos in seinem Schlussplädoyer Thermofenster als rechtswidrig. Volkswagen droht damit im Rechtsstreit um Abschalteinrichtungen am EuGH stellvertretend für alle anderen Hersteller eine Schlappe. Der Generalanwalt stufte in seinem Schlussplädoyer die bei Porsche und VW eingesetzten Thermofenster als gesetzeswidrig ein. Abgassysteme, bei denen die Abgasreinigung außerhalb eines vorgegebenen Temperaturbereichs und ab einer bestimmten Höhenlage gestoppt wird, verstießen gegen europäischer Recht (Az. C-134/20). In der Regel folgt das Gericht den Anträgen des Generalanwalts. Mit einem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen. Bereits im Dezember 2020 hat der EuGH Abschalteinrichtungen generell für illegal erklärt (Az. C-693/18).

Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz steigen Dank EuGH

Der EuGH erweist seinem verbraucherfreundlichen Ruf mal wieder alle Ehre. Wenn das Thermofenster in Dieselmotoren vom Gericht für illegal erklärt wird, steigen für Verbraucher die Chancen, ihre berechtigten Ansprüche im Abgasskandal gegen Autobauer wie VW, Daimler, Fiat, BMW und Opel vor Gericht durchzusetzen. In der Regel folgt der Gerichtshof dem Plädoyer des Generalanwalts. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht von einem verbraucherfreundlichen Urteil aus und rät daher vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Die Kanzlei prüft den konkreten Fall und geben den Verbrauchern eine Ersteinschätzung, bevor man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.  

Bundesgerichtshof ignoriert bisher Rechtsprechung des EuGH

Sind für den EuGH Abschalteinrichtungen generell illegal, so sieht der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Sache etwas anders – besonders beim Thermofenster. In verschiedenen Urteilen zu Daimler-Verfahren hat sich der sechste Senat dahingehend geäußert, dass der Einbau eines Thermofensters alleine keine sittenwidrige und vorsätzliche Schädigung der Verbraucher darstelle. Da müsse mehr dazukommen – zum Beispiel der Genehmigungsbehörde den Einbau der Abschalteinrichtung verschwiegen zu haben (Az.: VI ZR 433/19 vom 19. Januar 2021). Der siebte Senat geht noch einen Schritt weiter und urteilte am 16. September 2021, dass am Thermofenster generell nichts verwerflich sei und es bei Daimler keine Betrugsabsicht gegeben habe (Az. VII ZR 190/20 u.a.).

Für die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die gegensätzliche Rechtsprechung des BGH ein echter Skandal. Am EuGH sind bereits mehrere Vorabentscheidungsverfahren aus Deutschland anhängig, die die bisherige Rechtsprechung des BGH im Abgasskandal auf den Prüfstand stellen sollen. Da geht es vor allem um das Thema Nutzungsentschädigung. Wenn Gerichte Verbrauchern im Abgasskandal Schadensersatz zusprechen, so müssen sie sich eine von Laufleistung und Kilometerstand abhängige Entschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs vom Schadensersatz abziehen lassen. Viele Juristen und auch Gerichte sehen darin eine Übervorteilung des Schädigers.

Verbraucherkanzleien prüfen darüber hinaus derzeit im Hinblick auf die Thermofenster-Entscheidungen des BGH verfassungsrechtliche Schritte. Insgesamt erweckt die BGH-Rechtsprechung in Teilen den Eindruck, als wolle die Justiz die Autoindustrie kostengünstig aus dem Abgasskandal entlassen oder sich Arbeit vom Hals schaffen. Mit dem Thermofenster will übrigens VW den Abgasskandal um dem Motor EA189 aus der Welt schaffen. In dem dazu gehörenden Software-Update soll nach Meinung von Experten ein Thermofenster stecken. Und das wird jetzt wohl vom EuGH für rechtswidrig erklärt. Ein alter Skandal könnte so zu neuem Leben erweckt werden.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.