Bahn-Streik: Immer alles mit dem Arbeitgeber besprechen
Dieser dritte Warnstreik in der Tarifrunde wird sowohl die Deutsche Bahn als auch fast alle anderen rund 50 Bahnunternehmen betreffen. Sowohl der Fern-, Regional- als auch der Güterverkehr auf der Schiene werden komplett zum Erliegen kommen, wie von der EVG angekündigt. Die Deutsche Bahn hat mitgeteilt, dass der Fernverkehr für die beiden Tage vollständig eingestellt wird. Alle ICE- und IC-Züge werden in den Depots bleiben. Was müssen Arbeitnehmer rechtlich beachten, wenn sie auf die Bahn angewiesen sind, um zur Arbeit zu fahren und es womöglich ihnen nicht gelingt, die Wegstrecke anders zu organisieren? Dr. Stoll & Sauer beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema:
- Ist ein Streik ein Grund, von der Arbeit fernzubleiben?
- Was ist für einen Arbeitnehmer zumutbar, damit er trotz Streik am Arbeitsplatz ist?
- Gibt es ein Recht auf Homeoffice in so einem Fall?
- Muss, wenn es keine Möglichkeit gibt, den Arbeitsplatz zu erreichen, Urlaub gewährt werden?
- Wer übernimmt mögliche Mehrkosten, die durch die Anreise oder mögliche Übernachtungen entstehen?
- Müssen Kinder in die Schule, wenn Bus und Bahn streiken?
Es bleibt bei der staatlich angeordneten Schulpflicht, sagen die Kultusministerien. Es findet auch regulärer Unterricht statt, egal ob gestreikt wird oder nicht. In einigen Bundesländern gelten aber für den Streik am Montag Sonderregeln: Zum Beispiel in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern können Schüler ausnahmsweise dem Präsenzunterricht fernbleiben, wenn sie keine alternativen Fahrtmöglichkeiten haben. Die Schule muss dann aber umgehend informiert werden.
Gewerkschaftler wollen monatlich 650 Euro mehr Gehalt
Die EVG begründet den Warnstreik mit den stockenden Verhandlungen, die bereits seit mehr als zwei Monaten stattfinden. Die Gewerkschaft fordert eine monatliche Gehaltserhöhung von mindestens 650 Euro für die Beschäftigten oder eine Erhöhung von zwölf Prozent für höhere Einkommen, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die Deutsche Bahn möchte sich hingegen am Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes orientieren, der Ende April erzielt wurde. Die Tarifverhandlungen im Bahnsektor laufen seit Ende Februar. Dies ist der dritte bundesweite Warnstreik, zu dem die EVG aufgerufen hat. Im März legte sie gemeinsam mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di große Teile des öffentlichen Verkehrs, einschließlich der meisten Flughäfen, für einen Tag lahm. Der zweite Streik im April beschränkte sich auf einen Zeitraum von acht Stunden, führte aber auch zu vielen Ausfällen, insbesondere im Fernverkehr.