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VW Abgasskandal: Abwarten oder jetzt handeln? Fachanwälte raten zur raschen Rechtewahrung

(lifePR) (Lahr, )
Die den Dieselkäufern wegen der VW-Abgasaffäre versprochene Nachbesserungsaktion wird erst nächstes Jahr starten und soll Ende 2016 abgeschlossen sein. Nun stellt sich für die Käufer die Frage: Abwarten oder handeln? Wann sollten bzw. müssen geschädigte Autokäufer tätig werden?

Denn erst nach der Nachbesserungsaktion wird feststehen, ob Makel der EA 189-Motoren vollständig behoben werden kann. Doch während die Autokäufer auf ihre Nachbesserung warten, laufen die Fristen verschiedener Käuferrechte weiter und so manchem Fall auch ab. Zur Frage, wer für weiteren Kosten der Nachbesserung oder Folgeschäden aufkommt, hat VW bei der Ankündigung nichts gesagt.

Vor diesem Hintergrund sollten Dieselkäufer sollten derzeit auf ein Ziel hinarbeiten: VW soll für sämtliche Schäden eintreten, die durch die Manipulation des Motors EA 189 entstanden sind. Denn im Streitfall hilft nur eine verlässliche Grundlage für Ersatzforderungen, Kostenübernahmen oder und andere Käuferrechte. Eine allgemeine Zusage in der Presse ist in rechtlicher Hinsicht ein wackeliger Boden, um später Schäden erfolgreich geltend machen zu können. Diesen Ansatzpunkt verfolgt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in der Klage für eine Golf GTD-Käufer.

Verkehrsrechtsschutz reicht oft aus, damit Käuferrechte gewahrt werden können


Ein für viele Geschädigte entscheidender Punkt ist die Frage, ob sie es sich leisten wollen, sich rechtlich abzusichern. Erfreulicherweise können Autokäufer oft auf ihre Rechtsschutzversicherung zurückgreifen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt in den allermeisten Fällen die Käuferrechte „rund um das Auto“ gegenüber Herstellern und Verkäufern ab. Eine Privatrechtsschutzversicherung hilft ebenfalls weiter.

Weitere Informationen zu den Rechten der betroffenen Dieselkäufer befinden sich auf der Spezialseite www.vw-schaden.de

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Unsere Spezialseite rund um Käufer-, Anleger- und Aktionäresrechte im VW Abgassk

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Kanzlei Dr. Stoll und Sauer ist schwerpunktmäßig im Bereich des Verbraucherschutzes tätig. Die 15 Anwälte der Kanzlei sind ausschließlich auf Kunden- und Verbraucherseite tätig und bearbeiten Fragestellungen rund um verschiedene Verbraucherrechte und damit eng damit verwandte Rechtsgebiete.
Eine weitere Besonderheit ist die Kenntnis des Umgangs mit sog. Großschadenfällen. Es kommt hier insbesondere darauf an viele Informationen und Unterlagen zu sammeln, zu sichten und auszuwerten und trotzdem die Besonderheiten des individuellen Einzelfalls in die Bearbeitung einfließen zu lassen. Die Anwälte der Kanzlei haben bei großen Schadensfällen die Fälle von hunderten Geschädigten gleichzeitig zu bearbeiten und zu betreuen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist in Lahr/Schwarzwald ansässig, es werden Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet bearbeitet

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