Denn erst nach der Nachbesserungsaktion wird feststehen, ob Makel der EA 189-Motoren vollständig behoben werden kann. Doch während die Autokäufer auf ihre Nachbesserung warten, laufen die Fristen verschiedener Käuferrechte weiter und so manchem Fall auch ab. Zur Frage, wer für weiteren Kosten der Nachbesserung oder Folgeschäden aufkommt, hat VW bei der Ankündigung nichts gesagt.
Vor diesem Hintergrund sollten Dieselkäufer sollten derzeit auf ein Ziel hinarbeiten: VW soll für sämtliche Schäden eintreten, die durch die Manipulation des Motors EA 189 entstanden sind. Denn im Streitfall hilft nur eine verlässliche Grundlage für Ersatzforderungen, Kostenübernahmen oder und andere Käuferrechte. Eine allgemeine Zusage in der Presse ist in rechtlicher Hinsicht ein wackeliger Boden, um später Schäden erfolgreich geltend machen zu können. Diesen Ansatzpunkt verfolgt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in der Klage für eine Golf GTD-Käufer.
Verkehrsrechtsschutz reicht oft aus, damit Käuferrechte gewahrt werden können
Ein für viele Geschädigte entscheidender Punkt ist die Frage, ob sie es sich leisten wollen, sich rechtlich abzusichern. Erfreulicherweise können Autokäufer oft auf ihre Rechtsschutzversicherung zurückgreifen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt in den allermeisten Fällen die Käuferrechte „rund um das Auto“ gegenüber Herstellern und Verkäufern ab. Eine Privatrechtsschutzversicherung hilft ebenfalls weiter.
Weitere Informationen zu den Rechten der betroffenen Dieselkäufer befinden sich auf der Spezialseite www.vw-schaden.de