Einzelklage schlägt das mögliche MFK-Vergleichsangebot
Das Landgericht Mosbach hat im Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG am 19. Juni 2019 ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Ein VW-Autohaus muss einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen VW Passat Variant 2,0 TDI bezahlen. Das Fahrzeug sei mit einem manipulierten Motor ausgerüstet, daher mangelhaft und nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet gewesen, urteilte das Landgericht, in dem von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr erstrittenen Urteil (Az. 1 O 227/17). „Der Minderungsbetrag richtet sich nach dem Satz, um den das Fahrzeug im Geschäftsleben als geringwertiger angesehen wird“, stellte das Gericht fest. Der Makel „Abgasskandal" sei nicht mehr zu beseitigen. Die Klägerin erhielt in dem Fall für ihren im Juli 2015 gekauften VW Passat Variant 2,0 TDI 5682,50 Euro zugesprochen. Bei einem Kaufpreis von 22.730 Euro bedeuten das 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt bei einem Baujahr 2015 hingegen nur eine Summe von 4551 Euro. Ist das Baujahr des Fahrzeugs 2014 sinkt die Summe sogar auf 4211 Euro. Also in diesem Beispiel wäre die Einzelklage mit bis zu 1471,50 Euro lukrativer gewesen als das MFK-Angebot.
Servicepaket für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage
Das Beispiel des VW Passat zeigt deutlich, wie wichtig eine anwaltliche Beratung für die teilnehmenden Verbraucher an der Musterfeststellungsklage ist. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer arbeitet gerade an einem Servicepaket, mit dem es auch Verbrauchern ohne Rechtsschutzversicherung ermöglicht wird, mit einer Einzelklage zu ihrem Recht zu kommen. Die Chancen stehen für Individualklagen nach wie vor sehr gut. Denn die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Monaten zugunsten der Verbraucher gedreht. Die Zahl der Gerichte, die den Konzern im Fall des Motors EA 189 mit seinen Tochterunternehmen Skoda, Audi, Porsche und Seat wegen sittenwidriger Täuschung verurteilen, nimmt dramatisch zu. 19 von 24 Oberlandesgerichten haben den Autobauer wegen der Manipulation seiner Motoren auf Schadensersatz verurteilt. Zudem verurteilen laut dem Projekt „Dieselskandal“ der Universität Regensburg 99 von 115 Landgerichten VW.
Zu dem verhandelt am 28. April 2020 der Europäische Gerichtshof und am 5. Mai 2020 der Bundesgerichtshof über entscheidende Fragen im Diesel-Abgasskandal bei VW. Deshalb sieht die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weiterhin gute Chancen für die Verbraucher gegen VW gerichtlich vorzugehen. Das gilt auch für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage, für die das Vergleichsangebot nicht passt. Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt. Für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage bereitet die Kanzlei gerade ein großes Servicepaket, das auch für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung interessant ist. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Partner Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer vertreten darüber hinaus in einer Spezialgesellschaft für den Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW.
Welche juristischen Möglichkeiten gibt es im Diesel-Abgasskandal?
Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen.
1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen.
2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die VW AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach 826 BGB. Volkswagen muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.
Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das VW-Autohaus die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat – mehr dazu hier.