Kunden müssen nicht auf Rückruf warten!
Jeder betroffene Fahrzeugeigentümer hat das Recht, unverzüglich ein mangelfreies Auto zu erhalten. Wenn VW, Audi, Skoda oder Seat nicht umgehend nachbessern können, muss sich der Kunde nicht vertrösten lassen. Der Käufer sollte die Nachlieferung, also den Umtausch, verlangen. Nach der eindeutigen Rechtsprechung des EuGH und des BGH kann der Verkäufer diesen „Umtausch“ nicht verweigern. Der betroffene Kunde hat ein Recht auf Lieferung eines neuen Fahrzeugs und gibt im Gegenzug sein makelbehaftetes VW-, Audi-, Seat- oder Skoda-Modell zurück.
Kein Nutzungsersatz bei Nachlieferung!
Der VW-Kunde ist im Fall einer Nachlieferung nicht verpflichtet, Nutzungsersatz zu bezahlen. Mit anderen Worten: Der Verkäufer, meist der Autohändler, muss den betroffenen VW, Audi, Skoda oder Seat zurück-nehmen - egal wie viele Kilometer seit dem Kauf gefahren wurden - und muss einen neuen Ersatzwagen gleichen Typs und Ausstattung liefern.
Achtung: Keinen Rücktritt erklären!
Viele Autohäuser bitten den Kunden, unter Nennung verschiedener fadenscheiniger Gründe, vom Kauf zurückzutreten. Es ist aber ein grober Fehler, vom Kaufvertrag zurückzutreten, anstatt die Nachlieferung zu verlangen. Beim Rücktritt kann der Autohändler nämlich Nutzungsersatz vom Käufer verlangen. Der Nutzungsersatz kann einige tausend Euro betragen.
Neulieferung sofort geltend machen!
Die Möglichkeit Neulieferung zu verlangen ist in jedem Fall möglich, solange die Nachbesserung, also die „Reparatur“ des Fahrzeugs, noch nicht angeboten wird. Sobald VW, Audi, Skoda oder Seat aber eine Nachbesserung anbieten können, kann der Verkäufer die Nachlieferung verweigern, wenn die Nachbesserung, also die Reparatur des EA 189-Makels, erheblich kostengünstiger ist. Der Käufer muss dann im Zweifel sein altes Auto behalten und wird sich bei einem späteren Verkauf anhören müssen, dass es sich um eines der Skandalautos handelt. Der Wiederverkaufswert dürfte dadurch deutlich geringer sein. Ein Makel bleibt daher auch dann, wenn die Abgaswerte technisch wieder hergestellt werden konnten. Diese Schäden kann der Fahrzeugeigentümer zwar gegenüber VW geltend machen, nicht aber im Rahmen der Gewährleistung gegenüber dem Fahrzeugverkäufer.
Es ist daher in jedem Fall wichtig, umgehend seine Rechte geltend zu machen. Sobald eine Nachbesserung durch VW, Audi, Skoda oder Seat möglich ist, kann das Recht auf Nachlieferung eines mangel- und makelfreien Fahrzeugs durch den Händler verweigert werden. Wer sich hier durch VW oder die Rechtslage nicht völlig erfassende Ratschläge vertrösten lässt, muss erhebliche Einbußen hinnehmen. Besonders rechtsschutzversicherte Autobesitzer sollten im VW Abgasskandal ihre Rechte nicht durch unkluges Abwarten gefährden oder verschlechtern.