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VW Abgasskandal: Rücknahme Audi Q5 durch Audi-Händler

Rücktritt vom Vertrag möglich

(lifePR) (Lahr, )
Kann das eigene Auto an den Händler zurückgegeben werden, wenn es vom Abgasskandal betroffen ist? Diese Frage beschäftigt viele Besitzer von Audi-, Seat-, Skoda- und VW-Dieselfahrzeugen. Rechtsanwalt Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits mehrere tausend Geschädigte des VW Skandals vertritt, teilt mit: „Der überwiegende Anteil unserer Mandanten möchte den manipulierten PKW zurückgeben, weil sie kein Vertrauen mehr in VW haben. Sie wollen das Auto nicht nachbessern lassen, weil sie Angst haben, dass weitere Nachteile, vor welchen Experten warnen, entstehen. Genau deshalb können Geschädigte auch von dem Kaufvertrag zurücktreten und auch von VW die Rücknahme des PKW verlangen. Ein Audi-Zentrum hat dies eingesehen und einen Audi Q5 unseres Mandanten zurückgenommen.“

Was sagen die Gerichte zu einem sofortigen Vertragsrücktritt ohne vorherige Nachbesserung?

Die rechtliche Frage, ob ein Käufer unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten ohne vorher nachbessern zu müssen, ist im Gesetz und in der Rechtsprechung bereits behandelt. Der Bundesgerichtshof entschied im Urteil vom 10.03.2010, Az. VIII ZR 182/08 zu dieser Fragestellung folgendes:

Bereits vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes war in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass sich eine Partei nicht am Vertrag festhalten zu lassen braucht, wenn der Vertragspartner bei der Abwicklung des Vertrages durch schuldhaftes Verhalten eine solche Unsicherheit in das Vertragsverhältnis hineinbringt, dass dem vertragstreuen Teil die Aufrechterhaltung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann, namentlich wenn dieses Verhalten eine zur Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung führende geschäftliche Unzuverlässigkeit des Vertragspartners erkennen lässt. Insbesondere in Fällen, in denen der Verkäufer den Käufer bei Vertragsschluss über die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes getäuscht hat, nimmt der Bundesgerichtshof regelmäßig ein berechtigtes Interesse des Käufers an, von einer weiteren Zusammenarbeit mit dem Verkäufer Abstand zu nehmen, um sich vor eventuellen neuerlichen Täuschungsversuchen zu schützen, und versagt dem Verkäufer deshalb gemäß § 440, § 281 Abs. 2, § 323 Abs. 2 BGB eine Fortsetzung der Vertragsbeziehungen durch Nachbesserung zugunsten eines sofortigen Schadensersatz- oder Rücktrittsrechts des Käufers.“

Und im Fall VW?
Diese Rechtsprechung ist auf die VW-Geschädigten übertragbar. Zwar war meist nicht VW selbst Verkäufer, sondern ein VW Händler, jedoch bietet faktisch VW und nicht die Händler die Nachbesserung an. Außerdem sind die Vertragshändler sehr eng mit VW verbunden. VW hat manipuliert und Experten vermuten durch die Nachbesserung Nachteile wie z.B. einen höheren Verbrauch, eine geringere Leistung oder eine schnellere Verschmutzung des Rußpartikelfilters, was zu Reparaturkosten von ca. € 2.500.- bis € 3.000.- führen würde. VW hat bis heute die Geschädigten nicht darüber aufgeklärt, ob diese Nachteile eintreten werden. Es leuchtet daher ein, dass die Geschädigten unter diesen Voraussetzungen die Nachbesserung nicht hinnehmen müssen, sondern sofort zurücktreten können. Niemand kann verlangen, dass die Geschädigten VW weiter vertrauen müssen. Auch von VW selbst können die VW Geschädigten wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung die Rücknahme des PKW verlangen. Das OLG Hamm, das OLG München und das OLG Saarbrücken haben über derartige Rücknahmen bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung bereits entschieden (Hamm NJW 97, 2121; OLG München DAR 99, 506; OLG Saarbrücken MDR 2000, 1010). Gegenüber VW können nach dem BGH sogar Zinsen in Höhe von 4% seit Überweisung des Kaufpreises verlangt werden.

VW Geschädigte sollten deshalb nicht abwarten, sondern handeln, wenn sie die Risiken der Nachbesserung nicht eingehen wollen und VW nicht mehr vertrauen. Weitere Informationen rund um die Rechte von direkt vom Abgasskandal betroffenen Auto-Käufern befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de

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Unsere Spezialseite rund um Käuferrechte im VW Abgasskandal

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Kanzlei Dr. Stoll und Sauer ist schwerpunktmäßig im Bereich des Verbraucherschutzes tätig. Die 15 Anwälte der Kanzlei sind ausschließlich auf Kunden- und Verbraucherseite tätig und bearbeiten Fragestellungen rund um verschiedene Verbraucherrechte und damit eng damit verwandte Rechtsgebiete.
Eine weitere Besonderheit ist die Kenntnis des Umgangs mit sog. Großschadenfällen. Es kommt hier insbesondere darauf an viele Informationen und Unterlagen zu sammeln, zu sichten und auszuwerten und trotzdem die Besonderheiten des individuellen Einzelfalls in die Bearbeitung einfließen zu lassen. Die Anwälte der Kanzlei haben bei großen Schadensfällen die Fälle von hunderten Geschädigten gleichzeitig zu bearbeiten und zu betreuen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist in Lahr/Schwarzwald ansässig, es werden Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet bearbeitet

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