120.000 VW-Mitarbeiter zittern vor Kahlschlag
Volkswagen beschäftigt in Deutschland rund 120.000 Mitarbeiter und betreibt zehn Werke, darunter sechs in Niedersachsen, drei in Sachsen und eines in Hessen. Die mögliche Schließung von Werken stellt eine erhebliche Bedrohung für die deutsche Industrielandschaft dar. Auch sollen die Löhne und Gehälter gekürzt werden. Die Schließungspläne könnten weitreichende Folgen für die Standortregionen haben, die laut Cavallo "ausbluten" könnten. Die geplanten Maßnahmen bei Volkswagen sind nicht nur eine Reaktion auf die aktuelle wirtschaftliche Lage, sondern spiegeln auch einen tiefgreifenden Wandel in der Automobilindustrie wider.
Hier die deutschen VW-Werke, gegliedert nach Standorten:
- Wolfsburg: Größte Autofabrik der Welt, gegründet 1938, produziert Modelle wie Golf, Tiguan und Touran mit etwa 62.000 Mitarbeitern.
- Hannover: Bekannt für die Herstellung des VW-Transporters, beschäftigt 14.700 Mitarbeiter, kontinuierlicher Stellenabbau.
- Emden: Ehemals Passat-Produktion, umgestellt auf Elektrofahrzeuge, 8.600 Mitarbeiter, Produktion zeitweise gestoppt.
- Kassel (Baunatal): Größtes Komponentenwerk, produziert Getriebe und E-Motoren, 16.800 Mitarbeiter.
- Braunschweig: Älteste VW-Fabrik, stellt Komponenten für E-Autos her, 7.200 Mitarbeiter.
- Salzgitter: Baut eine Batteriezellfabrik, früher Motorenwerk, Transformationsprozess zur E-Mobilität.
- Osnabrück: Traditionelle Autobau-Tradition, fokussiert auf Fahrzeuge für Porsche, letztes VW-Cabrio läuft 2025 aus.
- Zwickau: Erstes komplett auf Elektro umgestelltes Werk, leidet unter schwacher Nachfrage.
- Chemnitz: Produziert Verbrennermotoren, 690.000 Motoren im vergangenen Jahr.
- Dresden: „Gläserne Manufaktur“, montiert den ID.3, Zukunft ungewiss, möglicherweise Umwandlung in Auslieferungszentrum.
Was VW-Mitarbeiter jetzt wissen müssen
Volkswagen plant, mindestens drei Werke in Deutschland zu schließen, was bedeutende Stellenstreichungen nach sich ziehen könnte. Betriebsratschefin Daniela Cavallo hat bereits die Belegschaft informiert, was bei vielen für Unsicherheit sorgt. In Anbetracht der bevorstehenden Verhandlungen über Abfindungen und Stellenabbau ist es für die Arbeitnehmer wichtig, ihre Rechte zu kennen und zu verstehen, wie sie diese am besten schützen können. Auch Arbeitnehmer in der VW-Zulieferindustrie sollten auf der Hut sein. Auch hier drohen Entlassungen und Werkschließungen. Schließlich haben sich viele Unternehmen auf VW spezialisiert. Die Kanzlei für Arbeitsrecht Dr. Stoll & Sauer weist Beschäftigte darauf hin, sich jetzt schon Gedanken für ein Worst-Case-Szenario zu machen. Hier einige wichtige Tipps:
- Freiwillige Abfindungen als Alternative zu Kündigungen: In großen Unternehmen wie Volkswagen werden oft freiwillige Aufhebungsvereinbarungen mit Abfindungen angeboten, um langwierige Kündigungsprozesse zu vermeiden. Beschäftigte sollten solche Angebote sorgfältig prüfen und nicht vorschnell akzeptieren. Abfindungen basieren meist auf Faktoren wie Betriebszugehörigkeit und Alter; ein Vergleich mit Branchenstandards kann hilfreich sein.
- Nutzen rechtlicher Beratung: Eine fachkundige rechtliche Beratung ist essenziell, besonders bei Unklarheiten bezüglich der Konditionen des Stellenabbaus. Ein Anwalt kann helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und bessere Verhandlungsergebnisse zu erzielen.
- Rechtsschutzversicherung als finanzielle Sicherheit: Da rechtliche Auseinandersetzungen teuer sein können, sollten Arbeitnehmer prüfen, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung Kosten abdecken könnte. Ist keine Versicherung vorhanden, könnte der Abschluss einer solchen jetzt sinnvoll sein.
- Mitbestimmung durch den Betriebsrat: In Firmen mit Betriebsrat, wie VW, hat dieser erhebliche Mitbestimmungsrechte bei Umstrukturierungen. Der Betriebsrat kämpft für eine faire Lösung für alle Betroffenen und ist in der Regel in die Verhandlungen über Sozialpläne involviert.
- Vorsicht bei Aufhebungsverträgen: Diese Verträge beenden das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und können attraktiv sein, doch sie bergen Risiken wie den möglichen Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Eine genaue Prüfung des Vertrags ist daher unabdingbar.
- Einhalten von Fristen: Bei einer Kündigung haben Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Es ist entscheidend, diese Fristen zu wahren, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.