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VW ruft im Abgasskandal Modell EOS zurück / KBA erkennt erneut Manipulation am Diesel

Software-Update zum Skandalmotor EA189 wohl unzulässig / Dr. Stoll & Sauer erwartet weitere Rückrufe

(lifePR) (Lahr, )
Was bereits das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 28. August 2020 (Az. 4 0 53/20) festgestellt hat, erkennt auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) an: Das von VW entwickelte Software-Update für den Motor EA189 ist illegal. Die Behörde fordert mit verpflichtendem Rückruf vom 14. September 2020 für das Modell EOS die „Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung“ und beanstandet „erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7“. Die Fahrzeuge waren Teil des großen Rückrufs nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals gewesen.

Für die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat sich mit dem Rückruf der Verdacht erhärtet, dass das erste Software-Update unzulässig war und empfiehlt Verbrauchern die kostenlose Erstberatung der Kanzlei. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens 2020 Rechtsgeschichte geschrieben.

Diesel-Abgasskandal reloaded: EA189-Update im Visier des KBA

Der aktuelle Rückruf zeigt deutlich: Der erste Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende. Im Mittelpunkt der KBA-Aktion steht das Modell EOS. Die unter dem Code „23AO“ laufende Aktion betrifft in Deutschland über 2600 Exemplare der Modelljahre 2011 bis 2015. Die Durchführung der Maßnahme wird durch das KBA überwacht. Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass noch weitere Rückrufe für andere VW-Modelle folgen werden. Denn der erste Rückruf zum EOS unter dem Code „23R7“ betraf den Dieselmotor EA189 TDI der Schadstoffklasse Euro 5 mit zwei Litern Hubraum in den Leistungsstufen 100 und 103 kW mit Handschaltgetriebe. In diesem Rückruf waren die VW-Baureihen Beetle, CC, Golf, Jetta, Passat, Sharan und Tiguan sowie Seat Alhambra, Skoda Superb, Audi A3 und Q3 involviert. Unter dem Code „23R7“ fanden 28 Rückrufe für über 1,6 Millionen in Deutschland registrierte VW-Modelle statt. Die anderen rund um den Skandalmotor EA189 bestehenden Rückrufe von Audi, Seat und Skoda (Codes „23Q7“, „23S1“ und „23R6“) umfassten weitere 1,1 Millionen Fahrzeuge.

Die Kanzlei rät daher den betroffenen Verbrauchern dazu, sich schnell anwaltlich beraten zu lassen. Denn das Software-Update zum EA189 steht schon lange unter Verdacht ebenfalls unzulässig zu sein. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist dazu ein Verfahren anhängig. Das Verwaltungsgericht Schleswig lässt dort die Rechtmäßigkeit des Updates überprüfen. Zudem hat das Landgericht Dortmund (Az. 4 0 53/20) in einem von Dr. Stoll & Sauer geführtem Verfahren das Software-Update zum EA189 bereits für unzulässig erklärt, weil es sich letztlich um ein sogenanntes Thermofenster handelt, das die Abgasreinigung temperaturabhängig steuert – sprich abschaltet. In Schlussanträgen am EuGH sind in einem Verfahren solche Abschalteinrichtungen als illegal eingestuft worden.

Wenn sich dieser Trend durchsetzt, sind VW-Besitzer mit dem gleichen Fahrzeug zweimal betrogen worden. Daher sollten die Verbraucher schnell handeln. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Warum der Abgasskandal noch lange nicht zu Ende ist

Als der erste Diesel-Abgasskandal von VW im Herbst 2015 von den USA nach Europa herüberschwappte, sahen Politik und selbst Verbraucherschützer kaum Chancen, den Autobauer für seine Tricksereien haftbar zu machen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer war die erste Sozietät, die bereits am 6. Oktober 2015 die erste Klage im Diesel-Abgasskandal gegen VW einreichte, und damit den Weg zur Musterfeststellungsklage und zum ersten Urteil vor dem BGH ebnete. Die Rechtsprechung hat sich seither erheblich zugunsten der Verbraucher gedreht. Am 25. Mai 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof VW erstmals in letzter Instanz wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung (Az.: VI ZR 252/19). Doch damit ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals noch lange nicht zu Ende:
  1. Das Landgericht Dortmund hat erstmals das Software-Update von VW zum EA189 für unzulässig erklärt (Az. 4 0 53/20).
  2. Am EuGH in Luxemburg sind am 30. April 2020 in einem Gutachten temperaturabhängige Abschalteinrichtungen als unzulässig eingestuft worden.
  3. In den neuen Motorengenerationen von VW EA 288 und EA897 und EA896 sollen unter anderem sogenannte Thermofenster verbaut worden sein. Das hat VW zumindest beim EA288 am Landgericht Duisburg Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat dazu vor dem Landgericht Offenburg ein erstes verbraucherfreundliches Urteil errungen (Az. 4 O 106/19) und so Dieselgate 2.0 angestoßen.
  4. In den Motoren der Daimler AG sollen auch solche Thermofenster zum Einsatz gekommen sein. Zahlreiche Gerichte verurteilen daher Daimler wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung zur Zahlung von Schadensersatz. Auch ruft das KBA vermehrt Mercedes-Modelle verpflichtend zurück. Die Behörde hat unzulässige Abschalteinrichtungen in den Motoren entdeckt.
  5. Der Abgasskandal erfasst mittlerweile auch Benzinmotoren. In einem Gutachten vor dem Offenburger Landgericht hat sich der Verdacht erhärtet, dass in einem Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 mit Hilfe des Lenkrades die Abgasreinigung manipuliert wird. Das KBA hat auf Drängen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die Ermittlungen gegen Audi aufgenommen.
  6. Im Diesel-Abgasskandal steckt auch das VW-Tochterunternehmen Porsche mitten drin. Die Vorwürfe: Manipulationen am Abgassystem und falsche Angaben bei den Verbrauchswerten. Und jetzt hat es zusätzlich Benziner-Modelle des Sportwagenherstellers erwischt. Das KBA ermittelt nach Medienberichten vom 23. August 2020 gegen Porsche. Der Autobauer soll nach der Typengenehmigung Abgasanlage und Motorenkomponenten verändert – sprich frisiert – haben.
  7. Der Automobilhersteller Fiat-Chrysler ist in den Fokus des Diesel-Abgasskandals gerückt. Ermittler aus Deutschland, Italien und der Schweiz haben am 22. Juli 2020 unter anderem mehrere Standorte von Fiat durchsucht. Es geht laut Staatsanwaltschaft Frankfurt um den Verdacht, dass in Diesel-Motoren von Fiat bei der Abgasreinigung mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung getrickst worden ist. Da zum Fiat-Imperium auch Iveco gehört, ist der Reise- und Wohnmobilmarkt betroffen. Iveco liefert Motoren an namhafte Hersteller.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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