1. Klage auf Nachlieferung
In dem Verfahren bezüglich der Nachlieferung eines VW Passat (Landgericht Arnsberg, 2 O 375/16) erwarb der Geschädigte bereits im Jahre 2010 einen VW Passat Variant BlueMotion 2,0l TDI zu einem Kaufpreis von 33.500 €. Nachdem der Geschädigte feststellte, dass sein Fahrzeug mit dem manipulierten Motor EA 189 ausgestattet ist, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Rechtsanwälte verlangten bereits im Januar 2016 Nachlieferung eines neuen Fahrzeugs bis zum März 2016 gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs, ohne die Zahlung einer Nutzungsentschädigung. Im November 2015 hatte das Fahrzeug bereits einen Kilometerstand von 111.000 km. Nachdem außergerichtlich die Ansprüche nicht erfüllt wurden, wurde Klage beim Landgericht Arnsberg eingereicht.
Das Landgericht Arnsberg gab dieser Klage mit Urteil vom 24.03.2017 statt und verurteilte den Händler zur Nachlieferung eines neuen VW Passat.
2. Rücktrittsklage
In einem weiteren von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren erwarb der Geschädigte im Jahre 2012 einen VW Golf 1,6l TDI zu einem Kaufpreis von 18.980 €. Nachdem der Geschädigte feststellte, dass sein Fahrzeug mit dem manipulierten Motor EA 189 ausgestattet ist, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Rechtsanwälte erklärten bereits im Januar 2016 die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und den Rücktritt vom Kaufvertrag. Sie verlangten von dem Händler die Rückzahlung des Kaufpreises. Von der Volkswagen AG wurde daneben Schadensersatz verlangt. Nachdem außergerichtlich die Ansprüche nicht erfüllt wurden, wurde Klage beim Landgericht Arnsberg eingereicht gegen den Händler und gegen die Volkswagen AG als zweite Beklagte.
Im Rahmen eines Teilurteils hat das Landgericht Arnsberg unter dem Aktenzeichen 2 O 234/16 der Klage gegen den Händler stattgegeben und diesen zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verurteilt. Das Verfahren gegen die Volkswagen AG konnte hingegen noch nicht beendet werden. Gegen die Volkswagen AG ist ein Auflagenbeschluss durch das Gericht ergangen. Das Gericht hat die Volkswagen AG aufgefordert, im Detail vorzutragen, wie es zu den Manipulationen gekommen ist und welche Personen daran beteiligt waren. Insbesondere wurde die Volkswagen AG verpflichtet, konkret Namen zu nennen.
3. Stellungnahme der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Neben diesen beiden Verfahren wurden vor dem Landgericht Arnsberg auch weitere Verfahren entschieden. So ist mindestens ein weiteres Urteil bekannt gegen einen Händler, in dem der Rücktritt ebenfalls bejaht wurde. Radio Sauerland berichtet von 4 Urteilen.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kann damit erneut weitere Erfolge vorweisen. Immer mehr Gerichte geben den Klagen statt. In einer Woche sind nunmehr zahlreiche Urteile ergangen. Einer Klage auf Nachlieferung ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde vom Landgericht Offenburg, 3 O 77/16 am 21.03.stattgegeben (vgl. dazu den Bericht unter https://www.vw-schaden.de/aktuelles/vw-skandal-sensationsurteil-haendler). Dort erhält der Geschädigte einen neuen Tiguan.
Vor dem Landgericht Arnsberg ist am heutigen Tage eine Urteilsflut ergangen, so dass die Geschädigten endlich zu ihrem Recht kommen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt zu dieser Urteilsflut mit: „Immer mehr Gerichte urteilen zu Gunsten der Geschädigten. Insbesondere die Nachlieferungsklagen finden immer mehr Zuspruch. So hat unsere Kanzlei bereits im Januar vor dem Landgericht Regensburg und nunmehr auch vor dem Landgericht Offenburg Urteile auf Nachlieferung ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung erstritten. Wir sind die einzige Kanzlei, der dies bisher gelungen. Die Gerichte urteilen damit immer mehr zu Gunsten der Geschädigten. Deshalb sollte die Nachbesserung nicht hingenommen werden, sondern anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden."
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