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VW Skandal - Landgericht Offenburg verurteilt VW zu Schadensersatz wegen vorsätzlich, sittenwidriger Schädigung eines Golffahrers

(lifePR) (Lahr, )
In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht Offenburg, 6 O 119/16 ist die Volkswagen AG zum Schadensersatz im VW Abgasskandal verurteilt worden. Das Urteil ist am 12.05.2017 ergangen.

Der Kläger erwarb im Jahre 2009 einen VW Golf Trendline 2,0 l TDI zu einem Kaufpreis in Höhe von ca. 20.000 €. Nach Bekanntwerden des VW Abgasskandals im Jahre 2015 stellte er fest, dass auch sein Fahrzeug von den Manipulationen betroffen ist. Er wandte sich deshalb an die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Nachdem die Volkswagen AG nicht bereit war, den Kläger zu entschädigen, erhob er vor dem Landgericht Offenburg Klage gegen die Volkswagen AG. Er warf der Volkswagen AG eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB vor und beantragte vor dem Landgericht, feststellen zu lassen, dass die Volkswagen AG zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Mit Urteil vom 12.05.2017 stellte das Landgericht Offenburg nunmehr fest, dass die Volkswagen AG zum Schadenersatz verpflichtet ist. Das Gericht wies in der Urteilsbegründung darauf hin, dass das Verhalten von VW im VW Abgasskandal als sittenwidrig einzustufen sei. Dem Vorstand der Volkswagen AG sei aus prozessualen Gründen Vorsatz vorzuwerfen. Zwar könne nicht positiv festgestellt werden, dass der Vorstand von den Manipulationen gewusst habe, jedoch sei VW ihrer Darlegungslast nicht nachgekommen. VW hätte im Detail Namen derjenigen nennen müssen, die manipuliert haben. VW nannte trotz Hinweis des Gerichts solche Namen jedoch nicht. Das Gericht äußerte, dass es lebensfremd sei, anzunehmen, dass der Vorstand von derartig umfangreichen Manipulationen nichts gewusst haben soll. Deshalb wurde die Volkswagen AG durch das Landgericht Offenburg verurteilt.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt und insgesamt mehr als 2.700 Klagen bundesweit für VW Geschädigte erhoben hat und mehr als 30.000 Geschädigte berät und vertritt, teilt dazu mit: "Das Landgericht Offenburg hat für den Ortenaukreis ein wegweisendes Urteil gefällt. Das Gericht folgt unserer Auffassung, dass das Verhalten von VW nicht zu akzeptieren und deshalb Schadensersatz geschuldet ist. Immer mehr Gerichte urteilen zu Gunsten der Geschädigten. Es sind alleine in den letzten Wochen zahlreiche Urteile der Landgerichte Nürnberg, Arnsberg, Osnabrück, Offenburg, Karlsruhe, Baden-Baden gegen VW ergangen. Man kann hier von einer Urteilsflut zu Gunsten der Geschädigten sprechen."

Weitere Informationen:
https://www.vw-schaden.de/aktuelles/vw-skandal-landgericht-offenburg-verurteilt-vw-zu-schadensersatz-wegen-vorsaetzlich

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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

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