Nach dem vor dem Oberlandesgericht Hamm in der Vergangenheit zahlreiche Verfahren vor der mündlichen Verhandlung offensichtlich beendet wurden, hat nunmehr am 11.01.2018 eine mündliche Verhandlung stattgefunden. Nach dieser mündlichen Verhandlung hat das Oberlandesgericht Hamm eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der es heißt:
"Der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat heute den Rechtsstreit eines vom sog. "Abgasskandal" betroffenen Fahrzeuginhabers aus Halver gegen einen beklagten Autohändler aus Holzminden mündlich verhandelt (Az. 28 U 232/16 OLG Hamm).In der mündlichen Verhandlung ist u.a. deutlich geworden, dass der Senat
- die Abschaltvorrichtung des Fahrzeugmotors als Sachmangel des Fahrzeugs (§ 434 Abs. 1. S. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch) beurteilen könnte sowie
- von einer für den Käufer unzumutbaren Nachbesserung, die eine hierauf gerichtete Fristsetzung entbehrlich machen könnte (§ 440 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch), und
- von einem erheblichen Fahrzeugmangel (§ 323 Abs. 5 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch) ausgehen könnte."
Die Pressemitteilung ist eindeutig, auch wenn sie vorsichtig formuliert ist. Die vorsichtige Formulierung beruht darauf, dass sich das Gericht offensichtlich nicht der Besorgnis der Befangenheit aussetzen und das Urteil vorwegnehmen möchte. Das Oberlandesgericht Hamm macht jedoch deutlich, dass es dem Geschädigten im Abgasskandal gegenüber dem Händler Recht geben möchte. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm liegt ein erheblicher Sachmangel vor, der zum sofortigen Rücktritt berechtigt. Das Oberlandesgericht geht davon aus, dass keine Frist zur Nachbesserung gesetzt werden muss und der Händler damit kein Recht hat, dass Softwareupdate aufzuspielen. Vielmehr kann nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm jeder, der ein manipuliertes Fahrzeug erworben hat, sofort vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne zuvor eine Frist setzen zu müssen.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bundesweit mehr als 5.500 Gerichtsverfahren gegen VW und Händler führt, teilt zu dieser Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm mit: "Es handelt sich um einen weiteren Schlag für VW im Abgasskandal. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigt unsere Rechtsauffassung, dass die Klagen gegen die Händler begründet sind. Das Aufspielen des Updates muss nicht hingenommen werden. Nachdem erst kürzlich der Beschluss des OLG Köln zu Gunsten eines Geschädigten bekannt wurde, handelt es sich um einen weiteren Rückschlag für VW im Abgasskandal. Es ist zu erwarten, dass die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Hamm dazu führen wird, dass den Klagen immer mehr stattgegeben wird. Uns liegt außerdem ein Sachverständigengutachten über einen merkantilen Minderwert bei einem manipulierten Fahrzeug vor, welches in einem Verfahren vor dem Landgericht Verden eingeholt wurde. Der Sachverständige geht davon aus, dass bei einem VW Tiguan 8 % Wertminderung eingetreten sind. Für einen sofortigen Rücktritt reicht nach der Rechtsprechung des BGH bereits 1% aus. Auch dies ist ein erheblicher Schlag für VW."
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 5.500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger).