Das Landgericht Düsseldorf hält diese Abschalteinrichtungen für unzulässig. Aufgrund der durch das "Thermofenster" gegebenen Einschränkungen bei der Abgasreinigung verfüge das Fahrzeug auch nach dem Update über eine unzulässige Abschaltvorrichtung im Sinne der europäischen Vorschriften. Nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf hätte die Volkswagen AG den Kläger über diese Einschränkungen nach dem Software Update aufklären müssen. Es geht dabei nicht darum, dass die Volkswagen AG ursprünglich manipuliert hat, sondern ausschließlich um das aufgespielte Update, welches das Landgericht Düsseldorf wieder als illegal ansieht. Da diese Aufklärung nicht geschehen ist, schuldet die Volkswagen AG dem Kläger Schadensersatz. Der Kläger wurde vorsätzlich sittenwidrig durch das Aufspielen und die mangelnde Aufklärung geschädigt.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt dazu mit: „Es ist ein absolutes Sensationsurteil. Wenn die Auffassung des Landgerichts Düsseldorf zutrifft, ist das Update unbrauchbar und die Fahrzeuge sind weiterhin illegal unterwegs. Damit können weiterhin alle Geschädigten Schadensersatzansprüche gegen VW geltend machen. Da diese Schadensersatzansprüche aus dem Update resultieren, gelten nicht die ursprünglichen Verjährungsregeln, sondern die Verjährung beginnt neu zu laufen. Für viele Kunden wird Sie daher erst Ende 2020 oder möglicherweise noch später enden.“