Tesla wie ein „betrunkener Fahranfänger“ unterwegs
Das US-Unternehmen Tesla rührt seit Jahren die Werbetrommel für seine E-Autos und beispielsweise das Paket für autonomes Fahren. Ein Kunden bekam aus seiner Sicht jedoch kein Hightech-Fahrzeug, sondern eher einen „betrunkenen Fahranfänger“. Das automatische Spurwechseln verkam zum Fiasko und Ampeln erkannte die Software offensichtlich auch nicht. Das Fahrzeug verfügte über einen HW 2,5 Computer. Die Optionen "Autopilot" und "Volles Potenzial für autonomes Fahren" buchte er dazu. Eine Katastrophe. Daher zog er vor das Landgericht Darmstadt und verlangte von Tesla die Rücknahme des Fahrzeugs. Die Liste der Mängel erwies sich als enorm:
- Das automatische Überholen von langsameren Fahrzeugen auf der Autobahn ebenso wie ein automatischer Spurwechsel an Ein- und Ausfahrten oder Autobahnkreuzen funktionierte nicht.
- Das Lenkverhalten des Tesla verglich der Kläger mit dem eines "betrunkenen Fahranfängers".
- Ampel- und Stoppschilder sollen nicht erkannt worden sein.
- Das Herbeirufen des Fahrzeugs auf Parkplätzen gelang nicht.
- Zum automatisierten und autonomen Fahren fehlte die entsprechende Software. Einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung kam Tesla nicht nach.
Tesla wies die Anschuldigungen zurück und sah in allem kein Problem. Die fehlenden Funktionen könnten erst mit dem HW 3 Computer genutzt werden. Sei die Software in Deutschland verfügbar, werde sie auch im Fahrzeug des Klägers installiert und das Fahrzeug verfüge dann über die gewünschten Funktionen. Vorsichtshalber erklärten die Anwälte, dass der Tesla nur über eine Lebenslaufleistung zwischen 250.000 und 300.000 Kilometer verfüge. Diese Behauptung steht im Widerspruch zu Aussagen von Tesla-Chef Elon Musk. Der geht öffentlich immer von bis zu 800.000 Kilometer Laufleistung aus. So sah es auch das Gericht und ließ die Anwaltsfinte krachend scheitern. Hintergrund: Die Laufleistung wird zur Berechnung der sogenannten Nutzungsentschädigung herangezogen. Sie wird vom Schadensersatz abgezogen. Schließlich habe der Kläger das Fahrzeug auch nutzen können. Je niedriger die Laufleistung ist, desto höher die Nutzungsentschädigung und desto geringer der Schadensersatz für den Verbraucher.
Das Gericht folgte der Argumentation des Klägers. Das Paket "Volles Potenzial für autonomes Fahren" bilde zusammen mit dem Fahrzeug rechtlich einen einheitlichen Kaufvertrag. Problemlos sei es dabei auch, dass das Paket nachträglich gekauft wurde. Das Tesla Fahrzeug war bei Übergabe bereits mangelhaft. Das Landgericht Darmstadt verurteilt Tesla am 21. Februar 2022 zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung von 67.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Tesla-Kunden sich bei Problemen rund um das Fahrzeug, unbedingt anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check prüfen wir Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Einschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.