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Widerruf eines Kredits als Abhilfe gegen Vorfälligkeitsentschädigungen

Der Widerruf von Kreditverträgen ist ein einfacher und dennoch komplexer Weg, wenn Verbraucher sich gegen eine teuere Vorfälligkeitsentschädigung wehren möchten

(lifePR) (Lahr, )
Die günstigen Kreditzinsen lassen bei dem einen oder anderen Darlehensnehmern Gedanken an Umschuldung wach werden. Wenn Verbraucher allerdings einen "alten" und wenig attraktiv verzinsten Kredit vorzeitig beenden möchten oder große Summen tilgen möchten, dann können sie vor einem Hindernis stehen: Denn das Tilgen oder Umschichten von Schulden kann teuer sein, wenn die vertraglich festgelegte Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden soll. Die Bank lässt sich für die zukünftig entgehenden Zinsen entschädigen. Die Suche nach Lösungsmöglichkeiten führt meist zum Stichwort "Widerruf".

Was bewirkt ein Widerruf gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Das Widerrufsrecht ist den meisten Verbraucher bekannt: Wenn ein Darlehensvertrag (oder auch bestimmte andere Verträge) abgeschlossen wird, muss meist eine Widerrufsbelehrung unterzeichnet werden. Doch über welches konkrete Recht werden Verbraucher in diesen Belehrungen informiert? Bei dem Widerruf handelt es sich um ein gesetzlich eingeräumtes Verbraucherrecht. Bei Kreditverträgen stehen die entsprechenden Regelungen bereits seit vielen Jahren im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Ein Widerruf soll es einem Kreditnehmer ermöglichen, sich von einem bereits abgeschlossenen Vertrag wieder loslösen zu können.

Der Widerruf ist jedoch etwas anderes als eine Kündigung. Während die Kündigung einen bestehenden Vertrag beendet, setzt der Widerruf bereits beim Abschluss des Vertrags an. Wenn ein Vertrag widerrufen wird, dann entfällt der Abschluss des Vertrags. Das bedeutet, dass der Vertrag nachträglich so behandelt wird, als wäre er nie abgeschlossen worden und es wird alles zurückgegeben bzw. zurückabgewickelt, was wegen des nun nicht mehr bestehenden Vertrags ausgetauscht wurde. Das ist insbesondere dann interessant, wenn der bestehende Darlehensvertrag eine unliebsame Konsequenz - wie etwa Vorfälligkeitsentschädigungen - mit sich bringt.

Der Widerruf ist also eine Lösung, um sich gegen Vorfälligkeitsentschädigungen zur Wehr zu setzen, aber ist der Widerruf keine einfach einsetzbare "Patentlösung". Denn dieser ist von verschiedenen rechtlichen Voraussetzungen abhängig. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass der Vertrag überhaupt noch widerrufen werden kann. Ein Darlehen kann nicht beliebig lang widerrufen werden, sondern nur bis zum Ende der Widerrufsfrist. Dennoch kann ein Blick in die Widerrufsbelehrung einem Kreditnehmer nur selten weiterhelfen - denn schon die Frage, ob Widerrufsfrist wirksam in Gang gesetzt wurde, birgt komplexe juristische Bewertungen. Beispielsweise birgt das Wort "frühestens" verschiedene Deutungsmöglichkeiten, wann genau eine Widerrufsfrist konkret zu laufen beginnt. Schon diese Ungewissheit kann eine Widerrufsbelehrung unwirksam werden lassen.

Verwendete Vertragsunterlagen sind entscheidend

Daher stehen bei dem Widerruf eines Kredits die konkret verwendeten Vertragsunterlagen und die verwendeten Wortlaute im Mittelpunkt. An Ende einer Prüfung können daher unterschiedliche Ergebnisse stehen. Da im Lauf der Zeit wurden von verschiedenen Kreditinstituten viele unterschiedlich formulierte Verträge eingesetzt wurden, gibt es auch keine Aussage, dass jeder Kredit widerrufen werden kann. Dass es nicht "den" Kreditvertrag gibt, spiegelt sich auch in zahlreichen Gerichtsurteilen wieder, die verschiedene Einzelfrage rund um den Widerruf entschieden.

Schon dieser sehr kurze Überblick lässt erahnen, wie umfangreich die rechtliche Prüfung eines Widerrufs bzw. Widerspruchs ist. Daher verzichten Banken angesichts der verschiedenen juristischen Fallstricke nicht auf rechtliche Beratung. Wenn schon die Unternehmen, die Verträge erstellt haben, sich durch Rechtsrat unterstützen lassen, sollten Verbraucher sich diesem Vorgehen anschließen und ebenfalls fachkundige, rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Denn der Widerruf eines Kredits kann Probleme mit unliebsamen Vorfälligkeitsentschädigungen lösen.

Weitere Informationen rund um den Widerruf von Krediten oder Versicherungen befinden sich auf unserer Kanzlei-Homepage sowie auf unserer Spezialseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

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