Senec-Kunden können Schadensersatzansprüche geltend machen
Die Energiekrise hat zu einem Run auf Photovoltaik-Anlagen geführt. Für teures Geld haben sich Verbraucher für klimafreundliche Energie entschieden. Nun müssen viele feststellen, dass die Home-Stromspeicheranlagen offensichtlich richtig gefährlich sein können. Anlagen des Hersteller Senec werden in den Kellern der Verbraucher zu einem Sicherheitsrisiko. Im vergangenen Jahr war es zu mehreren Bränden und Verpuffungen gekommen. Auch der Hersteller Solarwatt hat jetzt nach einem Brand mit Problemen zu kämpfen. Die Verbraucher haben viele Fragen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Erkenntnisse kurz zusammen und gibt Handlungshinweise für betroffene Verbraucher.
- 2022 musste Senec nach zahlreichen Bränden in Home-Stromspeichern rund 60.000 Anlagen zwangsabschalten. Es dauerte über Monate, bis die Speicher ihre komplette Kapazität wieder aufnehmen konnten. Senec rüstete die Speicher anschließend mit einer SmartGuard-Technologie aus. Die sollte für eine Abschaltung sorgen, bevor es zu Bränden kommen kann. Seit dem 20. März 2023 wird die Kapazität der Speicher von bestimmten Modulen erneut auf die Hälfte reduziert. Fraglich ist also, ob Smart-Guard wirklich funktioniert.
- Senec hat den Kunden Speicherkapazitäten garantiert. Durch die reduzierte Kapazität der Stromspeicheranlagen werden vertraglich zugesicherte Rechte verletzt.
- Auf welcher Rechtsgrundlage griff Senec per Fernabschaltung auf die Home-Speicheranlage zu? Hier geht es um die Wahrung von Eigentumsrechten. Womöglich stehen den Kunden Schadensersatzansprüche nach §228 BGB zu.
- Insgesamt können Verbraucher auch Gewährleistungsansprüche geltend machen und die Minderung des Kaufpreises oder sogar den Rücktritt vom Kaufvertrag fordern. Letztlich ist der Home-Stromspeicher mangelhaft.
- Für die Dauer der Fernabschaltung bzw. sofern noch keine 100-prozentige Speicherkapazität erreicht ist, bietet Senec nach eigenen Angaben eine sogenannte „Kulanzregelung“ in Höhe von 25 EUR je angebrochene Woche pro Speicher an. Das Unternehmen legt jedoch Wert darauf, dass die Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Die Kulanzregelung gilt auch, wenn einzelne Speichermodule entnommen werden müssen.
- Für das Sicherheitsrisiko, dass Stromspeicher-Anlagen offensichtlich darstellen, interessieren sich auch die Versicherungen. Wer haftet beispielsweise bei Bränden? Wer zahlt den entstandenen Schaden? Die Installation einer Photovoltaikanlage muss aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auf jeden Fall dem Wohngebäudeversicherer gemeldet werden. Der Versicherer könnte dann einen ausreichenden (inneren und äußeren) Blitzschutz fordern und womöglich die Versicherungsprämie erhöhen. Wenn man von der Gefährlichkeit der Anlage weiß, muss diese Gefahrenerhöhung dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden – ansonst muss der Versicherer für Schäden nicht aufkommen. Natürlich besteht auch die Gefahr, dass der Versicherer sich weigert, die Anlage mitzuversichern und den Vertrag kündigt.