Stromspeicher-Anlagen wie von Senec sind nicht ungefährlich
Mit Photovoltaik-Anlagen versuchen Verbraucher, klimafreundlich aus der Energiekrise herauszukommen – und zwar für teures Geld. Aber ganz offensichtlich sind manche Home-Stromspeicheranlagen nicht ungefährlich. Beispielsweise werden Anlagen des Herstellers Senec in den Kellern der Verbraucher zu einem Sicherheitsrisiko. Im vergangenen Jahr war es bereits zu mehreren Bränden und Verpuffungen gekommen. Hier einige Vorkommnisse der vergangenen Wochen:
- Am 19. März 2023 brannte in Burladingen in Baden-Württemberg im Keller eines Zweifamilienhauses ein Solarspeicher. Ein Mann wurde durch Rauchgase verletzt. Daraufhin musste Senec am 20. März 2023 erneut einen Teil seiner Speicher im Betrieb reduzieren, um Risiken zu minimieren. Die Verbraucher müssen derzeit mit weniger Leistung und Kapazität der Anlagen leben. Senec arbeitet am Problem. Betroffen von dem Vorfall soll eine ältere Modulgeneration sein.
- Am 29. März 2023 geriet nach Angaben der Feuerwehr der Akku und der Wechseltrichter einer Photovoltaikanlage in Waldbrunn in Brand. Wie Radio Gong weiter berichtete, hatte eine Frau die Rauchentwicklung in ihrem Technikraum bemerkt und die Feuerwehr alarmiert. Die rückte mit einem Großaufgebot an. Weil der Akku zu heiß wurde und die Gefahr bestand, dass er explodieren könnte, kühlten die Einsatzkräfte den Akku erst mit Lüftern und dann in einem Wasserbecken herunter. Verletzt wurde niemand. Ursache für den Schwelbrand war wohl ein technischer Defekt. Am Akku und Wechseltrichter entstand Schaden von rund 10.000 Euro.
- Im südbadischen Kehl hat sich nach Angaben der Feuerwehr am 4. März 2023 ein zur Photovoltaik-Anlage gehörender Batteriespeicher erhitzt. Es soll sogar zu kleinen Explosionen im Speicher gekommen sein. Teile der Anlage mussten ausgebaut werden. Nach Angaben der Feuerwehr entstand ein Sachschaden von mehreren zehntausend Euro an der Anlage und am Gebäude. Die Feuerwehr war mit einem Großaufgebot im Einsatz. Die Anlage stammt vom Hersteller Solarwatt, der nach eigenen Angaben eine Taskforce zur Aufklärung des Falles eingerichtet hat.
Bereits 2022 musste beispielsweise Senec rund 60.000 Homespeicher-Anlagen zwangsabschalten. Es war zu mehreren Bränden in Häusern gekommen. Über Monate dauerte es, bis die Verbraucher wieder in ihren Speichern über die komplette Kapazität verfügen konnten. Senec versucht seit dem, mit einer SmartGuard-Technologie die Probleme in den Griff zu bekommen. Bevor es zu Bränden kommt, soll die Technologie dafür Sorge tragen, dass das Modul abgeschaltet wird. Nun werden seit dem 20. März 2023 wieder die Speicherkapazitäten von bestimmten Modulen auf die Hälfte reduziert. Fraglich ist daher, ob Smart-Guard wirklich funktioniert. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Kunden:
- Senec hat den Kunden Speicherkapazitäten garantiert. Durch die reduzierte Kapazität der Stromspeicheranlagen werden vertraglich zugesicherte Rechte verletzt.
- Auf welcher Rechtsgrundlage griff Senec per Fernabschaltung auf die Home-Speicheranlage zu? Hier geht es um die Wahrung von Eigentumsrechten. Womöglich stehen den Kunden Schadensersatzansprüche nach §228 BGB zu.
- Insgesamt können Verbraucher auch Gewährleistungsansprüche geltend machen und die Minderung des Kaufpreises oder sogar den Rücktritt vom Kaufvertrag fordern. Das Gerät funktioniert selten einwandfrei. Letztlich ist der Home-Stromspeicher mangelhaft.
- Für das Sicherheitsrisiko, dass Stromspeicher-Anlagen offensichtlich darstellen, interessieren sich auch die Versicherungen. Wer haftet beispielsweise bei Bränden? Wer zahlt den entstandenen Schaden? Die Installation einer Photovoltaikanlage muss aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auf jeden Fall dem Wohngebäudeversicherer gemeldet werden. Der Versicherer könnte dann einen ausreichenden (inneren und äußeren) Blitzschutz fordern und womöglich die Versicherungsprämie erhöhen. Wenn man von der Gefährlichkeit der Anlage weiß, muss diese Gefahrenerhöhung dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden – ansonst muss der Versicherer für Schäden nicht aufkommen. Natürlich besteht auch die Gefahr, dass der Versicherer sich weigert, die Anlage mitzuversichern und den Vertrag kündigt.