Diesel-Klage gegen Fiat betrifft Hymer T 704 SL
Insider haben es schon lange gewusst. Jetzt steht die Reise- und Wohnmobilbranche unter Schock. Fiat und Iveco verkaufen ihre Fahrgestelle und Motoren an beinahe alle Hersteller von Freizeitfahrzeugen. Damit hält der Diesel-Abgasskandal von FCA Einzug in eine gerade durch die Corona-Pandemie boomende Branche. Am 3. August 2020 hat Dr. Stoll & Sauer bereits die erste Klage in Deutschland im Abgasskandal gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) am Landgericht Freiburg eingereicht. Das Mobil „Adria Twin“ wird von der Firma Adria Mobil aus Slowenien vertrieben. In der aktuellen Klage steht ein Wohnmobil von Hymer im Mittelpunkt. Das Modell „Tramp 704 SL“ basiert auf einen Ducato. Hier die Fakten zur nächsten Zivilklage gegen Fiat Chrysler Automobiles in der Bundesrepublik:
- Im August 2017 kaufte der Kläger das Fahrzeug der Marke Hymper „T 704 SL“ – T steht für Tramp - für 80.800 Euro.
- Beim Motor handelt es sich um einen für den Ducato typischen 150 Multijet 2.3l, 148 PS, Euro 6b. Der Motor steht auf einer Liste, die die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Zuge von Durchsuchungen bei FCA am 22. Juli 2020 veröffentlicht hatte.
- Mit Klage vom 14. Januar 2021 soll das Landgericht Düsseldorf feststellen, ob dem Kläger durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und FCA dafür haftet.
- Stoll & Sauer hat im Oktober und November 2020 beim Emissions-Kontroll-Institut (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zwei Reisemobile anderer Hersteller testen lassen. Zum Beispiel überschritt der Dethleffs Esprit T7150 EB mit der Euroabgasnorm 5 den Grenzwert für Leichte Nutzfahrzeuge (280 mg/km) im normalen Straßenverkehr um das 9,9-fache. Das Gutachten beweist die Verwicklung des Fahrzeugs in den Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA). Das Gutachten ist der Staatsanwaltschaft Frankfurt und dem Landgericht Freiburg zur Verfügung gestellt worden. Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass es sich beim Modell von Hymer ähnlich verhält.
- Am 25. Januar 2021 hat das Landgericht Freiburg erstmals mündliche im Abgasskandal von Fiat Chrysler verhandelt. Das Gericht will am 26. Februar 2021 das Urteil verkünden.
- Gegen den Fiat Ducato laufen im Zusammenhang mit Durchsuchungen bei Fiat Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Die Behörde bittet Fiat-Kunden, sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen.
- Auch beim Kraftfahrt-Bundesamt wird der Ducato als im Diesel-Abgasskandal verwickelt geführt.
- Die Deutsche Umwelthilfe deckte den Abgasskandal bei Fiat bereits 2016 auf. Der Fiat-Motor schaltet nach 22 Minuten die Abgasreinigung vollständig ab, so das Ergebnis von zahlreichen Tests. Für den Chemiker und Umweltexperten Axel Friedrich sind alle Motoren des Konzerns mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 manipuliert. Sie halten die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand ein und im normalen Straßenverkehr wird die Luft verpestet.
- Auch bei Untersuchungen durch den ADAC fiel der Fiat Ducato beim Ausstoß von Stickoxiden negativ auf. Bei NOx-Emissionen im normalen Straßenverkehr emittiert der Ducato rund 1.200 mg/km an NOx – erlaubt sind bei Euro 5 180 mg/km.
- Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt die Ansicht, dass bei Fiat der begründete Verdacht besteht, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden und die Abgasreinigung manipuliert wird. Damit wäre der Fall FCA mit dem ersten Abgasskandal der Volkswagen AG vergleichbar. Und VW ist am 25. Mai 2020 vom Bundesgerichtshof wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden.
- Die Fahrzeuge sind aufgrund der möglichen Abgasmanipulation im Wert gemindert, und den Verbrauchern ist ein erheblicher Schaden entstanden. Zudem droht den Fahrzeugen die Stilllegung.
- Der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegen Unterlagen vor, aus denen ersichtlich wird, dass im Jahr 2016 dem Kraftfahrt-Bundesamt und dem Bundesverkehrsministerium bekannt war, dass Fiat seine Motoren manipuliert. Die Reise- und Wohnmobile bekamen trotzdem eine Typgenehmigung. Der heutige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) setzte sich damals im Ministerium seines Parteifreundes Alexander Dobrindt für eine einfache Lösung für die Hersteller ein. Anlass der Intervention von Scheuer war ein Schreiben des Reise- und Wohnmobilherstellers Knaus Tabbert, der befürchtete, dass das KBA keine Typgenehmigung für seine Fahrzeuge mehr ausstellen werde, weil die Fiat-Motoren manipuliert sind. Knaus Tabbert ist damit in den Abgasskandal involviert. Dr. Stoll & Sauer erhebt deshalb gegen das Unternehmen ebenfalls Klage.
- Stoll & Sauer haben in diesem Zusammenhang auch Strafanzeigen gegen den damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und damaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer gestellt und gleichzeitig ihnen angedroht, sie auf Schadensersatz zu verklagen. Schließlich sind beide dafür mitverantwortlich, dass nicht genehmigungsfähige Motoren auf deutschen Straßen in den Umlauf gekommen sind und Umwelt und Verbraucher auf diese Weise geschädigt werden.
FCA-Kunden haben jetzt natürlich viele Fragen. Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass sich der Fall Fiat ähnlich entwickeln wird wie die Skandale bei VW, Daimler, BMW und Opel. Die Kanzlei gehört zu einer der erfahrensten im Abgasskandal, hat am 6. Oktober 2015 die erste Klage im Dieselskandal von VW eingereicht und mit der Musterfeststellungsklage gegen VW deutsche Rechtsgeschichte geschrieben. Eine der wichtigsten Frage für die Verbraucher ist natürlich, bin ich vom Skandal betroffen.
Laut eines Zeugen-Aufrufs des Polizeipräsidiums Frankfurt stehen folgende Motoren der Baujahre 2014 bis 2019 (Euro 5 und Euro 6) unter Verdacht:
- 1,3 Liter Multijet
- 1,3 Liter 16V Multijet
- 1,6 Liter Multijet
- 1,6 Liter
- 2,0 Liter Multijet
- 2,0 Liter
- 2,2 Liter Multijet II
- 2,3 Liter
- 2,3 Liter Multijet
- (An dieser Stelle müsste jetzt nach Recherchen unserer Kanzlei auch der 2,3 Liter Multijet II stehen)
- 3,0 Liter
- 110 Multijet F1AE3481G
- 115 Multijet 250A1000
- 150 Multijet F1AE3481D
- 180 Multijet F1CE3481E
Am einfachsten ist die Messlatte des Umweltexperten Axel Friedrich: Alle Euro-5- und Euro-6-Motoren reißen die Abgasgrenzwerte, wenn sie den Prüfstand verlassen haben. Nur Euro 6dTemp und Euro 6d halten die gesetzlichen Vorschriften auch im Straßenverkehr ein. Der Unterschied zwischen den beiden Euro 6d-Normen ist recht einfach. Euro 6d-TEMP gesteht einem Diesel auf der Straße den 2,1-fachen NOx-Ausstoß im Vergleich zum Prüfstand zu. Wenn das Auto im Labor also 80 mg/km ausstößt, dürfen es auf der Straße 168 sein.
Warum sollten Verbraucher im Fiat-Skandal keine Zeit verlieren?
Der VW-Skandal hat für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gezeigt, dass die Autobauer immer auf Zeit spielen und hoffen, dass möglichst viele Fälle verjähren und sich der zu zahlende Schadensersatz in Grenzen hält. Das betrifft Motoren- und Fahrzeughersteller sowie auch die Händler. Gemeinsam bilden sie eine starke Gemeinschaft gegen den einzelnen Verbraucher. Der sollte sich von einer spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten lassen. Nur gemeinsam können die Verbraucher der Industrie die Stirn bieten. Von der Politik und dem KBA ist nichts zu erwarten. Deshalb rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bei Fiat Chrysler zur Eile. Denn seit 2016 ist Behörden bekannt, dass der Autobauer es mit der Wahrheit bei der Abgasreinigung nicht genau nimmt. Was ist bei der Verjährung zu beachten?
- Wenn Verbraucher noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs sind, müssen sie sofort handeln, weil die Ansprüche gegen den Händler ansonsten verjähren. Da ist nach zwei Jahren ab Kauf die Möglichkeit eines juristischen Vorgehens vorbei. Ist die Gewährleistung abgelaufen, besteht natürlich die Möglichkeit gegen FCA juristisch vorzugehen.
- Bei den Ansprüchen gegen Hersteller ist die Situation etwas komplizierter. Denn die Verjährung tritt kenntnisabhängig ein. Was heißt das? Ein Gericht prüft, ob der klagende Verbraucher möglicherweise hätte Kenntnis haben müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Verbraucher von der Manipulation tatsächlich gewusst hatte. Bereits 2018 wurde eingehend in den Medien von der Manipulation an Fiat-Motoren berichtet. Ein Gericht kann aufgrund der umfassenden Berichterstattung im Abgasskandal annehmen, dass der Kläger spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte Kenntnis haben müssen. Dann würden die Ansprüche Ende 2021 verjähren. Daher der Rat: Verbraucher sollten nicht weiter abwarten und ihre Ansprüche dringend geltend machen.
- Abwarten ist daher keine Option. Stoll & Sauer rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.