Welche Krankenversicherung benötigen Studenten während eines Auslandssemesters im europäischen Ausland?
Zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung ist es notwendig eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Nur so sind Studierende bei Krankheit oder Unfall auch während des Auslandsstudiums umfassend abgesichert. Egal, ob Studenten über ein gefördertes Austauschprogramm neue Erfahrungen im EU-Ausland sammeln wollen oder sie sich direkt bei einer ausländischen Hochschule beworben haben: Für die gesamte Dauer ihres Auslandsstudiums benötigen sie immer eine zusätzliche Versicherung. Diese Empfehlung sprechen nicht nur wir aus, sondern unter anderem auch deutsche Hochschulen, die sich beispielsweise über ERASMUS-Programme kontinuierlich mit dem Thema Studium im Ausland beschäftigen.
Weshalb reicht die gesetzliche Krankenversicherung bei einem Auslandsstudium nicht aus?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet Studenten in vielen Ländern Europas Leistungen nur in einem sehr begrenzten Umfang. Damit diese Versicherung im europäischen Ausland überhaupt Aufwendungen übernimmt, muss es sich immer um dringend notwendige medizinische Leistungen handeln. Somit besteht für die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich keine Verpflichtung, ihnen anfallende Kosten bezahlen zu müssen. Vertritt ihre Krankenkasse den Standpunkt, dass beispielsweise eine Behandlung auch zu einem späteren Zeitpunkt ausreichend gewesen wäre – nämlich nach Beendigung ihres Auslandsstudiums und der Rückkehr nach Deutschland – müssen sie angefallene Kosten selbst tragen. Ein weiteres Kostenrisiko: Die gesetzliche Versicherung erstattet Studierenden nur die Leistungen, die in Ihrem derzeitigen Studienland gesetzlich vorgeschrieben sind. Diese können sich deutlich von den Leistungen unterscheiden, die Studenten aus Deutschland gewohnt sind. Außerdem erstattet ihnen die GKV nicht 1:1 die Behandlungskosten, sondern übernimmt nur bis zu einem Maximalbetrag, wie er in Deutschland für eine vergleichbare Behandlung angefallen wäre.
Studieren im Ausland trotz Corona
Achtung: Informationen, in welchen Ländern Auslandssemester derzeit coronabedingt vor Ort durchgeführt werden können, finden Sie unter anderem auf den Seiten des DAAD oder einer Website für Studierende vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Über aktuelle Reisewarnungen für Ihren Auslandsaufenthalt informiert Sie das Auswärtige Amt.
In welchen Ländern Europas gilt die gesetzliche Krankenversicherung auch während eines Auslandsstudiums?
Die gesetzliche Krankenversicherung gilt
- innerhalb aller Mitgliedsländer der EU
- in den EWR-Staaten (Liechtenstein, Norwegen, Island)
- in der Schweiz, Großbritannien, Nordirland, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Türkei und Tunesien.
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Diese Behandlungskosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Auslandsstudium nicht
In der Regel übernimmt Ihre Krankenversicherung beim Auslandsstudium keine Kosten für
- medizinische Nachsorge bei einem Unfall
- einen medizinisch notwendigen Rücktransport
- einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland.
- Es muss sich immer um eine dringende, medizinisch notwendige Leistung handeln, damit die GKV überhaupt Kosten (anteilig) übernimmt.
- Es werden nur Leistungen erstattet, die im jeweiligen Studienland vorgeschrieben sind.
- Ist eine medizinische Leistung teuer als in Deutschland, müssen sie die Differenz selbst bezahlen.
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Auslandsstudium und Krankenversicherung: Gibt es Unterschiede zwischen den Krankenkassen?
Die meisten Studierenden in Deutschland sind Mitglied einer GKV. Entweder sind sie direkt bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert oder Mitglied im Rahmen einer Familienversicherung. Es gibt aber ebenso die Möglichkeit, sich zu Beginn des Studiums privat zu versichern. Als Privatversicherte gelten für Studenten andere Bedingungen. So werden ihnen beispielsweise während eines Auslandssemesters auch Behandlungen bei Privatärzten oder in Privatkliniken erstattet. Informieren Sie sich vorab, ob Ihre private Krankenversicherung auch für das Land, in dem Sie studieren möchten, Kosten übernimmt und wenn ja, welche das konkret sind. Beachten Sie bitte, dass auch viele Privatversicherungen keine Leistungen für einen Rücktransport anbieten. Es werden also keine Kosten für einen Krankenrückransport übernommen, sodass Sie sich beispielsweise nach einem Unfall im Ausland anschließend in Deutschland weiterbehandeln lassen könnten. Diese Leistung bieten in der Regel nur Auslandskrankenversicherungen an.
Krankenversicherungen für das Auslandsstudium mit Tiefpreisgarantie
Als Mitglied einer Krankenversicherung ist es für Sie selbstverständlich, dass Sie in Deutschland sehr gut ärztlich versorgt werden. Und dass Sie nicht bei jeder Leistung mit hohen Kosten rechnen und diese selbst bezahlen müssen. Eine Auslandskrankenversicherung ist deshalb für jeden Studierenden im Ausland unverzichtbar. Unabhängig davon, ob Sie in der EU ein Auslandssemester einlegen oder es Sie auf einen anderen Kontinent zum Auslandsstudium zieht. Mit einer Auslandskrankenversicherung genießen Sie Versicherungsschutz unter anderem bei
- Medikamenten und Verbandsmitteln
- Notfallversorgung bei Zahnbeschwerden
- ambulanten und stationären Behandlungen