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Ist eine Haftpflichtversicherung im Ausland sinnvoll?

Auch bei kürzeren oder längeren Aufenthalten unersetzlich

(lifePR) (Neunkirchen-Seelscheid, )
Sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen: die eigene Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Schadensersatzansprüchen. Eine Haftpflichtversicherung im Ausland ist daher auch bei kürzeren oder längeren Aufenthalten unersetzlich.

Was bedeutet Haftpflicht?

Der Gesetzgeber verpflichtet Sie, für einen Schaden zu haften, den Sie einer anderen Person zugefügt haben. Sie müssen im schlimmsten Fall mit Ihrem gesamten Vermögen dafür geradestehen, um einen entstandenen Schaden wieder gut zu machen. Eine Haftpflicht gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland. 

In diesen Fällen schützt Sie eine private Haftpflichtversicherung

Als Autobesitzer ist in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Diese gesetzliche Haftpflicht bietet Ihnen Versicherungsschutz bei Schäden an Dritten, die Sie unabsichtlich mit dem eigenen Pkw verursacht haben. Die Privathaftpflichtversicherung dagegen ist eine freiwillige Versicherung. Sie versichert Sie im privaten Bereich bei Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden. Häufig fällt einem als typischer Haftpflichtschaden die umgestoßene Kaffeetasse ein, deren Inhalt sich über den fremden Laptop oder das fremde Smartphone ergießt. Dabei mag sich der hier entstandene Schaden noch in Grenzen halten. Ganz andere finanzielle Dimensionen erreicht der Schaden an einer unbewohnbar gewordenen Mietwohnung aufgrund eines Feuers. Grund: Sie haben, vor Verlassen der Wohnung, vergessen eine Heizdecke auszuschalten.

Übersehen Sie beispielsweise beim Überqueren einer Straße einen Fahrradfahrer, der daraufhin schwer stürzt, werden Sie rasch mit existenzbedrohenden Summen konfrontiert. Eine private Haftpflichtversicherung ist in solchen Situationen Ihr Schutzengel. Denn kleine Unachtsamkeiten können leicht und überall passieren, auch im Ausland.

Diese Leistungen kann eine Haftpflichtversicherung umfassen

Mit einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie gegen finanzielle Risiken versichert. Das können sein:
  • Personenschäden: Verletzungen, Gesundheitsschäden, Tod.
  • Sachschäden: Es geht immer um Schäden am Eigentum anderer, beispielsweise auch um Schäden in oder an einer Mietwohnung.
  • Vermögensschäden: Finanzielle Ansprüche Dritter, die keine Personen- oder Sachschäden sind.
Haben Sie einen Schaden absichtlich herbeigeführt, leistet Ihre Versicherung nicht. Beschuldigt Sie jemand zu Unrecht, übernimmt Ihr Versicherer die entstehenden Anwalts- oder Prozesskosten (passiver Rechtsschutz). Je nach Tarif sind in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung Ehe- bzw. Lebenspartner mitversichert. Kinder können mindestens bis zum 18. Lebensjahr in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert werden. Grundsätzlich sollten Sie Ihren Versicherungsschutz immer an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Auch die Deckungssummen, also die Beträge, bis zu denen Ihre Privat-Haftpflicht maximal die Kosten übernimmt, können Sie je nach Tarif flexibel konfigurieren.

Das passiert mit Ihrer Haftpflichtversicherung im Ausland

Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen bieten Ihnen automatisch Versicherungsschutz im Ausland. Sehr oft sogar sind Sie mit einem weltweiten Versicherungsschutz abgesichert. In welchen Ländern Ihre Privathaftpflicht Ihnen Leistungen bieten kann, finden Sie in den jeweiligen Vertragsbedingungen. Oftmals macht Ihr Versicherer Einschränkungen bei einem längeren Auslandsaufenthalt. Leistungen im Ausland werden Ihnen in der Regel für ein Jahr und maximal für fünf Jahre gewährt. Voraussetzung ist im Regelfall, dass Sie noch einen gültigen Erstwohnsitz in Deutschland haben.

Für den Fall der Fälle: Empfehlungen für eine "Haftpflichtversicherung Ausland"

Sie besitzen keine private Haftpflichtversicherung und wollen nur für Ihre Reise versichert werden? Als Spezialist für Reiseversicherungen im Ausland bieten wir Ihnen auf reiseversicherung.com starken Rundum-Schutz, auch für Sonderfälle. Wählen Sie zwischen zwei Möglichkeiten:

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