Egal, ob man den Urlaub zuhause verbringt oder am Mittelmeer - wenn man währenddessen krank wird, müssen die Urlaubstage entsprechend vom Arbeitgeber gutgeschrieben werden. Dazu muss allerdings ein Attest bzw. eine Krankschreibung vorliegen. Das regelt das Bundesurlaubsgesetz, § 9, BUrlG.
Ärztliches Attest extrem wichtig
Es ist wichtig, dass man sofort zum Arzt geht, auch im Urlaubsort, denn man hat nur Anspruch auf die Gutschrift von Urlaubstagen, an denen man nachweislich krank war. Lassen Sie sich also sofort ein Attest ausstellen und informieren Sie so bald wie möglich Ihren Arbeitgeber.
Im Rahmen der Krankschreibung muss es sich um eine Erkrankung handeln, die Sie an der Ausführung Ihrer Arbeit hindern würde, hätten Sie gerade keinen Urlaub. Ein leichter Schnupfen mag den Urlaubsgenuss trüben, würde aber in der Regel nicht zur Arbeitsunfähigkeit führen.
Die Möglichkeit eine Krankschreibung zu erhalten, hängt von den Gesetzen und Praktiken des jeweiligen Landes ab. In einigen Ländern ist es üblich, dass Ärzte Krankschreibungen ausstellen, während es in anderen Ländern möglicherweise andere Verfahren gibt oder Krankschreibungen nicht üblich sind. Wenn eine Krankschreibung nicht verfügbar ist, gibt es Alternativen. Zum Beispiel kann der Arzt eine ärztliche Bescheinigung ausstellen, die den Grund für den Arztbesuch und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung angibt. Diese Bescheinigung kann von dem Arbeitgeber akzeptiert werden, um Ansprüche geltend zu machen.
Eine Rechnung des Arztes kann auch als Ersatz für eine Krankschreibung dienen. Diese Rechnung sollte die durchgeführten medizinischen Leistungen und die entsprechenden Kosten auflisten.
Schutz durch eine Auslandskrankenversicherung während der Urlaubsreise
Eine Auslandskrankenversicherung kann dazu beitragen, die finanziellen Belastungen und Unannehmlichkeiten im Falle einer Krankheit oder Verletzung im Ausland zu minimieren. Sie bietet Ihnen Sicherheit und Schutz, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können, anstatt sich Sorgen über die Kosten und Organisation von medizinischer Versorgung machen zu müssen. Im günstigsten Fall übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten, welche durch Behandlungen entstehen. Darauf kann man sich allerdings nicht immer verlassen. Es kann vorkommen, dass der nächstgelegene Arzt eine Privatpraxis führt - dann zahlt die Krankenkasse nicht.
Ebenfalls möglich ist, dass die Behandlung am Urlaubsort mehr kostet als in Deutschland. Die Krankenkasse zahlt aber in der Regel nur den deutschen Standardsatz für die Behandlung was bedeutet, dass Sie den Rest selbst zahlen müssen.
Erleiden sie beispielsweise einen schweren Unfall in Thailand und ein medizinischer Rücktransport nach Deutschland ist notwendig, so kostet dieser Sie mehrere zehntausend Euro, wenn sie nicht über einen Schutz durch eine Auslandskrankenversicherung verfügen. Außerhalb Europas leistet die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht. In Ländern wie Thailand oder Ägypten sind Sie nicht krankenversichert und müssen alle Krankheitskosten selbst zahlen. Ein Abschluss von verschiedenen Reiseversicherungen ist also ratsam.
Wir empfehlen die DKV-Reisekrankenversicherung, denn sie hat Bestnoten von Stiftung Warentest bekommen und bietet ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis. Mit ihr erhalten Sie ebenfalls die sehr wichtigen und oft unterschätzten Assistanceleistungen.
Assistanceleistungen bieten eine unmittelbare Verbindung zu erfahrenen Fachleuten, die rund um die Uhr erreichbar sind. Wenn ein Notfall eintritt, sei es eine plötzliche Krankheit, eine Verletzung oder ein anderer medizinischer Vorfall, können Reisende sofortige Unterstützung durch Experten erhalten, die sie durch den Prozess der medizinischen Versorgung führen können. Durch die Bereitstellung von Expertenberatung, Dolmetscherservice, medizinischer Organisation und praktischer Hilfe tragen Assistanceleistungen dazu bei, die Sicherheit und den Komfort von Reisenden im Ausland zu gewährleisten.
Urlaub absichern durch eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch
Das oben genannte Phänomen der "Leisure Sickness" tritt häufig zu Beginn des Urlaubs auf. Was aber, wenn man vor Reisebeginn krank wird und die Reise kurzfristig absagen muss? In dem Fall entstehen oft hohe Stornokosten. Bei kurzfristigen Absagen zahlt der Reiseveranstalter nur einen Teil des Reisepreises zurück, unter Umständen auch gar nichts. Wenn die Reise schon begonnen hat, und man muss sie wegen Krankheit abbrechen, entstehen ähnliche Probleme.
Aus diesen Gründen raten wir zu einer Reiseabbruchversicherung bzw. einer Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch. Wir empfehlen Ihnen verschiedene Versicherungstarife zu vergleichen, da der individuelle Reisepreis und das Alter der jeweils reisenden Personen einen großen Unterschied bei der Versicherungsprämie ausmachen. Vergleichen sie mit der Hilfe unseres Online-Vergleichs-Rechners verschiedene Optionen.
Reiseversicherung als elementarer Bestandteil der Urlaubsplanung
Wenn Sie im Ausland erkranken, ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Eine Auslandskrankenversicherung ist dabei unerlässlich, um die Kosten für medizinische Behandlungen und eventuelle Rücktransporte abzudecken. Ohne eine solche Versicherung könnten die finanziellen Belastungen enorm sein. Zusätzlich ist eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch sinnvoll, um im Falle einer plötzlichen Krankheit vor der Reise oder während des Urlaubs finanzielle Verluste zu vermeiden.
Sollten Sie erkranken, ist es wichtig, die entsprechende Krankmeldung einzuholen. Die genauen Schritte können je nach Land und Art der Erkrankung variieren, aber in der Regel sollte man sich so früh wie möglich bei den zuständigen Stellen melden und gegebenenfalls ärztliche Bescheinigungen einholen, um Ansprüche gegenüber der Versicherung und dem Arbeitgeber geltend zu machen. Diese Maßnahmen helfen sicherzustellen, dass Sie im Falle einer Erkrankung im Ausland die nötige medizinische Versorgung erhalten und finanziell abgesichert sind.