Eine höchst attraktive Freizeitgestaltung, die leider auch Gefahren birgt. Dies musste Evelyn K.erleben. Durch Irritationen unter Wasser und eine plötzliche Trennung vom Tauchpartner gestört, tauchte sie aus 20 m ohne Dekompressionsstopp auf. Am Morgen danach hatte sie plötzlich Beschwerden im rechten Arm, in beiden Händen, in den Schulterblättern und einer Wade. Allesamt mögliche Zeichen einer Dekompressionskrankheit.
Die notwendige Beratung und Behandlung durch den tauchmedizinischen Spezialisten in einer Druckkammer wird Evelyn allerdings aus eigener Tasche berappen müssen. Sie ist gesetzlich krankenversichert. Die gesetzlichen Krankenkassen lehnen die Kosten einer ambulanten Tauchunfallbehandlung kategorisch ab. Die notwendige zusätzliche Versicherung, entweder bei einer privaten Krankenversicherung, bei DAN International oder beim Verband Deutscher Sporttaucher e.V., hatte sich Evelyn gespart.
„Eine medizinisch erforderliche Tauchunfallbehandlung kann – je nach Notwendigkeit und Dauer – ohne weiteres 5000 EURO kosten, im Ausland oft auch das Doppelte“, darauf weist Dr. med. Hellmuth Sümmerer, leitender Arzt am Druckkammerzentrum Freiburg hin. Sein Fazit: „Jeder Taucher ist für sich selbst verantwortlich und sollte unbedingt seinen Versicherungsschutz seiner sportlichen Aktivität anpassen.“