Die Kommentierte Checkliste gibt Auskunft, ob und wenn ja wie hoch deutsche Unternehmer bzw. Unternehmen für Lieferanten Ertragsteuern und/oder Umsatzsteuer abführen müssen. Da der Lohnsteuerabzug gemäß § 19 EStG i.V.m. §§ 38ff EStG und der Steuerabzug der Kapitalertragsteuer gemäß §§ 43ff EStG und gemäß § 32d EStG (ab dem Veranlagungszeitraum 2009), § 7 InvStG in der Praxis hinreichend bekannt ist, befasst sich die kommentierte Checkliste ausschließlich mit dem Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48ff EStG, bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EStG und bei der Umsatzsteuer gemäß § 13b UStG.
Nach der Kommentierung kommen zwei unterschiedliche Checklisten zur Anwendung. Die erste Checkliste gibt ein vollständiges Abfragesystem vor, mit dem man feststellen kann, bei welchen Sachverhalten in welcher Höhe Abzugssteuern entstehen können. Durch den erläuternden Verweis auf die Kommentierung sind jederzeit die gesetzliche Grundlage und deren Verständnis gewährleistet.
Die zweite Checkliste beschäftigt sich mit Abzugssteuern außerhalb der Bauwirtschaft und ist von dem Gedanken getragen, aus einer Belegprüfung die Notwendigkeit zum Einbehalt einer Abzugssteuer zu erkennen; sie ist daher besonders geeignet für Zwecke der Rechnungseingangskontrolle sowie der Erstellung der Finanzbuchhaltung.
Die kommentierte Checkliste unter der Artikelnummer 75 per Telefon, Fax oder einfach direkt in unserem Bestellshop unter www.dws-verlag.de