Oliver Bolay, Geschäftsführer von E WIE EINFACH, weiß: "Als Faustregel gilt: Energieverträge können immer dann gekündigt werden, wenn der alte Anbieter am neuen Wohnort nicht liefert. Aber auch sonst gilt meist ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wer bisher bei den örtlichen Stadtwerken in der Grundversorgung war, kann sogar erst zwei Wochen vor Umzug kündigen. Für alle anderen lohnt sich ein Blick in die Vertragsdetails." Ein Anbieterwechsel schont vor allem die durch den Umzug geschwächte Haushaltskasse: 200 Euro und mehr kann der Wechsel zu einem neuen Energieversorger pro Jahr einsparen. Online-Vergleichsportale zeigen die an der neuen Adresse verfügbaren Anbieter und deren Preise und in nur wenigen Klicks ist dort auch der Versorgerwechsel schnell und einfach vollzogen.
Wer hingehen bereits einen servicestarken Anbieter gefunden hat, kann den bestehenden Anschluss beim Umzug problemlos mitnehmen: "Unser Umzugsservice macht es unseren Kunden besonders einfach: Ein Anruf genügt und wir stellen Strom- und Gasvertrag einfach auf den neuen Wohnsitz um", erklärt Bolay.
Alle Tipps in der Zusammenfassung gibt es als Video unter: https://youtu.be/...