"Testergebnisse nach dem AgBB-Schema können genutzt werden für diverse Anforderungen verschiedener Programme. Das bedeutet, dass Hersteller diese Ergebnisse nutzen können, weitere Prüfzeichen wie das der französische VOC-Verordnung, das finnische M1 oder das eco-INSTITUT-Label zu erlangen." erklärt Daniel Tigges, Leiter Vertrieb beim UL ECO-INSTITUT in Köln. Möglich ist auch, diese Prüfung auf amerikanische Prüfstandards zu erweitern, z.B. im Rahmen der LEED-Gebäudezertifizierung."
Nach den Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) sind die Produkte einer Emissionsprüfung flüchtiger organischer Substanzen (engl. VOC) in der Prüfkammer nach ISO 16000 zu unterziehen. Prüfgrundlage ist das für Emissionsmessungen in Deutschland maßgebliche AgBB-Schema.
Eine bauaufsichtliche Zulassung auf Grundlage von Emissionsprüfungen brauchen Hersteller derzeit für elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge, Holzfußböden und Parkett, Parkettklebstoff und -beschichtungen sowie seit dem dem 1.1.2012 auch für Bodenbelagskleber und Verlegeunterlagen für Parkett und Laminate. Ab Januar 2014 dürfen in Deutschland dann nur noch zugelassene Wandbeläge in Aufenthaltsräumen angebracht werden, so besagt es die Bauregelliste B Teil 1 2012/1 in der Anlage 1/9.3. Ausgenommen von dieser Verordnung sind reine Papiertapeten. Das UL ECO-INSTITUT ist eine vom DIBt anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle für diese Produkte.