Die Verwaltung der Gesellschaft geht davon aus, dass die Klagen abgewiesen werden, da keine Rechtsgrundlage besteht.
Anfechtungsklagen gegen die Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung
Die Verwaltung der Gesellschaft geht davon aus, dass die Klagen abgewiesen werden, da keine Rechtsgrundlage besteht.