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EHLEBRACHT Holding AG

Anfechtungsklagen zu den Beschlüssen der Hauptversammlung vom 16.08.2007 durch gerichtlichen Vergleich beendet

Weg frei für die Umsetzung der Kapitalmaßnahmen

(lifePR) (Enger, )
Vorstand und Aufsichtsrat der im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierten EHLEBRACHT AG, Werkstrasse 7, 32130 Enger geben bekannt, dass keine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung vom 16.08.2007 mehr anhängig sind. Ein Aktionär hat seine Klage zurückgenommen. Mit drei Aktionären wurde der Rechtsstreit durch einen nunmehr gerichtlich protokollierten Vergleich zur Erledigung dieser Klagen abgeschlossen.

Der Vergleich sieht im Wesentlichen vor, dass im Anschluss an die Eintragung der am 16.08.2007 beschlossenen Kapitalerhöhung eine weitere Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital erfolgt. Die Barkapitalerhöhung soll um bis zu 750.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen Inhaberstammstückaktien erfolgen. Die neuen Aktien sollen zum Preis von 1,50 Euro je Aktie ausgegeben werden und den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten werden. Die Aktionäre sollen über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus zum Überbezug berechtigt werden.Die EHLEBRACHT AG hat sich verpflichtet sicher zu stellen, dass die TFG Capital AG an dieser Kapitalerhöhung nicht teilnehmen wird, insbesondere auch keinerlei Bezugsrechte unmittelbar oder mittelbar ausüben wird. Die EHLEBRACHT AG trägt alle im Zusammenhang mit den Anfechtungsklagen anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten.
Der vollständige Vergleichstext wird kurzfristig gem. §§ 248a, 149 Abs.2,3 Aktiengesetz veröffentlicht werden.

TFG Capital AG hat bereits schriftlich gegenüber der EHLEBRACHT AG auf die Ausübung der Bezugsrechte verzichtet.

Vorstand und Aufsichtsrat der EHLEBRACHT AG gehen davon aus, dass die auf der Hauptversammlung vom 16.08.2007 mit großer Mehrheit beschlossenen Kapitalmaßnahmen nunmehr zügig umgesetzt werden können und damit die Restrukturierung der Gesellschaft zeitnah abgeschlossen werden kann.
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