Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 678937

Eickel Educational Services GmbH Eduard-Pflüger-Str. 55 53113 Bonn, Deutschland http://www.mystudychoice.de
Ansprechpartner:in Herr Thomas Eickel +49 162 4605050
Logo der Firma Eickel Educational Services GmbH
Eickel Educational Services GmbH

Schüleraustausch nach Kanada: Welche Versicherung ist für das Ausland wichtig?

(lifePR) (Bornheim, )
Wer an einem Schüleraustausch an einer Schule in Kanada teilnehmen und das Auslandjahr selber organisieren möchte, sollte rechtzeitig mit der Planung der Reise anfangen. Viele praktische Tipps bietet das Portal www.mystudychoice.de auf seinen Serviceseiten. Neben der Suche nach der passenden Schule in der umfangreichen Schuldatenbank gibt es viele nützliche Ratschläge rund um wichtige Themen wie Visum, Krankenversicherung im Ausland oder zu anderen Versicherungen wie zum Reiserücktritt oder zur Haftpflicht.

Ein Visum für den Schüleraustausch nach Kanada?

Deutsche Schüler, die nach Kanada möchten, brauchen (Stand April 2017) nur dann ein Visum/Study Permit, wenn sie länger als sechs Monate bleiben. Wer definitiv weiß, dass der Schulaufenthalt einen Term (fünf Monate) dauert, benötigt kein Visum/Study Permit, sondern nur die Einreisegenehmigung eTA (electronic Travel Authorization). „Da aber erfahrungsgemäß viele Schülerinnen und Schüler ihren Semester-Aufenthalt auf ein ganzes Schuljahr verlängern, weil sie sich in Kanada so wohl fühlen, empfehle ich, gleich ein Study Permit zu beantragen“, rät Thomas Eickel, der seit fast 25 Jahren als High-School-Berater in der internationalen Bildung tätig ist. Auf der neuen Informationsplattform MyStudyChoice hat er sein Wissen zum kanadischen Schulsystem mit einer Schuldatenbank zum selbstorganisierten Schüleraustausch zusammengestellt. „Eine nachträgliche Beantragung eines Study Permits für Kanada ist um einiges komplizierter, mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden“, sagt Eickel. Unter anderem sei sogar die Ausreise aus Kanada erforderlich. Zur Beantragung des Visums gibt es auf www.mystudychoice.de/service-und-infos viele weitere Informationen mit einer Checkliste, welche Unterlagen mit auf die Reise bzw. ins Handgepäck müssen.

Das Thema Versicherungen – Komplex, aber sehr wichtig!

Krankenversicherung
Eine wichtige Frage ist, welche Krankenversicherung Schüler beim Schüleraustausch benötigen. Schon ein nötiger Zahnarztbesuch kann ins Geld gehen, eine ernstere Erkrankung oder ein Unfall noch sehr viel mehr. Viele glauben, dass die deutschen gesetzlichen Krankenkassen oder private Krankenversicherungen Leistungen im Ausland übernehmen. Das gilt aber nur für bestimmte Länder in Europa. Für alle anderen Destinationen wie Nordamerika ist in der Regel der Versicherungsschutz aus Deutschland bei Krankheiten ausgeschlossen, speziell für diejenigen, die länger als einen Monat im Ausland bleiben. Eine Auslandskrankenversicherung ist also ein Muss. Aber auch dabei gilt es, sich zuerst zu erkundigen, welche Regelungen die einzelne kanadische Provinz oder die Schule vorsieht.

Denn je nach Region in Kanada gibt es Besonderheiten: In einigen Provinzen, zum Beispiel in British Columbia und Nova Scotia, müssen internationale Schüler eine obligatorische kanadische Krankenversicherung abschließen. Schulbezirke in anderen Provinzen sprechen eine Empfehlung zu einer Versicherung aus, von der sie wissen, dass die Abwicklung unkompliziert ist. In dem Fall haben Schüler die Wahl, ob sie eine staatliche oder private kanadische Versicherung oder bereits in Deutschland bei einem Versicherer ihrer Wahl eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. „Auch wenn eine kanadische Pflicht-Krankenversicherung vorgesehen ist, sollte man genau prüfen, welche Leistungen abgedeckt sind. Oft sind es nur medizinische Basis-Leistungen im Ausland und nicht immer ist eine Rückführung im Krankheitsfall eingeschlossen. Daher kann eine zusätzliche Auslandsschutzversicherung Sinn machen“, sagt Eickel.

Haftpflicht- und Unfallversicherung

Zunächst sollten die Eltern überprüfen, ob die Familien-Haftpflicht- und Unfallversicherung auch im Ausland gelten oder zusätzlich etwas abgeschlossen werden muss.

Reiserücktrittsversicherung & Auslandsschutz

Wie bei jeder Reise besteht auch beim Schulbesuch in Kanada die Möglichkeit, den Reiserücktritt vor Abreise oder den Reiseabbruch während des Aufenthaltes zu versichern. Informationen gibt es beispielsweise bei dem Kooperationspartner STA Travel (Allianz). Diese sind sogar online buchbar einzeln oder als Paket als Reise-Kranken-/-Unfall-/-Haftpflicht-/-Gepäckversicherung oder Reiserücktritt-/Reiseabbruchversicherung. Infos: STA Travel Bildungsreiseservice in Berlin Tel.: 030 338498700, E-Mail: brs@statravel.de

Zum Flug

Für viele Jugendliche ist der Flug nach Kanada die erste Fernreise, die sie alleine bewerkstelligen. Meistens fliegen deutsche Austauschschüler nicht direkt an ihren Zielort, sondern müssen umsteigen. Die Flughäfen in Kanada sind aber gut beschildert, und man findet leicht den Weg zum richtigen Terminal. Das Gepäck wird in der Regel durchgecheckt. Allerdings sollte man berücksichtigen, dass man beim ersten Zwischenstopp in Kanada Zeit für die Einreiseformalitäten hat. Es empfiehlt sich dafür einen entsprechenden Zeitpuffer einzuplanen. Es gibt auch spezielle Schüler-Tarife z.B. anzufragen auf http://bildungsreisen.statravel.de/unsere-bildungsreisen/highschool/mystudychoice

Weitere Informationen auf www.MyStudyChoice.de

Kontakt: Thomas Eickel, Eickel Educational Services GmbH, Am Alten Mühlenbach 12, 53332 Bornheim, Telefon: 0162 4605050, E-Mail: info@mystudychoice.de

Eickel Educational Services GmbH

MyStudyChoice ist eine Informationsplattform rund um das kanadische Schulsystem und spricht Schüler und Eltern an, die sich über ein Auslandsschuljahr in Kanada informieren möchten. Das Kanada-Schulportal www.mystudychoice.de wurde von Thomas Eickel eingerichtet, der seit fast 25 Jahren als High-School-Berater in der internationalen Bildung tätig ist. Er hat hier sein Experten-Wissen zum kanadischen Schulsystem und Land zusammengestellt.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.