Die Regelung soll vorerst für 50 Städte und Gemeinden in Bayern gelten und am 1. Juni in Kraft treten. Die Genehmigungspflicht gilt für Bestandsgebäude mit mindestens elf Wohnungen, Mietshäuser mit bis zu zehn Wohnungen sind von der Pflicht ausgenommen.
„Dies ist eine wichtige Maßnahme, die sich preisdämpfend auf den Mietwohnungsmarkt auswirken soll. Überhöhte Mietpreise gehen häufig mit überzogenen Immobilienpreisen einher. Überhitzte Wohnungsmärkte treffen insoweit Mieter und Nachfrager von Immobilien gleichermaßen.
Daher begrüßt der Eigenheimerverband Bayern, dass jetzt auch in Bayern vorhandene Instrumente zum Mieterschutz umgesetzt werden“, so Wolfgang Kuhn, Präsident des Eigenheimerverbandes zu der neuen Verordnung.
Eine Liste der betroffenen Gemeinden finden Sie hier:
https://www.stmb.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2023/56/index.php