Bereits 2003 hatte Mango nachweislich gegen geltendes Markenrecht von EINHORN verstoßen und Bekleidungsstücke mit einem Einhorn-Symbol gekennzeichnet. EINHORN und MANGO einigten sich damals außergerichtlich. MANGO unterschrieb eine Unterlassungserklärung und zahlte Schadensersatz. "Der aktuelle Fall hat eine neue Dimension. Das Einhornsymbol wird von MANGO nicht nur für einzelne Bekleidungsstücke verwendet, sondern für eine komplette Herrenkollektion inklusive Shop-Optik. Darüber hinaus wird das Logo international in Werbemitteln und in Onlineshops eingesetzt. Für unsere Kunden besteht eine konkrete Verwechslungsgefahr. Der Schaden für unser Unternehmen ist immens", so Krieger weiter.
Rechtliche Schritte wurden bereits eingeleitet. Am 28. November stellten die Rechtsvertreter von EINHORN den Unternehmen des MANGO-Konzerns eine Abmahnung zu. Innerhalb der vorgegebenen Frist wurde von MANGO keine Unterlassungsverpflichtungserklärung unterzeichnet, vielmehr setzte MANGO den Gebrauch der Einhornsymbolik ohne jede Einschränkung fort. Daraufhin hat EINHORN am 09.12.2008 eine einstweilige Verfügung erwirkt bzw. Hauptsachverfahren eingeleitet, um seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Vertreten wird EINHORN durch die renommierte Münchner Kanzlei rwzh Rechtsanwälte roetzer wachinger zoebisch haas. Die Anwälte sind auf gewerblichen Rechtsschutz und das deutsche und spanische Wirtschaftsrecht spezialisiert.
"Wir sind als Mittelständler in der Modewelt gegenüber Mango vielleicht nur ein kleiner Fisch. Aber wir wissen, was wir tun und können uns zu Wehr setzen. Die Rechtslage ist eindeutig. Über viele Jahre haben wir die Marke international aufgebaut. Die Qualitätsmarke EINHORN ist unser Kapital und ein Leistungsversprechen an unsere Kunden. Wir werden sie mit allen Mitteln verteidigen", betont Michael Krieger.