Was genau ist neu?
Der Energiepass existiert bereits seit 2002. Gab es ihn bisher in zahlreichen regionalen Ausführungen, ist der neue Gebäudeenergieausweis bundesweit einheitlich in Bezeichnung, Klassifizierung und Anforderungsgrößen. So wird ein unkomplizierter Vergleich zwischen den Betriebskosten von Gebäuden ermöglicht.
Wie wird der Energieverbrauch im Ausweis erfasst?
Mit Hilfe einer Ampel-Skala wird der Endenergieverbrauch von Gebäuden visuell erfasst: Sie gibt den durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter an. Liegt der Verbrauch im grünen Bereich, ist der energetische Zustand eines Gebäudes in Ordnung; liegt er im roten Bereich, hat das Haus eine energetische Schwachstelle. Für Käufer besonders interessant: Günstige Energieverbrauchswerte steigern letztendlich den Gesamtwert einer Immobilie, da sie von wesentlicher Bedeutung für die Betriebskosten sind.
Ab wann gilt der Gebäudeenergieausweis?
Die Einführung des Gebäudeenergieausweises erfolgt stufenweise: Für Neubauten ist der Gebäudeenergieausweis ab sofort verpflichtend. Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt wurden, müssen bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf ab 1. Juli 2008 Energieausweise haben. Für jüngere Wohngebäude besteht die Ausweispflicht ab 1. Januar 2009, für Nichtwohngebäude ab 1. Juli 2009.
Generell gibt es zwei Typen von Ausweisen: den verbrauchs- und den bedarfsorientierten.
Was ist der verbrauchsorientierte Energieausweis?
Der verbrauchsorientierte Gebäudeenergieausweis stellt den tatsächlichen Verbrauch an Strom und Heizenergie der letzten drei Jahre in einem Gebäude fest. Nachdem sich die Bewohner jedoch unterschiedlich energiebewusst verhalten, gibt dieser Ausweis die bauliche Energieeffizienz des Gebäudes nicht wieder. Deshalb darf der verbrauchsorientierte Ausweis nur für Bestandsgebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten ausgestellt werden, da hier aussagekräftige Durchschnittwerte zu erwarten sind.
Was ist der bedarfsorientierte Energieausweis?
Der bedarfsorientierte Energieausweis bewertet den Primärenergiebedarf des Gebäudes: Dieser wird anhand der energetischen Qualität der Gebäudehülle, der Anlagentechnik in den Bereichen Heizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung und der eingesetzten Energieträger ermittelt. Der bedarfsorientierte Ausweis ist für alle Neubauten und Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohneinheiten vorgeschrieben. Bei größeren Bauten besteht die freie Wahl zwischen verbrauchs- und bedarfsorientierter Variante – letztere wird aufgrund der höheren Aussagekraft empfohlen.
Wo ist der Anknüpfungspunkt für die Rollladen- und Sonnenschutzbranche?
Durch die verpflichtende Einführung des Gebäudeenergieausweises kann der Fachhandel mit neuen Verkaufsargumenten überzeugen – sowohl beim verbrauchs- als auch beim bedarfsorientierten Ausweis. "Für die verbrauchsorientierte Variante gilt: Automatisierte Rollläden reduzieren effektiv den Wärmedurchgang an Fenstern und senken damit den Verbrauch von Heizenergie. Bei den Modernisierungsvorschlägen der Gebäudeenergieberater ist eine Rollladenautomatisierung daher häufig enthalten", so Beate Müller, Leiterin Marketing bei elero. Bei der bedarfsorientierten Variante ist für Rollladen- und Jalousiebauer vor allem ein Aspekt interessant: In Gebäuden mit einem Fensteranteil von mehr als 30 Prozent darf eine bestimmte maximale Innentemperatur nicht überschritten werden. "Hier bringt die Ausstattung mit automatisierten Rollläden, Jalousien oder Markisen zusätzliche Punkte für den Energieausweis", ergänzt Beate Müller.
Wer darf den Gebäudeenergieausweis ausstellen?
Neben neuen Verkaufsargumenten können die Rollladen- und Sonnenschutzhandwerker auch mit einer weiteren Serviceleistung überzeugen: Die Ausstellung des Energieausweises. Die Anforderungen an die Aussteller von Gebäudeenergieausweisen sind in der EnEV geregelt. Grundsätzlich können verschiedene Berufsgruppen über die erforderliche Zulassung verfügen, so etwa Architekten, Ingenieure oder Handwerker. Rollladen- und Jalousiebauer benötigen eine Fortbildung zum Gebäudeenergieberater, um den Gebäudeenergieausweis ausstellen zu dürfen. Hier wird den Fachhandwerkern eine umfassende Zusatzqualifikation in den Bereichen Bauwerk und -konstruktion, Bauphysik oder Modernisierungsplanung vermittelt. Ansprechpartner sind die Handwerkskammern.