Geplant ist die Beseitigung einer geringfügigen Undichtigkeit im Bereich des Deckeldichtungssystems des Reaktordruckbehälters. Die Undichtigkeit wurde mittels des hierfür vorgesehenen Leckageüberwachungssystems festgestellt. Sie hat sicherheitstechnisch keine Bedeutung. Die Deckeldichtung wird ausgetauscht.
Eine Meldepflicht nach der Meldeordnung (AtSMV) besteht nach jetzigem Stand nicht. Die Aufsichtsbehörde, das Umweltministerium Baden-Württemberg, wurde über das weitere Vorgehen informiert.