„Dies würde langfristig die Integrität der Netze und damit die Versorgungsqualität und Versorgungssicherheit gefährden“, so Horst Weber, Geschäftsführer der Saar Ferngas Transport GmbH. Gerade historisch gewachsene Netzbetreiber müssten bereits heute regelmäßig in ihre Netze investieren. So wurden allein im Jahr 2006 rund 10 Mio. € im Netz der Saar Ferngas investiert. Auch die Vorschläge des Bundesrates zur Nachbesserung des Gesetzestextes, wie etwa die Verkürzung der ersten Regulierungsperiode auf vier Jahre oder die Orientierung an den obersten 10% anstatt am Branchenbesten, sei keine echte Verbesserung. „Die Veränderungen gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz müssen die Vorgaben aus der Anreizregulierung für einen Netzbetreiber erfüllbar und übertreffbar sein.“ Gerade die Übertreffbarkeit - der eigentliche Anreiz für einen Netzbetreiber, da er eine positive Differenz zwischen Vorgabe und tatsächlichem Effizienzfortschritt als Gewinn behalten darf – sei für viele kleinere Netzbetreiber schlichtweg nicht realisierbar, so Weber. Bei der Festlegung der Netzentgelte in der Anreizregulierung müssten laut Weber die individuellen Strukturmerkmale der Netzbetreiber sehr viel genauer mit herangezogen werden.
Insbesondere der historischen Entwicklung müsse Rechnung getragen werden. „Es ist schon ein Unterschied, ob ein Netzbetreiber sein Netz 1930 für die Vermarktung von Kokereigas oder erst 1970 als Erdgasnetz aufgebaut hat“, so Weber. Dies habe mit dem Gesichtspunkt der „Effizienz“ nichts zu tun.
Die Frage, ob durch die Senkung der Netzentgelte auch der Erdgaspreis sinkt, bleibt trotz Anreizregulierung weiter offen. Denn der Erdgaspreis wird auch in Zukunft durch den
Weltmarktpreis bestimmt: steigt der Weltmarktpreis, erhöhen sich damit die Erdgasbeschaffungskosten.
Preissteigernde Effekte wie hohe Kosten für die Förderung von Erdgas unter immer extremeren klimatischen Bedingungen und weite Transportwege stehen den gesunkenen Netzentgelten gegenüber und verhindern häufig eine Senkung der Preise.
Stichwort Anreizregulierung Die Anreizregulierungsverordnung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Sie soll ab 1. Januar 2009 für weiter sinkende Kosten im Netzbetrieb sorgen. Die Verordnung sieht vor, dass sich die Preise bzw. Erlöse eines Netzbetreibers nicht starr an seinen Kosten orientieren. Vielmehr gesteht die Verordnung ineffizienten Unternehmen geringere und effizienteren Unternehmen höhere Renditen zu. Nicht mehr die eigene Kostensituation wird dann für ein Energieversorgungsunternehmen ausschlaggebend sein, sondern die Kosten effizienter Netzbetreiber. Welche das sind, ermittelt die Bundesnetzagentur anhand eines umstrittenen Vergleichsverfahrens. Auf Basis dieses Vergleichs erhalten die Unternehmen schließlich individuelle Vorgaben zur Effizienzsteigerung.