Enstar erwirtschaftete einen Jahresueberschuss von $15,9 Millionen (oder $1,17 je Aktie, unverwaessert) fuer die ersten drei Monate des Jahres 2010 im Vergleich zu $11,5 Millionen (oder $0,86 je Aktie, unverwaessert) fuer die ersten drei Monate des Jahres 2009.
Enstars Eigenkapital betrug am 31. Maerz 2010 $826,2 Millionen (ausschliesslich von Minderheitenanteilen in Hohe von $271,4 Millionen), im Vergleich zu $801,9 Millionen am 31. Dezember 2009.
Das Formular 10-Q, das auf Enstars Webseite, www.enstargroup.com, erhaeltlich ist, enthaelt eine detailliertere Beschreibung von Enstars geschaeftlichen und finanziellen Ergebnissen. Enstar, ein auf Bermuda ansaessiges Unternehmen, kauft und verwaltet Versicherungs- und Rueckversicherungsgesellschaften im Run-off und bietet Management-, Beratungs- sowie weitere Dienstleistungen fuer die Versicherungs- und Rueckversicherungsindustrie.
Diese Pressemitteilung enthaelt bestimmt zukunftsweisende Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act aus dem Jahr 1995. Zu diesen Aussagen gehoren Aussagen hinsichtlich der Absicht, Meinung oder aktuellen Erwartungshaltung von Enstar und dessen Management-Team. Kuenftige Investoren warden darauf hingewiesen, dass solche zukunftsweisenden Aussagen keine Garantie fuer die kuenftige Entwicklung darstellen und Risiken und Unsicherheiten bergen, und dass die tatsaechlichen Ergebnisse aufgrund von verschiedenen Faktoren erheblich von denen abweichen konnen, die in den zukunftsweisenden Aussagen beschrieben wurden. Wichtige Risikofaktoren in Bezug auf Enstar befinden sich unter der UEberschrift 'Risikofaktoren' in dem Formblatt 10-K von Enstar fuer das am 31. Dezember 2009 endende Jahr und werden hiermit durch Verweis zum Bestandteil dieser Pressemitteilung. Darueber hinaus uebernimmt Enstar keinerlei Verpflichtung, schriftlich oder muendlich gemachte zukunftsweisende Aussagen zu aktualisieren oder Aktualisierungen oder AEnderungen zu veroffentlichen, die sich auf eine hier aufgefuehrte zukunftsweisende Aussage beziehen, um sie an Enstars geaenderte Erwartungen in Bezug hierauf oder an veraenderte Geschehnisse, Bedingungen, Umstaende oder Annahme anzupassen, auf die diese Aussagen beruhen, ausser wenn es das Gesetz vorsieht.