ThüringenStrom.sozial wird ab Anfang Januar 2008 eingeführt und bleibt auf rund 3000 Kunden von E.ON Thüringer Energie beschränkt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Stromtarifs ist der Nachweis der Rundfunkgebührenbefreiung durch die GEZ. Die Erstlaufzeit beträgt ein Jahr, danach muss der Kunde erneut nachweisen, dass er die Unterstützung der E.ON Thüringer Energie weiter benötigt.
"Mit dem neuen Sozialprodukt wird die Stromrechnung der Begünstigten jährlich um rund 90 Euro entlastet", erklärte Gotzel. Parallel dazu gebe das Unternehmen den Kunden wertvolle Tipps zum Energiesparen. Denn der richtige Umgang mit Strom und Wärme ist bares Geld.
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