Das RDG erweitert die Kompetenzen von Inkassounternehmen. In Zukunft dürfen sie gerichtliche Mahnverfahren selbst durchführen. Michael Weinreich, als Geschäftsführer der EOS verantwortlich für den Regionalbereich Deutschland, sagt: "Das kommt sowohl EOS Kunden als auch deren säumigen Zahlern zugute." Denn die bisherigen Rechtsanwaltsgebühren entfallen. Stattdessen kostet das gerichtliche Mahnverfahren anders als bisher voraussichtlich pauschal 25 Euro.
Im Rahmen des RDG müssen Unternehmen zukünftig zudem prüfen, ob Anwalt oder Inkassobüro als externer Inkasso-Dienstleister günstiger ist. "EOS Kunden erhalten ihr Geld schneller und sparen beim Forderungseinzug Kosten, die sonst gegebenenfalls an den säumigen Zahler weitergegeben würden", so Weinreich. Ein zusätzlicher Vorteil für den säumigen Zahler: Sein Ansprechpartner ändert sich während des Verfahrens nicht.
Das RDG ermöglicht EOS ein weiteres Angebot. Ab Juli 2008 führt EOS Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Insolvenzverfahren direkt durch. Prozessverfahren bearbeiten weiterhin spezialisierte Rechtsanwälte.