- Innovative und seit Jahrzehnten bewährte Instrumentarien
- Absicherung von Risiken im Auslandsgeschäft
- Kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von Förderung des Bundes
Die Bundesregierung unterstützt die Auslandsaktivitäten der deutschen Wirtschaft: Exportkreditgarantien, die so genannten Hermesdeckungen, und Investitionsgarantien sind zwei unterschiedliche Instrumente zur Absicherung von Exporten und Investitionen. Als einfach zu handhabende Risikovorsorge erleichtern sie den Zugang zu ausländischen Märkten.
Unternehmen, die in Schwellen- und Entwicklungsländern investieren oder dorthin exportieren, sind in der Regel einem schwierigen wirtschaftlichen und politischen Umfeld ausgesetzt. Bundesgarantien eröffnen der deutschen Wirtschaft beim Gang ins Ausland maßgeschneiderten Schutz: Wirtschaftliche und/oder politische Risiken werden überschaubar, der Ausfall eines Auslandsengagements kann vermieden werden, die Finanzierung eines Auslandsvorhabens wird erleichtert. Beide Absicherungsinstrumente gehören zu einem erfolgreichen Risikomanagement international tätiger Unternehmen.
Zuständig für die Vergabe sind Interministerielle Ausschüsse (IMA), die sich aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (federführend), dem Bundesministerium der Finanzen, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zusammensetzen. Die Bundesregierung hat der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG (Euler Hermes) und der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC AG) das Management übertragen. Diese beiden Unternehmen verfügen über langjährige Erfahrung bei der Finanzierung von Auslandsvorhaben und umfassendes Know-how im Bereich der Bundesgarantien.
Exportkreditgarantien
Die Exportkreditgarantien des Bundes unterstützen deutsche Unternehmen bei ihren Exportgeschäften. Die so genannten Hermesdeckungen schützen vor Zahlungsausfällen auf Grund politischer oder wirtschaftlicher Risiken.
Exporteure können mit Hermesdeckungen schwierige Märkte erschließen und wirtschaftliche Beziehungen auch in ungünstigen Zeiten aufrechterhalten. Damit können sie ihre Position im internationalen Wettbewerb stärken. Die Förderung der deutschen Exportwirtschaft, die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen sind weitere wichtige Ziele der Bundesregierung.
Das Gros der Hermesdeckungen wird für Lieferungen in Entwicklungs- oder Schwellenländer übernommen. Risikoreichere Märkte werden in überwiegendem Maße nur von staatlichen Exportkreditversichern abgesichert.
Für jedes Exportgeschäft die passende Hermesdeckung
Verschiedene Produkte ermöglichen eine Absicherung des Exportgeschäfts von der Fabrikationsphase bis zur Lieferung an den ausländischen Besteller. Ersatzteile, Halbfertigwaren und Maschinen bis hin zu Flugzeugen oder großen Fabrikanlagen können mit einer Hermesdeckung abgesichert werden. Die gezielte Anpassung oder Neuentwicklung von Produkten macht das Spektrum der Hermesdeckungen zu einem attraktiven und modernen Instrumentarium im Risikomanagement exportorientierter Unternehmen. Seit kurzem steht für die Finanzierung regelmäßiger Lieferungen an einen ausländischen Abnehmer zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen die revolvierende Finanzkreditdeckung zur Verfügung. Die Avalgarantie erleichtert es Exporteuren, die im Auslandsgeschäft üblichen Garantien beizubringen. Doch auch die traditionellen Absicherungsformen wie Lieferanten- und Finanzkreditdeckung oder die pauschalierten Deckungen werden immer wieder an die Erfordernisse einer internationalisierten Exportwirtschaft angepasst.
Besonderer Vorteil einer Hermesdeckung ist die Einsatzmöglichkeit als Finanzierungsinstrument zur Entlastung der Kreditlinie. Dies gilt sowohl für Lieferantenkredit- als auch Finanzkreditdeckungen. Berater im Außendienst helfen den Exporteuren bei der Auswahl der geeigneten Deckungsform und der Antragstellung.
Stärkung des Mittelstands im internationalen Wettbewerb
Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Förderung der mittelständischen Wirtschaft, die drei Viertel aller Anträge stellt. Darüber hinaus sind regelmäßig kleine und mittelständische Unternehmen als Zulieferbetriebe an Großprojekten beteiligt.
Hermesdeckungen greifen, wenn der ausländische Kunde als Zahlungsbedingung "Vorkasse" nicht akzeptiert oder die privaten Exportversicherer wegen des politischen Risikos bzw. zu kleiner Auftragswerte nicht zu einer Risikoübernahme bereit sind. Weil die Exportkreditgarantien keine Mindestauftragswerte kennen, können kleine Unternehmen, die häufig mit niedrigen Auftragsvolumina arbeiten, von den Vorteilen einer Hermesdeckung profitieren.
Ein nicht gedecktes Exportgeschäft reißt im Fall des Forderungsverlustes eine empfindliche Lücke in die Bilanz eines Unternehmens. Beispielsweise ist bei einem Forderungsverlust von 100.000 EUR und einer Umsatzrendite von 2% vor Steuern ein Mehrumsatz von 5.000.000 EUR erforderlich, um den Verlust auszugleichen.
Risiko begrenzen und Informationen nutzen
Grundsätzlich werden nur Exportgeschäfte abgesichert, die förderungswürdig und im Hinblick auf das Risiko vertretbar sind. Eine Einschätzung zum länderspezifischen Risiko gibt die Deckungspolitik, die der IMA für mehr als 230 Länder regelmäßig festgelegt. Diese Länderbeschlüsse werden aufgrund volkswirtschaftlicher Daten und des Zahlungsverhaltens der Schuldnerländer ständig überprüft. Damit erhalten Exporteure, die eine Hermesdeckung beantragen, eine zusätzliche Prüfung ihres Geschäftes und verlässliche Informationen zur wirtschaftlichen Situation eines Landes.
Die fortschreitende Globalisierung führt zu einer zunehmenden internationalen Zusammenarbeit. Das gilt auch für den Bereich der staatlichen Exportkreditversicherer. Um gleiche Bedingungen im internationalen Wettbewerb zu schaffen und die Harmonisierung voranzutreiben, arbeiten die staatlichen Exportkreditversicherungen in den verschiedensten Gremien von OECD, EU sowie der Berner Union - dem Verband der überwiegend staatlichen Exportkredit- und Investitionsversicherer - eng zusammen. Daraus ergeben sich gemeinsame Regelungen für die Ausgestaltung der Absicherungen und die Berücksichtigung von ökologischen oder entwicklungs-politischen Aspekten. Deutsche Exporteure profitieren damit von vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen und können in der globalisierten Welt zu attraktiven Konditionen ihre Leistungen anbieten.
Investitionsgarantien
Die langfristige Einschätzung politischer Risiken in Entwicklungs- und Schwellenländern ist für deutsche Investoren nahezu unmöglich. Gleichwohl bieten diese Länder nicht nur günstige Fertigungskapazitäten, sondern vor allem nachhaltige Absatzperspektiven. Daneben gewinnt die Sicherung von Rohstoffbezugsquellen durch Beteiligungen an entsprechenden Projekten im Ausland für die deutsche Wirtschaft an Bedeutung.
Seit 1959 gehören Investitionsgarantien zum Förderinstrumentarium der deutschen Außenwirtschaftspolitik. Sie bieten deutschen Unternehmen maßgeschneiderten Schutz gegen politische Risiken im Ausland.
Im Jahr 2007 wurde mit EUR 5,2 Mrd. das höchste Garantievolumen seit Bestehen des Instruments übernommen. Das Obligo des Bundes erhöhte sich dadurch auf insgesamt EUR 19,6 Mrd. Die höchste Anzahl an Deckungen entfiel auf Russland, gefolgt von China, der Ukraine, Indien und Serbien. Nach Branchen sortiert waren die KfZ-Industrie und der Handel dominierend.
Investitionsgarantien sichern deutsche Direktinvestitionen wie Beteiligungen, beteiligungsähnliche Darlehen, Dotationskapital und andere vermögenswerte Rechte in den Entwicklungs- und Schwellenländern ab. Im Gegensatz zu den Hermesdeckungen werden nur politische Risiken übernommen. Entscheidend ist, dass Investitionsgarantien nicht erst im Schadenfall einen Ersatz bieten, sondern auch und vor allem den flankierenden Schutz der Bundesregierung gewähren. Damit unterscheiden sie sich wesentlich von herkömmlichen Sachversicherungen.
Nur förderungswürdige Projekte können Investitionsgarantien erhalten. Die Vorhaben müssen positive Auswirkungen sowohl auf das jeweilige Land als auch auf Deutschland haben. Bei den Rückwirkungen auf Deutschland ist insbesondere von Bedeutung, welche Auswirkungen die Maßnahmen auf die Beschäftigungssituation im Inland haben. Die Frage, in welcher Weise die Umwelt von dem Projekt berührt wird, ist ebenfalls entscheidend für die Beurteilung der Förderungswürdigkeit. Investitionsgarantien werden in der Regel auf Basis bilateraler völkerrechtlicher Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Anlageland zum gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen vor politischen Eingriffen gewährt. Die so genannten Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) setzen voraus, dass die Investition unmittelbar aus Deutschland heraus durchgeführt wird. Die Deckungsfähigkeit von Investitionen über Drittländer muss immer einzelfallorientiert und unter Beteiligung des jeweiligen Anlagelandes geprüft werden. Für die Investitionsgarantien gilt grundsätzlich ein weltweit einheitlicher Entgeltsatz von 0,5 % p.a., da der Regress - bis auf Kriegsschäden - durch die bilateralen IFV gewährleistet ist.
Auslandsinvestitionen als Chance für KMU
Speziell für kleine und mittelständische Unternehmen, die sich für Investitionen in Schwellen- und Entwicklungsländer entschieden haben, ist die Absicherung von politischen Länderrisiken unter Finanzierungsaspekten bedeutend. Investitionsgarantien verbessern das Rating von Unternehmen im Rahmen von Basel II und fungieren als zusätzliche Sicherheit bei der Kreditvergabe. Dem Markt stehen damit mehr Finanzierungsmittel zu günstigeren Konditionen zur Verfügung.
Investitionsgarantien sind wesentlicher Baustein des mit dem Gesetz über die Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTrag) in Deutschland eingeführten Gebots zur Einrichtung eines Risikomanagementsystems im Hinblick auf wesentliche Auslandsinvestitionen. Dies betrifft sowohl KMU, die mit wenigen, zentralen Investitionen im Ausland vertreten sind, als auch Großunternehmen, die sich mit hohen Investitionen auf bestimmte Länder und Regionen konzentriert haben.
Investitionsgarantien wirken als Risikovorsorge im Rahmen des Risikomanagements, da sie erstens in der Regel mit einer Laufzeit von 15 Jahren übernommen werden und dem Bund in dieser Zeit nur in Ausnahmefällen Kündigungsmöglichkeiten zustehen. Diese Planungssicherheit erleichtert den Unternehmen ihr Auslandsengagement. Zweitens betreibt der Bund eine Strategie der aktiven Schadenvermeidung. Diese hat zum Ziel, die Investitionen des deutschen Unternehmens bereits vor Schadenseintritt zu schützen. Last but not least legt der Bund deutsche Maßstä-be bei allen Begrifflichkeiten im Rahmen der Entschädigung zu Grunde und schafft damit Rechtsklarheit und -sicherheit für Unternehmen.